Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
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Steuern sparen bis Jahresende 2026: Ihr Check

Ein paar Fragen zu Ihren Einkünften, dann Ihre Liste bis zum 31. Dezember: was sich vorziehen lässt, welche Belege Sie brauchen und was es geschätzt bringt.

Stand: Steuerjahr 2026, geprüft am 08.10.2026So rechnen wirRechtsgrundlage

1. Ihre Einkünfte 2026

2. Ihr Einkommen

€
Grob genügt: etwa der Wert aus dem letzten Steuerbescheid. Paare: gemeinsames Einkommen.
Veranlagung
Kirchensteuer
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Die Angabe bleibt in Ihrem Browser.

Angestellt

€
Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildung, Beiträge zu Berufsverbänden; ohne Erstattungen des Arbeitgebers.
€
Art der Ausgabe

Vermietung

€
Rechnungsbetrag, der noch nicht bezahlt ist.
Art der Arbeiten
Modernisierung: Erweiterung oder deutliche Verbesserung, etwa ein neuer Balkon oder eine höhere Ausstattung.

Für alle

€
€
Nur Arbeits- und Fahrtkosten laut Rechnung, ohne Material; nicht für vermietete Wohnungen.
€

Geschätzte Steuerwirkung 2026

2.712 €

Schätzung für die Maßnahmen mit Betrag, gemeinsam gerechnet mit dem Tarif 2026 bei 95.000 € zu versteuerndem Einkommen. Kein Steuerbescheid und keine Beratung.

Ausgaben vor dem 31.12.
5.900 €
davon mindern das Einkommen
5.770 €
Ihr Grenzsteuersatz 2026
47,00 %
Maßnahmen in der Liste
4

Ein Euro Abzug spart höchstens den Grenzsteuersatz. Geben Sie nichts aus, das Sie ohne Steuer nicht ausgeben würden.

Ihre Liste bis zum Jahresende

Vor dem 31.12. prüfen

  1. AngestelltZahlung bis 31.12.2026

    Geplante berufliche Ausgabe noch 2026 bezahlen

    Nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wirkt: Mit der geplanten Ausgabe übersteigen Ihre Werbungskosten ihn um 1.270 €.[F-BN-01][F-JE-01][F-JE-03]

    Ausgabe
    1.400 €
    davon steuerlich wirksam 2026
    1.270 €
    Geschätzte Steuerwirkung 2026
    598 €
    Unterlagen:
    • Rechnung
    • Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
    • kurze Notiz zum beruflichen Zweck

    Entwurf, nicht beschlossen Entwurf 2027: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 € geplant; ein Kauf erst 2027 wirkt dann weniger.[F-S27-03][F-S27-01]

  2. VermietungZahlung bis 31.12.2026

    Geplante Reparatur noch 2026 bezahlen oder bewusst verteilen

    Erhaltungsaufwand an einer vermieteten Wohnung ist im Jahr der Zahlung Werbungskosten. Ist die Rechnung bis zum 31.12.2026 bezahlt, zählt sie für 2026. Größeren Erhaltungsaufwand an einem überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäude dürfen Sie stattdessen auf zwei bis fünf Jahre verteilen; das lohnt sich, wenn Ihr Einkommen in den Folgejahren höher ist.[F-JE-01][F-HGR-06][F-ERHV-01][F-GEN-02]

    Ausgabe
    4.000 €
    davon steuerlich wirksam 2026
    4.000 €
    Geschätzte Steuerwirkung 2026
    1.880 €
    Unterlagen:
    • Handwerkerrechnung mit Leistungsbeschreibung
    • Zahlungsnachweis
  3. Für alleÜberweisung bis 31.12.2026

    Geplante Spende vor dem Jahreswechsel überweisen

    Eine Spende an eine steuerbegünstigte Organisation ist Sonderausgabe des Jahres, in dem sie abfließt.[F-JE-06][F-JE-07][F-JE-01]

    Ausgabe
    500 €
    davon steuerlich wirksam 2026
    500 €
    Geschätzte Steuerwirkung 2026
    235 €

    Vorsichtig gerechnet: 20 % vom zu versteuernden Einkommen statt vom höheren Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Unterlagen:
    • Zuwendungsbestätigung des Empfängers

Für die Steuererklärung sammeln

  1. VermietungZahlungen bis 31.12.2026

    Unterlagen für die Anlage V zusammenstellen

    Kreditzinsen, Grundsteuer, Versicherungen und die übrigen Werbungskosten zählen im Jahr der Zahlung. Wer die Belege jetzt sammelt, sieht, ob noch eine fällige Zahlung vor dem Jahreswechsel ansteht.[F-GEN-01][F-HGR-06][F-JE-01]

    Unterlagen:
    • Zinsbescheinigung der Bank
    • Grundsteuerbescheid
    • Versicherungsbeiträge
    • Hausgeldabrechnung
    • Mietkonto 2026
1.

