Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
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Grenzsteuersatz-Rechner

Was der nächste Euro Einkommen kostet und ein Euro Abzug spart, exakt nach dem Tarif 2024 bis 2026.

Bei 95.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt der Grenzsteuersatz 2026 für Ledige ohne Kirchensteuer 47,00 % einschließlich Solidaritätszuschlag, der Durchschnittssteuersatz nur 31,3 %. Jeder weitere Euro Einkommen kostet 47,00 Cent Steuer, jeder Euro Werbungskosten spart so viel. Bei 150.000 € sind es 44,31 %, weil dort die Milderungszone des Soli endet.[F-TAX-01][F-TAX-02][F-GEN-02]

Stand: Steuerjahr 2026, geprüft am 28.09.2026So rechnen wirRechtsgrundlage

€
Aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto. Paare: gemeinsames Einkommen.
Veranlagung
Kirchensteuer
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Die Angabe bleibt in Ihrem Browser.
Steuerjahr

Grenzsteuersatz 2026

47,00 %

Jeder weitere Euro Einkommen kostet 47,00 Cent Steuer; jeder Euro Abzug spart so viel.

Durchschnittssteuersatz
31,3 %
Einkommensteuer
28.764 €Grenzsatz 42,0 %
Solidaritätszuschlag
1.001,26 €Soli-Milderungszone
Steuer insgesamt
29.765,26 €
Nächste 1.000 € kosten
470 €
Tarifzone
42-%-Zone
Grenzsteuersatz nach zu versteuerndem Einkommen, einzeln veranlagt, 2026
Grenzsteuersatz nach zu versteuerndem Einkommen, einzeln veranlagt, 2026Linie des Grenzsteuersatzes einschließlich Solidaritätszuschlag von 0 bis 320.000 €. Markiert: 95.000 € mit 47,00 %.0 %10 %20 %30 %40 %50 %080 T€160 T€240 T€320 T€95.000 €: 47,0 %
1.

So rechnet der Rechner

Rechenweg in Schritten

  1. Einkommensteuer nach § 32a EStG auf das zu versteuernde Einkommen; bei Zusammenveranlagung auf die Hälfte, das Ergebnis verdoppelt (Splitting).
  2. Solidaritätszuschlag nach §§ 3, 4 SolZG: nichts bis zur Freigrenze, dann die Milderungszone, darüber der volle Satz auf die Einkommensteuer.
  3. Kirchensteuer als Satz der Einkommensteuer; als Sonderausgabe senkt sie das zu versteuernde Einkommen.
  4. Grenzsteuersatz = t · (1 + s + k) / (1 + t · k), mit t der Steigung des Tarifs an Ihrem Einkommen, s dem Soli-Satz der Zone und k dem Kirchensteuersatz.
  5. Durchschnittssteuersatz = Einkommensteuer + Soli + Kirchensteuer, geteilt durch das zu versteuernde Einkommen.

Der Rechner wendet den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG in der Fassung des gewählten Jahres an: Grundfreibetrag, zwei Progressionszonen, die 42-%-Zone und die 45-%-Zone. Bei Zusammenveranlagung gilt das Splittingverfahren, die Schwellen verdoppeln sich.[F-TAX-01]

Der Solidaritätszuschlag fällt erst an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt. Darüber beginnt die Milderungszone: Der Soli beträgt dort höchstens 11,9 % des Betrags über der Freigrenze, bis er die vollen 5,5 % erreicht.[F-TAX-02][F-TAX-03] In dieser Zone kostet jeder zusätzliche Euro mehr Steuer als bei deutlich höheren Einkommen.[F-MED-04]

Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.[F-TAX-05] Gezahlte Kirchensteuer ist Sonderausgabe und mindert das zu versteuernde Einkommen; der Rechner berücksichtigt das.[F-TAX-06]

Der Grenzsteuersatz ist die genaue Steigung des Tarifs an Ihrem Einkommen, nicht die Differenz über einen Schritt von 100 oder 1.000 €. Mit dem Einkommensteuersatz t, dem Soli-Satz s (0, 11,9 % in der Milderungszone, sonst 5,5 %) und dem Kirchensteuersatz k gilt: Grenzsteuersatz = t · (1 + s + k) / (1 + t · k). Der Nenner bildet ab, dass die Kirchensteuer ihre eigene Bemessungsgrundlage senkt.[F-TAX-04]

Eingabe ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, also nach allen Abzügen, nicht das Bruttogehalt. Eine Abschreibung spart nie mehr als den Grenzsteuersatz.[F-GEN-02]

Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.

2.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

Ledig, 95.000 € zu versteuerndes Einkommen, 2026

Veranlagung
einzeln
Kirchensteuer
keine
Einkommensteuer
28.764 €
Solidaritätszuschlag
1.001,26 €
Durchschnittssteuersatz
31,3 %
Grenz- und Durchschnittssteuersatz 2026, ledig, ohne Kirchensteuer
zvEGrenzsteuersatzDurchschnittSoli
60.000 €38,58 %23,7 %kein Soli (unter der Freigrenze)
95.000 €47,00 %31,3 %Soli-Milderungszone
150.000 €44,31 %36,5 %voller Soli (5,5 %)
300.000 €47,48 %40,6 %voller Soli (5,5 %)

Bei 95.000 € liegt der Grenzsteuersatz bei 47,00 %: Jeder weitere Euro kostet 47,00 Cent Steuer, und jeder Euro Werbungskosten spart genauso viel. Der Durchschnittssteuersatz beträgt nur 31,3 %. Bei 150.000 € sinkt der Grenzsteuersatz auf 44,31 %, weil dort der volle Soli gilt und die Milderungszone endet.

3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  2. F-TAX-02

    Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).

    SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft

  3. F-TAX-03

    Wer als Lediger über rund 117.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt, zahlt den vollen Soli.

    Rechnung des Rechenkerns auf Basis der zitierten NormenRechnung auf Basis geprüfter Normen

  4. F-MED-04

    In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.

    SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen

  5. F-TAX-04

    Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.

    Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen

  6. F-TAX-05

    Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.

    kirchenfinanzen.de (Kirchensteuerhebesatz); Kappung nach biallo.deSekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  7. F-TAX-06

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

  8. F-TAX-08

    Für den Soli werden die Kinderfreibeträge immer abgezogen, auch wenn Sie Kindergeld bekommen. Eltern zahlen deshalb weniger Soli.

    § 3 Abs. 2, 2a SolZGPrimärtext geprüft

  9. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  10. F-EST27-01

    Nach dem Regierungsentwurf gelten ab 2027 ein Grundfreibetrag von 12.564 €, 42 % ab 70.601 €, 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige). Das ist ein Entwurf, kein geltendes Recht.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Art. 1 Nr. 4Gesetzentwurf, nicht in Kraft

Belege geprüft am 28.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

4.

Annahmen und Grenzen

  • Ohne Kinder: Mit Kinderfreibeträgen fällt der Solidaritätszuschlag niedriger aus, die Einkommensteuer rechnet der Rechner ohne sie.
  • Ohne Sondertarife: keine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, kein Progressionsvorbehalt, keine Tarifermäßigungen für außerordentliche Einkünfte.
  • Keine Kappung der Kirchensteuer; der Satz gilt auf die volle Einkommensteuer.
  • Tarife 2024 bis 2026; 2027 nach den Entwürfen (Stand 28.09.2026), im Ergebnis als Entwurf gekennzeichnet; spätere Jahre können anders aussehen.
  • Rundung wie im Gesetz: zu versteuerndes Einkommen und Einkommensteuer auf volle Euro abgerundet, Soli auf Cent.

Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

5.

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