So rechnet der Rechner
Rechenweg in Schritten
- Aus Ihren Rollen (angestellt, selbstständig, vermietend) wählt der Check die passenden Maßnahmen und ordnet sie: vor dem Jahreswechsel prüfen, erst klären lassen, Belege sammeln.
- Berufliche Ausgabe als Angestellte: Abzug = Teil der Werbungskosten (bezahlt plus geplant) über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €; ein Arbeitsmittel über 800 € netto bekommt keine Schätzung.
- Betriebsausgabe bei Einnahmenüberschussrechnung: voller Abzug im Jahr der Zahlung; bei Bilanzierung oder einem Wirtschaftsgut über 800 € netto keine Schätzung.
- Reparatur an der vermieteten Wohnung: voller Abzug als Erhaltungsaufwand; keine Schätzung bei Modernisierung, unklarer Einordnung oder einem Kauf vor weniger als 3 Jahren, wenn die Instandsetzungen seither 15 % des Gebäudeanteils übersteigen.
- Spende: Abzug höchstens 20 % des zu versteuernden Einkommens.
- Steuerwirkung je Abzug = Steuer 2026 (Tarif, Soli, Kirchensteuer) ohne − mit dem Abzug; Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt mindern die Einkommensteuer direkt um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €.
- Summe: alle Abzüge zusammen in einem Schritt plus die Handwerker-Ermäßigung; zum Vergleich dieselben Abzüge beim Einkommen 2027, gerechnet mit dem Tarif 2026.
Der Check fragt nur nach, was zu Ihren Einkünften passt, und prüft jede mögliche Maßnahme in vier Schritten: Ist die Ausgabe steuerlich abziehbar oder eine Steuerermäßigung? In welches Jahr fällt sie? Ist sie ohnehin geplant? Welche Belege braucht es? Grundregel für den Zeitpunkt: Ausgaben zählen im Jahr, in dem sie bezahlt werden.[F-JE-01] Das gilt für Werbungskosten, Sonderausgaben und die Einnahmenüberschussrechnung, nicht für bilanzierende Betriebe.[F-JE-02]
Bei Angestellten zieht das Finanzamt ohne Nachweis 1.230 € Werbungskosten ab. Eine weitere Ausgabe wirkt deshalb nur mit dem Teil, um den die Summe diesen Pauschbetrag übersteigt.[F-BN-01] Arbeitsmittel bis 800 € netto sind sofort abziehbar, teurere werden abgeschrieben.[F-JE-03][F-JE-04]
Bei Vermietern unterscheidet der Check sofort abziehbare Reparaturen von Maßnahmen, die nur über die Abschreibung wirken. Wer vor weniger als drei Jahren gekauft hat, bekommt die 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten angezeigt.[F-HGR-02][F-AFA-03] Bei einem Baudenkmal steht die Abstimmung mit der Denkmalbehörde vor jeder Zahlung.[F-7I-04][F-7I-05]
Die Steuerwirkung einer Maßnahme ist die Differenz der Steuer 2026 mit und ohne den Abzug, berechnet mit dem Tarif 2026, Soli und Kirchensteuer. Alle Abzüge zusammen werden in einem Schritt gerechnet, weil der Tarif nicht linear ist. Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt mindern die Steuer direkt um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €.[F-JE-08][F-JE-09] Jeder Euro Abzug spart höchstens den Grenzsteuersatz.[F-GEN-02]
Für 2027 liegt ein Regierungsentwurf vor, unter anderem mit einem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.430 € und einer Handwerker-Ermäßigung von 15 %, höchstens 900 €. Der Bundestag hat ihn noch nicht beschlossen; der Check rechnet deshalb mit geltendem Recht und zeigt den Entwurf nur als Hinweis.[F-S27-01][F-S27-03][F-S27-04]
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Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
Angestellt mit vermieteter Wohnung, 95.000 € zu versteuerndes Einkommen
- Werbungskosten 2026 schon bezahlt
- 1.100 €
- Geplante berufliche Ausgabe
- 1.400 €
- Geplante Reparatur an der vermieteten Wohnung
- 4.000 €, Kauf vor mehr als drei Jahren
- Geplante Spende
- 500 €
- Veranlagung, Kirchensteuer
- einzeln, keine
- Grenzsteuersatz 2026
- 47,00 %
