Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
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Gehaltsabrechnung prüfen: jeden Abzug nachrechnen

Die Zeilen Ihrer Abrechnung eintragen: der Rechner rechnet jeden Abzug nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 nach und nennt mögliche Gründe, wo Ihre Abrechnung abweicht.

Tragen Sie Steuer-Brutto, SV-Brutto, Steuerklasse und die abgezogenen Beträge ein: Der Rechner rechnet Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 und die Sozialbeiträge nach den Sätzen 2026 nach und zeigt je Zeile den Unterschied.[F-PAP-01][F-PAP-19] Liegt die Lohnsteuer darunter, sucht er den Freibetrag oder Faktor, der sie genau erklärt.

Stand: Steuerjahr 2026, geprüft am 28.09.2026So rechnen wirRechtsgrundlage

Brutto und Lohnsteuermerkmale

€
Laufender steuerpflichtiger Arbeitslohn laut Abrechnung, ohne Einmalzahlung.
€
Beitragspflichtiges Entgelt laut Abrechnung (vor der Beitragsbemessungsgrenze).
Laut Abrechnung, z. B. 1,0 je Kind bei Ehepaaren.
Bestimmt den Kirchensteuersatz; in Sachsen tragen Beschäftigte mehr Pflegebeitrag.
Die Angabe bleibt in Ihrem Browser und kommt nicht in den Link.

Sozialversicherung

%
Für den Pflegebeitrag; ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt er.
Kinderlose ab 23 zahlen einen Pflege-Zuschlag.

Abzüge laut Abrechnung

€
€
€
€
€
€

Zeilen, die mit der Nachrechnung übereinstimmen

6 von 6

Jeder Abzug stimmt mit der Rechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 überein.

Abzüge zusammen, nachgerechnet
2.358,42 €laut Abrechnung 2.358,42 €; Steuer-Brutto 6.000,00 €
Lohnsteuer
1.074,33 €stimmt
Solidaritätszuschlag
0,00 €stimmt
Rentenversicherung
558,00 €stimmt
Arbeitslosenversicherung
78,00 €stimmt
Krankenversicherung
508,59 €stimmt
Pflegeversicherung
139,50 €stimmt
Abzüge im Monat: Abrechnung gegen Nachrechnung
ZeileAbrechnungNachgerechnetUnterschied
Lohnsteuer1.074,33 €1.074,33 €0,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €0,00 €
Rentenversicherung558,00 €558,00 €0,00 €
Arbeitslosenversicherung78,00 €78,00 €0,00 €
Krankenversicherung508,59 €508,59 €0,00 €
Pflegeversicherung139,50 €139,50 €0,00 €
Nachgerechnet mit dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums und den Beitragssätzen 2026, für einen Monat ohne Einmalzahlung und gesetzliche Krankenversicherung.
1.

So rechnet der Rechner

Rechenweg in Schritten

  1. Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer des Monats nach dem Programmablaufplan 2026 auf Ihr Steuer-Brutto, mit Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und dem Kirchensteuersatz des Bundeslands.
  2. Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegebeitrag: Ihr Anteil auf das SV-Brutto bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (8.450 € Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 € Kranken- und Pflegeversicherung), mit Ihrem Zusatzbeitrag, Kindern, Kinderlosenzuschlag und Sachsen.
  3. Unterschied je Zeile = Betrag auf der Abrechnung − nachgerechneter Betrag; bis 2 Cent gilt er als Rundung.
  4. Liegt die Lohnsteuer darunter: Suche nach dem monatlichen Freibetrag in ganzen Euro, mit dem das Programm genau Ihre Lohnsteuer ergibt; in Steuerklasse IV zusätzlich nach dem Faktor.
  5. Zu jeder abweichenden Zeile die passenden Gründe: Einmalzahlung, Sachbezug, abweichende Steuerklasse, private Krankenversicherung, Versorgungswerk, Übergangsbereich, Zusatzbeitrag, Kinder in der Pflegeversicherung.

