Rechner wählen
Code kopieren
In Ihr CMS einfügen
Fügen Sie den Code dort ein, wo der Rechner stehen soll. Jedes System, das HTML-Code in eine Seite übernimmt, funktioniert.
- WordPress: im Block-Editor einen Block „Individuelles HTML“ einfügen und den Code hineinkopieren; im klassischen Editor im Reiter „Text“, bei Elementor im Widget „HTML“. WordPress entfernt das
<script>für Nutzer ohne die Berechtigung „unfiltered_html“ (auf einer einzelnen Website haben sie Administratoren und Redakteure, in einer Multisite nur Super-Admins) und in manchen Tarifen von WordPress.com. Dann nehmen Sie den Code „Nur iframe“. - Wix: ein Element zum Einbetten von HTML-Code hinzufügen und den Code einfügen. Wix zeigt eingebetteten Code in einem eigenen Rahmen mit fester Höhe: Nehmen Sie den Code „Nur iframe“ und ziehen Sie das Element auf etwa 1100 Pixel Höhe.
- Squarespace: einen Code-Block einfügen und den Code hineinkopieren. Lässt Ihr Tarif keine Skripte zu, den Code „Nur iframe“ nehmen.
- Jimdo: das Element „Widget/HTML“ hinzufügen und den Code einfügen.
- TYPO3: ein Inhaltselement für reines HTML anlegen (unter „Spezielle Elemente“). Erlaubt Ihre Installation keine Skripte, den Code „Nur iframe“ nehmen.
Hat Ihre Seite eine Content-Security-Policy, erlauben Sie https://immobilien-steuerrechner.de unter frame-src und für das Skript unter script-src.
Text für Ihre Datenschutzerklärung
Beim Laden des Rechners erhält unser Server wie bei jedem eingebetteten Inhalt die IP-Adresse Ihrer Besucher. Erwähnen Sie die Einbindung deshalb in Ihrer Datenschutzerklärung. Diesen Absatz können Sie übernehmen:
So funktioniert es
Der Code setzt einen iframe auf Ihre Seite, der den Rechner von immobilien-steuerrechner.de lädt. Er zeigt nur den Rechner und darunter die Zeile „Rechner: Immobilien-Steuerrechner“ mit einem Link zur vollständigen Seite des Rechners, auf der Methode, Rechenbeispiel und Rechtsgrundlage stehen. Werbung enthält der eingebettete Rechner nicht.
Was Ihre Besucher eingeben, bleibt in ihrem Browser: Der Rechner sendet nichts an uns oder an Ihre Seite. Unsere Statistik zählt nur den Aufruf des eingebetteten Rechners und die Website, von der er aufgerufen wurde, ohne Cookies und ohne Eingaben.
Das optionale Skript (/embed/resize.js) passt die Höhe des Rahmens an den Rechner an. Es nimmt nur Nachrichten unserer Rechner-Seiten in einer festen Form an, die allein die Höhe enthalten, und liest sonst nichts auf Ihrer Seite.
Bedingungen und Zusagen
- Die Einbindung ist kostenlos, auch auf gewerblichen Websites. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
- Die Zeile „Rechner: Immobilien-Steuerrechner“ unter dem Rechner muss sichtbar bleiben: nicht verdecken, abschneiden oder verkleinern.
- Dieser Link ist mit rel="nofollow" ausgezeichnet. Einen eigenen Link auf uns verlangen wir nicht.
- Ergebnisse dürfen Sie nicht verändern und nicht als eigene Berechnung oder als Beratung ausgeben. Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung.
- Die Adresse jedes eingebetteten Rechners bleibt bestehen. Wir aktualisieren die Rechner laufend, zum Beispiel bei einem neuen Steuertarif. Benennen wir einen Rechner um oder stellen ihn ein, leiten wir seine Adresse auf einen passenden Rechner weiter, damit Ihr Code weiter funktioniert.
Fragen zur Einbindung oder ein Rechner, der Ihnen fehlt: kontakt@steueroptimierung.immo
Offenlegung: Der Immobilien-Steuerrechner gehört demselben Betreiber wie steueroptimierung.immo. Dieser Betreiber erhält von einem Projektentwickler eine Provision, wenn über steueroptimierung.immo ein Kauf zustande kommt. Die Rechner sind kostenlos und zeigen Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts-, Finanzierungs- oder Anlageberatung. Mehr dazu in der Methodik.
Belege
- F-PAP-01
Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.
BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft
- F-PAP-19
Unser Rechner stimmt mit den Prüftabellen des Bundesfinanzministeriums auf den Cent überein.
PAP 2026 Anlage 1, S. 39–40; bmf-steuerrechner.dePrimärtext geprüft
- F-TAX-01
2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.
§ 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft