Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
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Über die Rechner

Methodik

Wie die 34 Rechner rechnen, woher die Regeln stammen, wer verantwortlich ist und wem die Website gehört.

Stand: September 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

1.

Ein Rechenkern für alle Rechner

Alle Zahlen berechnet ein Rechenkern, der den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG für 2024, 2025 und 2026 mit den gesetzlichen Formeln abbildet, dazu den Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone und die Kirchensteuer als Sonderausgabe.[F-TAX-01][F-TAX-02][F-TAX-06] Dazu kommen Abschreibungen (§ 7, § 7b, § 7i, § 10f), Annuitätendarlehen mit tilgungsfreien Jahren und Gutschriften, Kaufnebenkosten und die Gewinnermittlung nach § 23.

Der Rechenkern ist mit automatischen Tests abgesichert, unter anderem gegen die gesetzlichen Tarifwerte und gegen eine Beispielrechnung eines Projektentwicklers, die er auf den Cent nachrechnet. Kein Sprachmodell rechnet: Zahlen im Text der Seiten werden beim Erstellen der Seite vom selben Rechenkern erzeugt, der auch im Rechner läuft. Widerspricht eine Aussage im Text den Zahlen, bricht das Erstellen der Seite ab.

2.

Zu versteuerndes Einkommen und Grenzsteuersatz

Eingabe ist das zu versteuernde Einkommen, wie es im Steuerbescheid steht: nach allen Abzügen einschließlich der gezahlten Kirchensteuer. Der Rechenkern bestimmt daraus die Steuer so, dass die Einkommensteuer bei diesem Einkommen unabhängig vom Kirchensteuersatz ist.

Der Grenzsteuersatz ist die genaue Steigung des Tarifs, nicht eine Differenz über 100 oder 1.000 €: t · (1 + s + k) / (1 + t · k) mit dem Einkommensteuersatz t, dem Soli-Satz s und dem Kirchensteuersatz k.[F-TAX-04] Steuerersparnisse durch einen Abzug rechnet der Rechenkern dagegen immer als Differenz zweier vollständiger Steuerberechnungen, mit Rundung wie im Gesetz.

Für Jahre nach 2026 verwenden die Rechner den Tarif 2026. Das ist eine Annahme und steht auf jeder betroffenen Seite.

3.

Belege und Prüfstatus

Jede steuerliche Regel auf diesen Seiten trägt eine Belegnummer, zum Beispiel [F-7I-01]. Die Nummer verweist auf einen Eintrag mit Gesetzestext oder anderem Nachweis und dem Datum der Prüfung, zuletzt am 26.09.2026. Jeder Beleg hat einen Status:

  • Primärtext geprüft: am Gesetzes- oder Originaltext gelesen.
  • Rechnung auf Basis geprüfter Normen: aus geprüften Normen nachgerechnet.
  • Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend: bisher nur über Sekundärbelege bestätigt, etwa einige Grunderwerbsteuersätze.
  • Auslegung, steuerlich prüfen lassen: unsere Lesart eines Gesetzestexts; lassen Sie sie steuerlich prüfen.
  • Schätzung: eine Größenordnung, keine Berechnung.

Ungeprüfte Behauptungen erscheinen nicht. Die Belege dieser Seite:

  1. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  2. F-TAX-02

    Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).

    SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft

  3. F-TAX-04

    Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.

    Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen

  4. F-TAX-06

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

4.

Ihre Eingaben und der Datenschutz

Die Rechner berechnen Ergebnisse in Ihrem Browser. Eingaben gehen erst mit einer ausdrücklich abgesendeten Projektanfrage oder PDF-Anforderung an unseren Server; das Ergebnis per E-Mail enthält nur die angezeigten Ergebniszeilen. Die Angabe zur Kirchensteuer wird nie übertragen. Ein kopierter Rechenlink, ein PDF-Rückkehrlink oder die Übernahme zum Steuer-Check auf steueroptimierung.immo trägt Annahmen nur im Linkteil hinter dem Zeichen #, den der Browser nicht an den Server sendet. Bei Rechner- und PDF-Ereignissen erhält unsere cookielose Statistik nur Ereignisnamen und den Rechner, keine Eingaben oder Ergebnisse. Wenn Sie den E-Mail-Hinweis ausblenden, speichert Ihr Browser nur diese Entscheidung. Einzelheiten und Speicherfristen stehen in der Datenschutzerklärung.

5.

Redaktion und Verantwortung

Die Erläuterungen entstehen mit KI-Unterstützung. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung von Max Caramann geprüft, der die redaktionelle Verantwortung trägt. Rechenergebnisse stammen ausschließlich aus dem Rechenkern. Begriffe erklärt ausführlicher das Nachschlagewerk Kapitalanlage-Wissen desselben Betreibers.

Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@immobilien-steuerrechner.de. Korrekturen an Zahlen oder Regeln vermerken wir mit Datum auf der betroffenen Seite. Presseanfragen: Max Caramann, kontakt@immobilien-steuerrechner.de.

6.

Kommerzielle Verbindung

Der Immobilien-Steuerrechner gehört demselben Betreiber wie steueroptimierung.immo. Dieser Betreiber erhält von einem Projektentwickler eine Provision, wenn über steueroptimierung.immo ein Kauf zustande kommt. Die Rechner sind kostenlos und zeigen Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts-, Finanzierungs- oder Anlageberatung.

Einige Rechner zeigen deshalb einen als Anzeige gekennzeichneten Hinweis auf den Steuer-Check von steueroptimierung.immo, höchstens einen je Seite. Die Rechenergebnisse hängen davon nicht ab: Kein Rechner bevorzugt ein Produkt, und dieselben Formeln gelten für jede Immobilie.

Der Steuer-Check läuft auf steueroptimierung.immo, einer Website desselben Betreibers. Dort wird für Wohnungen eines Projektentwicklers geworben, der dem Betreiber bei einem Kauf eine Provision zahlt. Bei einigen Rechnern übernimmt der Link nach einer Eingabe wenige Werte, etwa das zu versteuernde Einkommen und die Veranlagung, nur hinter dem Zeichen #: Diesen Teil sendet Ihr Browser an keinen Server. Dort sehen und ändern Sie die Werte; gesendet werden sie erst, wenn Sie eine Anfrage absenden. Die Kirchensteuer wird nie übernommen. Bei den übrigen Rechnern werden keine Eingaben übergeben.