Die Lohnsteuer rechnet der Rechner mit demselben Rechenkern wie der Brutto-Netto-Rechner: dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, der mit den Prüftabellen des Ministeriums auf den Cent übereinstimmt.[F-PAP-01][F-PAP-19] Grundlage ist Ihr Steuer-Brutto des Monats, hochgerechnet auf ein Jahr, abzüglich einer Vorsorgepauschale.[F-BN-04][F-PAP-03][F-PAP-06] Steuerklasse, Faktor, Kinderfreibeträge und ein Freibetrag kommen aus Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.[F-GAP-01] Kinderfreibeträge senken beim Lohn nur Soli und Kirchensteuer.[F-PAP-11] Den Soli zahlen Sie erst oberhalb einer Freigrenze; die Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 % der Bemessungsgrundlage.[F-PAP-10][F-NET-05]

Die Sozialbeiträge rechnet er auf das SV-Brutto: Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 8.450 € im Monat, Kranken- und Pflegeversicherung bis 5.812,50 €, jeweils Ihr Anteil.[F-SVR-09][F-SVR-08][F-SVR-01][F-SVR-02][F-SVR-03] Beim Pflegebeitrag zählen Kinder, der Zuschlag für Kinderlose ab 23 und das Bundesland Sachsen.[F-SVR-05][F-SVR-06][F-SVR-07]

Weicht eine Zeile um mehr als 2 Cent ab, nennt der Rechner mögliche Gründe. Ist die Lohnsteuer niedriger, prüft er, welcher Freibetrag im Monat sie genau ergibt: Ein Freibetrag mindert den Arbeitslohn, auf den der Arbeitgeber die Steuer rechnet.[F-GAP-02] In Steuerklasse IV sucht er zusätzlich den Faktor.[F-PAP-18] Ist sie höher, liegt oft eine Einmalzahlung im Monat.[F-BONS-02][F-EZ-01] Sachbezüge wie ein Dienstwagen zählen zum Brutto, obwohl sie nicht ausgezahlt werden.[F-GAP-04] Nullzeilen bei Kranken- und Pflegeversicherung deuten auf eine private Versicherung, bei der Rente auf ein Versorgungswerk; ein Brutto bis 2.000 € auf den Übergangsbereich.[F-PAP-16][F-SVR-14][F-GAP-03]

Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.

2.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

6.000 € brutto im Monat, Steuerklasse I, mit einem Freibetrag, den die Eingabe nicht kennt

Steuer- und SV-Brutto
6.000,00 €
Steuerklasse
I, keine Kinder, 23 Jahre oder älter, ohne Kirchensteuer
Zusatzbeitrag
2,90 %
Auf der Abrechnung
Lohnsteuer mit einem Freibetrag von 250 € im Monat berechnet
Abzüge der Beispielabrechnung, nachgerechnet
ZeileAbrechnungNachgerechnetUnterschied
Lohnsteuer982,25 €1.074,33 €−92,08 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €0,00 €
Rentenversicherung558,00 €558,00 €0,00 €
Arbeitslosenversicherung78,00 €78,00 €0,00 €
Krankenversicherung508,59 €508,59 €0,00 €
Pflegeversicherung139,50 €139,50 €0,00 €

Die Lohnsteuer liegt 92,08 € unter der Tabelle. Der Rechner findet einen Freibetrag von 250 € im Monat, der genau diese Lohnsteuer ergibt; die Sozialbeiträge stimmen.

3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-PAP-01

    Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.

    BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft

  2. F-PAP-19

    Unser Rechner stimmt mit den Prüftabellen des Bundesfinanzministeriums auf den Cent überein.

    PAP 2026 Anlage 1, S. 39–40; bmf-steuerrechner.dePrimärtext geprüft

  3. F-GAP-01

    Welche Steuerklasse, welcher Faktor, wie viele Kinderfreibeträge und welcher Freibetrag für Sie gelten, steht in Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).

    § 39 Abs. 4 Nr. 1–4 EStGPrimärtext geprüft

  4. F-GAP-02

    Ein Freibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen mindert den Arbeitslohn, auf den der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet.

