So rechnet der Rechner
Rechenweg in Schritten
- Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslands.
- Notar und Grundbuch = Kaufpreis × Ihr Prozentsatz (Schätzung, keine Gebührenberechnung).
- Maklerprovision = Kaufpreis × Käuferanteil einschließlich Umsatzsteuer.
- Kaufnebenkosten = Summe der drei Posten; Anteil = Kaufnebenkosten / Kaufpreis.
- Kreditbedarf = Kaufpreis + Kaufnebenkosten − Eigenkapital.
Der Rechner addiert drei Posten zum Kaufpreis. Die Grunderwerbsteuer ist Kaufpreis mal Landessatz, von 3,5 % in Bayern[F-GRE-04] bis 6,5 %; alle Sätze und ihre Belege stehen im Grunderwerbsteuer-Rechner.
Für Notar und Grundbuch rechnen Sie grob mit 1,5 bis 2 % des Kaufpreises; das ist eine Schätzung, keine Gebührenberechnung.[F-GRE-02] Die Maklerprovision geben Sie als Käuferanteil einschließlich Umsatzsteuer ein.
Mit Ihrem Eigenkapital zeigt der Rechner, wie viel nach den Nebenkosten für den Kaufpreis übrig bleibt und wie hoch der Kredit sein muss. Für die spätere Abschreibung zählt, wie der Kaufpreis auf Grund und Gebäude aufgeteilt wird.[F-AFA-02]
Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026. Einzelheiten in der Methodik.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
400.000 € Kaufpreis in Bayern, mit Makler
- Notar und Grundbuch
- 1,5 % (Schätzung)
- Maklerprovision
- 3,6 %
- Eigenkapital
- 80.000 €
| Fall | Nebenkosten | Anteil | Gesamtkosten |
|---|---|---|---|
| Bayern mit Makler | 34.280 € | 8,6 % | 434.280 € |
| Bayern ohne Makler | 20.000 € | 5,0 % | 420.000 € |
| Nordrhein-Westfalen mit Makler | 46.280 € | 11,6 % | 446.280 € |
Zum Kaufpreis kommen 34.280 € Nebenkosten (8,6 %). Von 80.000 € Eigenkapital bleiben nach den Nebenkosten 45.720 € für den Kaufpreis; der Kredit muss 354.280 € betragen.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-GRE-02
Rechnen Sie für Notar und Grundbuch grob mit 1,5 bis 2 %.
GNotKG-Gebührentabellen, nicht nachgerechnetSchätzung
- F-GRE-04
Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %.
§ 11 Abs. 1 GrEStG; absence of a Bavarian rate law secondaryteils Primärtext, teils Sekundärbeleg
- F-AFA-02
Wie der Kaufpreis auf Grund und Gebäude aufgeteilt wird, bestimmt die Höhe der Abschreibung.
BFH 21.07.2020, IX R 26/19Primärtext geprüft
Belege geprüft am 26.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik
Annahmen und Grenzen
- Notar- und Grundbuchkosten sind eine Schätzung mit einem Prozentsatz; die tatsächlichen Gebühren richten sich nach Gebührentabellen und dem Umfang der Beurkundung.
- Keine Kosten der Finanzierung (Grundschuldbestellung ist grob in der Notar-Schätzung enthalten, Bereitstellungszinsen und Gutachten nicht).
- Keine Befreiungen von der Grunderwerbsteuer.
- Ob die Bank Nebenkosten mitfinanziert, hängt vom Einzelfall ab.
Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
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