So rechnet der Rechner

Rechenweg in Schritten

  1. Aus Ihren Rollen (angestellt, selbstständig, vermietend) wählt der Check die passenden Maßnahmen und ordnet sie: vor dem Jahreswechsel prüfen, erst klären lassen, Belege sammeln.
  2. Berufliche Ausgabe als Angestellte: Abzug = Teil der Werbungskosten (bezahlt plus geplant) über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €; ein Arbeitsmittel über 800 € netto bekommt keine Schätzung.
  3. Betriebsausgabe bei Einnahmenüberschussrechnung: voller Abzug im Jahr der Zahlung; bei Bilanzierung oder einem Wirtschaftsgut über 800 € netto keine Schätzung.
  4. Reparatur an der vermieteten Wohnung: voller Abzug als Erhaltungsaufwand; keine Schätzung bei Modernisierung, unklarer Einordnung oder einem Kauf vor weniger als 3 Jahren, wenn die Instandsetzungen seither 15 % des Gebäudeanteils übersteigen.
  5. Spende: Abzug höchstens 20 % des zu versteuernden Einkommens.
  6. Steuerwirkung je Abzug = Steuer 2026 (Tarif, Soli, Kirchensteuer) ohne − mit dem Abzug; Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt mindern die Einkommensteuer direkt um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €.
  7. Summe: alle Abzüge zusammen in einem Schritt plus die Handwerker-Ermäßigung; zum Vergleich dieselben Abzüge beim Einkommen 2027, gerechnet mit dem Tarif 2026.

Der Check fragt nur nach, was zu Ihren Einkünften passt, und prüft jede mögliche Maßnahme in vier Schritten: Ist die Ausgabe steuerlich abziehbar oder eine Steuerermäßigung? In welches Jahr fällt sie? Ist sie ohnehin geplant? Welche Belege braucht es? Grundregel für den Zeitpunkt: Ausgaben zählen im Jahr, in dem sie bezahlt werden.[F-JE-01] Das gilt für Werbungskosten, Sonderausgaben und die Einnahmenüberschussrechnung, nicht für bilanzierende Betriebe.[F-JE-02]

Bei Angestellten zieht das Finanzamt ohne Nachweis 1.230 € Werbungskosten ab. Eine weitere Ausgabe wirkt deshalb nur mit dem Teil, um den die Summe diesen Pauschbetrag übersteigt.[F-BN-01] Arbeitsmittel bis 800 € netto sind sofort abziehbar, teurere werden abgeschrieben.[F-JE-03][F-JE-04]

Bei Vermietern unterscheidet der Check sofort abziehbare Reparaturen von Maßnahmen, die nur über die Abschreibung wirken. Wer vor weniger als drei Jahren gekauft hat, bekommt die 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten angezeigt.[F-HGR-02][F-AFA-03] Bei einem Baudenkmal steht die Abstimmung mit der Denkmalbehörde vor jeder Zahlung.[F-7I-04][F-7I-05]

Die Steuerwirkung einer Maßnahme ist die Differenz der Steuer 2026 mit und ohne den Abzug, berechnet mit dem Tarif 2026, Soli und Kirchensteuer. Alle Abzüge zusammen werden in einem Schritt gerechnet, weil der Tarif nicht linear ist. Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt mindern die Steuer direkt um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €.[F-JE-08][F-JE-09] Jeder Euro Abzug spart höchstens den Grenzsteuersatz.[F-GEN-02]

Für 2027 liegt ein Regierungsentwurf vor, unter anderem mit einem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.430 € und einer Handwerker-Ermäßigung von 15 %, höchstens 900 €. Der Bundestag hat ihn noch nicht beschlossen; der Check rechnet deshalb mit geltendem Recht und zeigt den Entwurf nur als Hinweis.[F-S27-01][F-S27-03][F-S27-04]

Ihre Angaben bleiben im Browser. Der Link zum Teilen enthält sie nur nach dem #-Zeichen, das Browser nicht an den Server senden, und nie die Kirchensteuer.

Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.

2.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

Angestellt mit vermieteter Wohnung, 95.000 € zu versteuerndes Einkommen

Werbungskosten 2026 schon bezahlt
1.100 €
Geplante berufliche Ausgabe
1.400 €
Geplante Reparatur an der vermieteten Wohnung
4.000 €, Kauf vor mehr als drei Jahren
Geplante Spende
500 €
Veranlagung, Kirchensteuer
einzeln, keine
Grenzsteuersatz 2026
47,00 %
Maßnahmen mit geschätzter Steuerwirkung 2026 (einzeln gerechnet)
MaßnahmeAusgabemindert das Einkommen umSteuerwirkung
Geplante berufliche Ausgabe noch 2026 bezahlen1.400 €1.270 €598 €
Geplante Reparatur noch 2026 bezahlen oder bewusst verteilen4.000 €4.000 €1.880 €
Geplante Spende vor dem Jahreswechsel überweisen500 €500 €235 €
Zusammen gerechnet5.900 €5.770 €2.712 €

Von der geplanten beruflichen Ausgabe über 1.400 € wirken nur 1.270 €, der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Zusammen mit Reparatur und Spende sinkt die Steuer 2026 geschätzt um 2.712 € bei 5.900 € Ausgaben. Sinkt das Einkommen 2027 auf 60.000 €, bringen dieselben Abzüge 2026 543 € mehr als 2027.

3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-JE-01

    Ausgaben zählen im Jahr der Zahlung; regelmäßig wiederkehrende Zahlungen kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zählen in dem Jahr, zu dem sie gehören.

    § 11 Abs. 2 S. 1–2 i. V. m. Abs. 1 S. 2 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-BN-01

    Vom Bruttogehalt werden mindestens 1.230 € Werbungskosten abgezogen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

    § 9a S. 1 Nr. 1 a EStGPrimärtext geprüft

  3. F-JE-06

    Spenden sind bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar; was darüber liegt, wird in Folgejahre vorgetragen.

    § 10b Abs. 1 S. 1 und S. 9 EStGPrimärtext geprüft

  4. F-JE-08

    Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt mindern die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 € im Jahr.

    § 35a Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-AFA-03

    Bei normalen Altbauten wird teure Sanierung in den ersten 3 Jahren nur langsam abgeschrieben. Beim Denkmal ist das anders.

    § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (für Vermietung über § 9 Abs. 5 S. 2)Primärtext geprüft

  6. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  7. F-JE-02

    Das Zahlungsjahr entscheidet nur bei der Einnahmenüberschussrechnung; wer bilanziert, ordnet Aufwand dem Jahr zu, zu dem er wirtschaftlich gehört.

    § 11 Abs. 2 S. 6 EStG; § 4 Abs. 3 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  8. F-JE-03

    Arbeitsmittel wie Werkzeug oder typische Berufskleidung sind Werbungskosten; teure Geräte werden abgeschrieben.

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 und Nr. 7 EStGPrimärtext geprüft

  9. F-JE-04

    Ein Arbeitsmittel oder Wirtschaftsgut bis 800 € netto ist im Jahr der Anschaffung voll abziehbar.

    § 6 Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  10. F-JE-05

    Betriebe können bis zu 50 % einer geplanten Investition vorab als Investitionsabzugsbetrag abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7g erfüllt sind.

    § 7g Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  11. F-JE-10

    Ein Verlust, der im Jahr nicht verrechnet wird, geht zuerst in die zwei Vorjahre zurück und sonst in die Folgejahre.

    § 10d Abs. 1 S. 1–2 und 6, Abs. 2 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft

  12. F-GEN-01

    Kreditzinsen für eine vermietete Wohnung sind Werbungskosten.

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  13. F-HGR-06

    Laufende Kosten der vermieteten Wohnung, etwa Versicherung und Verwaltung, setzen Sie in dem Jahr ab, in dem Sie sie zahlen.

    § 9 Abs. 1 S. 1 und S. 3 Nr. 2 EStG; § 11 Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  14. F-HGR-02

    Erst bei der Ausgabe steht fest, ob es sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand ist oder Herstellungskosten, die nur über die Abschreibung wirken.

    BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 19/24, II.1.c)bb)(3)Primärtext geprüft

  15. F-ERHV-01

    Größeren Erhaltungsaufwand an einem Wohngebäude im Privatvermögen können Sie gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen.

    § 82b Abs. 1 S. 1–2 EStDVPrimärtext geprüft

  16. F-7I-04

    Die Maßnahmen müssen vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt sein. Das lässt sich nachträglich nicht heilen.

    § 7i Abs. 1 S. 6 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 2.3 und 2.3.1Primärtext geprüft

  17. F-7I-05

    Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.

    § 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft

  18. F-11B-01

    Erhaltungsaufwand am Denkmal lässt sich gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilen, wenn er mit der Denkmalbehörde abgestimmt und bescheinigt ist. Beim Verkauf wird der Rest im Verkaufsjahr abgezogen.

    § 11b S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft

  19. F-JE-07

    Für den Spendenabzug braucht es eine Zuwendungsbestätigung; bis 300 € genügt oft der Kontoauszug zusammen mit dem Beleg des Empfängers.

    § 50 Abs. 1, 2 und 4 S. 1 Nr. 2 EStDVPrimärtext geprüft

  20. F-JE-09

    Begünstigt sind nur Arbeitskosten mit Rechnung und Überweisung; Kosten einer vermieteten Wohnung zählen stattdessen als Werbungskosten.

    § 35a Abs. 4 S. 1 und Abs. 5 S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft

  21. F-HAV-01

    Beiträge zur Altersvorsorge sind bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung voll abziehbar; Ehepaare haben den doppelten Betrag.

    § 10 Abs. 3 S. 1–2 und S. 6 EStGPrimärtext geprüft

  22. F-HAV-02

    Gesetzliche Rente, Versorgungswerk und Rürup-Rente teilen sich denselben Höchstbetrag.

    § 10 Abs. 1 Nr. 2 a und b EStGPrimärtext geprüft

  23. F-S27-01

    Die Einkommensteuerreform 2027 ist ein Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 21/8235 vom 28.09.2026); der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung an den Finanzausschuss überwiesen. Beschlossen ist sie nicht.

    Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8235; Bundestag, Erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes (Stand 08.10.2026); Bundesregierung, Einkommensteuerreform beschlossenPrimärtext geprüft

  24. F-S27-02

    Entwurf: Grundfreibetrag 12.564 € ab 2027, 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige).

    Art. 1 Nr. 4 und Art. 2 Nr. 2 (§ 32a Abs. 1 EStG-E), BT-Drs. 21/8235Gesetzentwurf, nicht in Kraft

  25. F-S27-03

    Entwurf: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 € ab 2027.

    Art. 1 Nr. 2 (§ 9a S. 1 Nr. 1 a EStG-E), BT-Drs. 21/8235Gesetzentwurf, nicht in Kraft

  26. F-S27-04

    Entwurf: Handwerkerleistungen ab 2027 nur noch 15 %, höchstens 900 € Steuerermäßigung.

    Art. 1 Nr. 5 (§ 35a Abs. 3 S. 1 EStG-E), BT-Drs. 21/8235Gesetzentwurf, nicht in Kraft

Belege geprüft am 08.10.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

4.

Annahmen und Grenzen

  • Alle Beträge sind Schätzungen auf Grundlage Ihrer Angaben, gerechnet mit dem Einkommensteuertarif 2026, Soli und Kirchensteuer. Sie ersetzen keinen Steuerbescheid.
  • Eine Schätzung erscheint nur, wo die steuerliche Einordnung aus den Angaben folgt. Bei Modernisierung, anschaffungsnahen Kosten, Bilanzierung, Abschreibung über mehrere Jahre und Basisrente zeigt der Check stattdessen, was zu klären ist.
  • Der Vergleich 2026 gegen 2027 rechnet beide Jahre mit dem Tarif 2026, weil der Tarif 2027 nur als Entwurf vorliegt.
  • Die Spende wird vorsichtig auf 20 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt; maßgeblich ist der meist höhere Gesamtbetrag der Einkünfte. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Gewerbesteuer bleiben außen vor.
  • Die Handwerker-Ermäßigung mindert die Einkommensteuer; ihre Wirkung auf Soli und Kirchensteuer ist nicht eingerechnet.
  • Ohne Kinderfreibeträge, ohne Progressionsvorbehalt und ohne Sondertarife.

Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

5.

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