| Maßnahme | Ausgabe | mindert das Einkommen um | Steuerwirkung |
|---|---|---|---|
| Geplante berufliche Ausgabe noch 2026 bezahlen | 1.400 € | 1.270 € | 598 € |
| Geplante Reparatur noch 2026 bezahlen oder bewusst verteilen | 4.000 € | 4.000 € | 1.880 € |
| Geplante Spende vor dem Jahreswechsel überweisen | 500 € | 500 € | 235 € |
| Zusammen gerechnet | 5.900 € | 5.770 € | 2.712 € |
Von der geplanten beruflichen Ausgabe über 1.400 € wirken nur 1.270 €, der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Zusammen mit Reparatur und Spende sinkt die Steuer 2026 geschätzt um 2.712 € bei 5.900 € Ausgaben. Sinkt das Einkommen 2027 auf 60.000 €, bringen dieselben Abzüge 2026 543 € mehr als 2027.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-JE-01
Ausgaben zählen im Jahr der Zahlung; regelmäßig wiederkehrende Zahlungen kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zählen in dem Jahr, zu dem sie gehören.
§ 11 Abs. 2 S. 1–2 i. V. m. Abs. 1 S. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-BN-01
Vom Bruttogehalt werden mindestens 1.230 € Werbungskosten abgezogen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
§ 9a S. 1 Nr. 1 a EStGPrimärtext geprüft
- F-JE-06
Spenden sind bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar; was darüber liegt, wird in Folgejahre vorgetragen.
§ 10b Abs. 1 S. 1 und S. 9 EStGPrimärtext geprüft
- F-JE-08
Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt mindern die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 € im Jahr.
§ 35a Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-AFA-03
Bei normalen Altbauten wird teure Sanierung in den ersten 3 Jahren nur langsam abgeschrieben. Beim Denkmal ist das anders.
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (für Vermietung über § 9 Abs. 5 S. 2)Primärtext geprüft
- F-GEN-02
Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.
§ 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft
- F-JE-02
Das Zahlungsjahr entscheidet nur bei der Einnahmenüberschussrechnung; wer bilanziert, ordnet Aufwand dem Jahr zu, zu dem er wirtschaftlich gehört.
§ 11 Abs. 2 S. 6 EStG; § 4 Abs. 3 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-JE-03
Arbeitsmittel wie Werkzeug oder typische Berufskleidung sind Werbungskosten; teure Geräte werden abgeschrieben.
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 und Nr. 7 EStGPrimärtext geprüft
- F-JE-04
Ein Arbeitsmittel oder Wirtschaftsgut bis 800 € netto ist im Jahr der Anschaffung voll abziehbar.
§ 6 Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-JE-05
Betriebe können bis zu 50 % einer geplanten Investition vorab als Investitionsabzugsbetrag abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7g erfüllt sind.
§ 7g Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-JE-10
Ein Verlust, der im Jahr nicht verrechnet wird, geht zuerst in die zwei Vorjahre zurück und sonst in die Folgejahre.
§ 10d Abs. 1 S. 1–2 und 6, Abs. 2 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft
- F-GEN-01
Kreditzinsen für eine vermietete Wohnung sind Werbungskosten.
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-HGR-06
Laufende Kosten der vermieteten Wohnung, etwa Versicherung und Verwaltung, setzen Sie in dem Jahr ab, in dem Sie sie zahlen.
§ 9 Abs. 1 S. 1 und S. 3 Nr. 2 EStG; § 11 Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-HGR-02
Erst bei der Ausgabe steht fest, ob es sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand ist oder Herstellungskosten, die nur über die Abschreibung wirken.
BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 19/24, II.1.c)bb)(3)Primärtext geprüft
- F-ERHV-01
Größeren Erhaltungsaufwand an einem Wohngebäude im Privatvermögen können Sie gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen.