    § 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 1–5 EStG; § 39b Abs. 2 S. 4 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-PAP-18

    Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuer in Steuerklasse IV mit Ihrem Faktor multipliziert.

    § 39f EStG; PAP 2026 inputs af, f; MBERECHPrimärtext geprüft

  6. F-PAP-11

    Kinderfreibeträge senken beim Lohn nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer.

    § 32 Abs. 6 S. 1 EStG; § 51a Abs. 2, 2a EStG; PAP 2026 MZTABFB, MBERECHPrimärtext geprüft

  7. F-PAP-10

    Den Soli zahlen Sie erst, wenn Ihre Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr liegt; darüber steigt er gleitend auf 5,5 %.

    SolZG § 3 Abs. 3 und § 4; gesetze-im-internet.de; PAP 2026 MSOLZPrimärtext geprüft

  8. F-NET-05

    Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer.

    § 51a EStG; Landeskirchensteuergesetze (rate set by the churches)Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  9. F-SVR-01

    Rentenversicherung 2026: 18,6 %, je zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber.

    RVBeitrSBek 2026; § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIPrimärtext geprüft

  10. F-SVR-02

    Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, je zur Hälfte.

    § 341 Abs. 2 und 4 SGB III; § 346 SGB IIIPrimärtext geprüft

  11. F-SVR-03

    Krankenversicherung: 14,6 % plus Zusatzbeitrag, je zur Hälfte.

    § 241 SGB V; § 249 Abs. 1 SGB VPrimärtext geprüft

  12. F-SVR-05

    Pflegeversicherung: 3,6 %, je 1,8 %; in Sachsen zahlen Beschäftigte 2,3 %, der Arbeitgeber 1,3 %.

    § 55 Abs. 1 SGB XI; PBAV 2025; § 58 Abs. 1 und 3 SGB XI; PAP 2026 Anlage 1, S. 2Primärtext geprüft

  13. F-SVR-06

    Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Pflege-Zuschlag allein.

    § 55 Abs. 3 SGB XI; § 58 Abs. 1 S. 3 SGB XIPrimärtext geprüft

  14. F-SVR-07

    Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt Ihr Pflegebeitrag um 0,25 % je Kind, höchstens für vier Kinder.

    § 55 Abs. 3 S. 4 SGB XI; employee-only allocation as in PAP 2026 MPARA (PVSATZAN reduced by PVA × 0.25 %)Primärtext geprüft

  15. F-SVR-08

    Kranken- und Pflegebeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 5.812,50 € im Monat an.

    § 2 Abs. 2 SVBezGrV 2026; § 223 SGB V; § 55 Abs. 2 SGB XIPrimärtext geprüft

  16. F-SVR-09

    Renten- und Arbeitslosenbeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 8.450 € im Monat an.

    § 4 Abs. 1 Nr. 1 SVBezGrV 2026; § 341 Abs. 4 SGB IIIPrimärtext geprüft

  17. F-GAP-03

    Verdienen Sie regelmäßig mehr als bei einem Minijob, aber höchstens 2.000 € im Monat (Übergangsbereich), zahlen Sie Sozialbeiträge auf eine geringere Bemessungsgrundlage.

    § 20 Abs. 2, 2a SGB IVPrimärtext geprüft

  18. F-GAP-04

    Sachbezüge wie die private Nutzung eines Dienstwagens gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, obwohl sie nicht ausgezahlt werden.

    § 8 Abs. 2 S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft

  19. F-PAP-16

    Privat Versicherten zieht der Arbeitgeber die Basisbeiträge abzüglich seines Zuschusses ab.

    § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 d EStG; PAP 2026 inputs PKPV, PKPVAGZ, MVSPKVPVPrimärtext geprüft

  20. F-BONS-02

    Vom Bonus wird die Steuer einbehalten, die er zusätzlich zur Jahreslohnsteuer verursacht; ein eingetragener Freibetrag senkt sie.

    § 39b Abs. 3 S. 1, 3–5 und 8 EStGPrimärtext geprüft

  21. F-EZ-01

    Ein Bonus zählt in der Sozialversicherung zum Monat, in dem er ausgezahlt wird.

    § 23a Abs. 1 SGB IVPrimärtext geprüft

  22. F-EZ-02

    Beiträge auf einen Bonus fallen nur an, soweit das Gehalt des Jahres die Beitragsbemessungsgrenze bis zum Auszahlungsmonat noch nicht ausgeschöpft hat.

    § 23a Abs. 3 SGB IVPrimärtext geprüft

  23. F-PAP-03

    Für die Rente zieht der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer 9,3 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab.

    § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 a EStG; PAP 2026 Anlage 1, S. 2 und input KRV, MPARA (RVSATZAN)Primärtext geprüft

  24. F-PAP-06

    Für die Krankenversicherung setzt die Lohnsteuer 7,0 % plus den halben Zusatzbeitrag Ihrer Kasse an.

    § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 b EStG; § 243 SGB V; PAP 2026 Anlage 1, S. 2 und 2.4, MPARA (KVSATZAN)Primärtext geprüft

  25. F-BN-04

    Die Lohnsteuer eines Jahres soll der Einkommensteuer entsprechen; statt der tatsächlichen Versicherungsbeiträge rechnet der Arbeitgeber mit einer Vorsorgepauschale.

    § 38a Abs. 2 EStG; § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStGPrimärtext geprüft

  26. F-SVR-14

    Wer im Versorgungswerk ist, zahlt keine gesetzliche Rente, aber weiter Arbeitslosenversicherung.

    § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; §§ 25, 27 SGB IIIPrimärtext geprüft

Belege geprüft am 28.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

4.

Annahmen und Grenzen

  • Ein Monat mit laufendem Arbeitslohn, ohne Einmalzahlung; eine Einmalzahlung erhöht Lohnsteuer und Beiträge nach eigenen Regeln.
  • Nur gesetzlich Krankenversicherte und die allgemeine Rentenversicherung; Privatversicherte, Versorgungswerk und knappschaftliche Rentenversicherung erkennt der Rechner an den Nullzeilen, rechnet sie aber nicht.
  • Kein Übergangsbereich (Midijob bis 2.000 € im Monat) und kein Minijob; dort sind die Beiträge niedriger.
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten je Monat; Nachberechnungen aus Vormonaten, Kurzarbeit, Krankengeldzuschuss und Teilmonate bildet der Rechner nicht ab.
  • Kirchensteuer ohne Kappung und ohne besonderes Kirchgeld; abgerundet auf den Cent wie im Programm.
  • Abweichungen bis 2 Cent je Zeile gelten als Rundung.

Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

5.

Häufige Fragen

Warum ist meine Lohnsteuer niedriger als nachgerechnet?

Häufig wegen eines Freibetrags in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, etwa für hohe Werbungskosten oder einen Verlust aus Vermietung, oder wegen Steuerklasse IV mit Faktor. Der Rechner sucht beide Werte, die Ihre Lohnsteuer genau erklären würden.[F-GAP-02][F-PAP-18]

Warum ist meine Lohnsteuer höher als nachgerechnet?

Oft steckt eine Einmalzahlung im Monat. Die Lohnsteuer auf einen Bonus rechnet der Arbeitgeber über den Jahresarbeitslohn; tragen Sie dann nur das laufende Gehalt ein. Auch ein Sachbezug wie der Dienstwagen erhöht das Steuer-Brutto.[F-BONS-02][F-GAP-04]

Was bedeutet der Unterschied zwischen Steuer-Brutto und SV-Brutto?

Das Steuer-Brutto ist der steuerpflichtige Arbeitslohn, das SV-Brutto das beitragspflichtige Entgelt. Beide weichen ab, wenn Teile nur steuerfrei oder nur beitragsfrei sind. Der Rechner rechnet die Steuern auf das eine und die Beiträge auf das andere.[F-GAP-04][F-SVR-08][F-SVR-09]

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Rechner läuft in Ihrem Browser. Ein geteilter Link enthält die Zahlen nur hinter dem Zeichen #, und die Kirchensteuer steht nie darin.

6.

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