§ 82b Abs. 1 S. 1–2 EStDVPrimärtext geprüft
- F-7I-04
Die Maßnahmen müssen vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt sein. Das lässt sich nachträglich nicht heilen.
§ 7i Abs. 1 S. 6 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 2.3 und 2.3.1Primärtext geprüft
- F-7I-05
Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.
§ 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft
- F-11B-01
Erhaltungsaufwand am Denkmal lässt sich gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilen, wenn er mit der Denkmalbehörde abgestimmt und bescheinigt ist. Beim Verkauf wird der Rest im Verkaufsjahr abgezogen.
§ 11b S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-JE-07
Für den Spendenabzug braucht es eine Zuwendungsbestätigung; bis 300 € genügt oft der Kontoauszug zusammen mit dem Beleg des Empfängers.
§ 50 Abs. 1, 2 und 4 S. 1 Nr. 2 EStDVPrimärtext geprüft
- F-JE-09
Begünstigt sind nur Arbeitskosten mit Rechnung und Überweisung; Kosten einer vermieteten Wohnung zählen stattdessen als Werbungskosten.
§ 35a Abs. 4 S. 1 und Abs. 5 S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-HAV-01
Beiträge zur Altersvorsorge sind bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung voll abziehbar; Ehepaare haben den doppelten Betrag.
§ 10 Abs. 3 S. 1–2 und S. 6 EStGPrimärtext geprüft
- F-HAV-02
Gesetzliche Rente, Versorgungswerk und Rürup-Rente teilen sich denselben Höchstbetrag.
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 a und b EStGPrimärtext geprüft
- F-S27-01
Die Einkommensteuerreform 2027 ist ein Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 21/8235 vom 28.09.2026); der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung an den Finanzausschuss überwiesen. Beschlossen ist sie nicht.
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8235; Bundestag, Erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes (Stand 08.10.2026); Bundesregierung, Einkommensteuerreform beschlossenPrimärtext geprüft
- F-S27-02
Entwurf: Grundfreibetrag 12.564 € ab 2027, 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige).
Art. 1 Nr. 4 und Art. 2 Nr. 2 (§ 32a Abs. 1 EStG-E), BT-Drs. 21/8235Gesetzentwurf, nicht in Kraft
- F-S27-03
Entwurf: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 € ab 2027.
Art. 1 Nr. 2 (§ 9a S. 1 Nr. 1 a EStG-E), BT-Drs. 21/8235Gesetzentwurf, nicht in Kraft
- F-S27-04
Entwurf: Handwerkerleistungen ab 2027 nur noch 15 %, höchstens 900 € Steuerermäßigung.
Art. 1 Nr. 5 (§ 35a Abs. 3 S. 1 EStG-E), BT-Drs. 21/8235Gesetzentwurf, nicht in Kraft
Belege geprüft am 08.10.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik
Annahmen und Grenzen
- Alle Beträge sind Schätzungen auf Grundlage Ihrer Angaben, gerechnet mit dem Einkommensteuertarif 2026, Soli und Kirchensteuer. Sie ersetzen keinen Steuerbescheid.
- Eine Schätzung erscheint nur, wo die steuerliche Einordnung aus den Angaben folgt. Bei Modernisierung, anschaffungsnahen Kosten, Bilanzierung, Abschreibung über mehrere Jahre und Basisrente zeigt der Check stattdessen, was zu klären ist.
- Der Vergleich 2026 gegen 2027 rechnet beide Jahre mit dem Tarif 2026, weil der Tarif 2027 nur als Entwurf vorliegt.
- Die Spende wird vorsichtig auf 20 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt; maßgeblich ist der meist höhere Gesamtbetrag der Einkünfte. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Gewerbesteuer bleiben außen vor.
- Die Handwerker-Ermäßigung mindert die Einkommensteuer; ihre Wirkung auf Soli und Kirchensteuer ist nicht eingerechnet.
- Ohne Kinderfreibeträge, ohne Progressionsvorbehalt und ohne Sondertarife.
Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
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