So rechnet der Rechner
Rechenweg in Schritten
- Wert je Vesting = Stückzahl × Kurs ÷ Devisenkurs des Vesting-Tags.
- Lohnsteuer je Vesting nach dem Programmablaufplan 2026 als sonstiger Bezug: Jahreslohnsteuer mit dem Vesting − Jahreslohnsteuer ohne, frühere Vestings des Jahres im Jahresarbeitslohn; darauf Soli und Kirchensteuer.
- Sozialbeiträge je Vesting als Einmalzahlung, nur soweit das Gehalt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze bis zum Vesting-Monat nicht ausschöpft.
- Sell-to-cover: verkaufte Aktien = Anteil der Stückzahl, auf ganze Aktien aufgerundet; Erlös − Lohnsteuer − Sozialbeiträge = Plus oder Minus im Nettogehalt des Monats.
- Lücke = Mehrsteuer der Vestings in der Veranlagung − einbehaltene Steuer; in Steuerklasse I aus dem Gehalt mit und ohne Vestings, in den Klassen II bis V auf Ihr zu versteuerndes Einkommen plus Wert der Vestings abzüglich der abziehbaren Sozialbeiträge (III bis V nach dem Splittingtarif).
- Verkauf: Gewinn = Erlös − beim Vesting versteuerter Wert, beide zum Devisenkurs ihres Tages; darauf Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem verbleibenden Sparer-Pauschbetrag.
Kurz: RSUs werden zweimal besteuert, zu verschiedenen Zeitpunkten und nach verschiedenen Regeln. Beim Vesting ist der Wert der Aktien Arbeitslohn mit Ihrem persönlichen Steuersatz; beim späteren Verkauf ist nur der Wertzuwachs seit dem Vesting Kapitalertrag mit Abgeltungsteuer. Zwischen dem Lohnsteuerabzug und der Einkommensteuer kann eine Lücke bleiben, die der Rechner ausweist.
Vesting als Arbeitslohn. Aktien, die Sie als Arbeitnehmer erhalten, sind Arbeitslohn mit ihrem üblichen Wert,[F-RSU-01] auch wenn sie von der Konzernmutter kommen; besteuert wird im Jahr des Zuflusses.[F-RSU-02] Der Rechner rechnet Stückzahl mal Kurs geteilt durch den Devisenkurs des Vesting-Tags. Jedes Vesting ist ein sonstiger Bezug: Der Arbeitgeber berechnet die Jahreslohnsteuer ohne und mit dem Vesting und behält die Differenz ein,[F-BONS-02] frühere Vestings des Jahres rechnet er dabei in den Jahresarbeitslohn ein.[F-RSUR-03] Der Rechner nutzt dafür den amtlichen Programmablaufplan 2026.[F-PAP-01] Auf diese Lohnsteuer kommt der volle Soli von 5,5 %.[F-BONS-03]
Sozialversicherung. Ein Vesting ist eine Einmalzahlung. Beiträge fallen nur an, soweit Ihr Gehalt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze bis zum Vesting-Monat noch nicht ausgeschöpft hat,[F-RSUR-04] für Renten- und Arbeitslosenversicherung 2026 bis 101.400 € im Jahr, für Kranken- und Pflegeversicherung bis 69.750 €.[F-SVR-09][F-SVR-08] Mit 5.000 € Monatsgehalt wären im Beispiel 16.923 € der RSUs rentenversicherungspflichtig und 8.938 € krankenversicherungspflichtig, zusammen 2.790 € Arbeitnehmerbeiträge; mit 8.500 € sind es 0 €.
Die Steuerlücke. Für Steuerklasse I rechnet der Rechner die Einkommensteuer des Jahres zweimal, mit und ohne RSUs, mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den gezahlten Beiträgen als Sonderausgaben.[F-NET-01][F-NET-02] Die Differenz ist die Steuer, die die RSUs tatsächlich kosten; minus dem Abzug ergibt sie die Lücke. Der Abzug wird in der Veranlagung angerechnet, zu viel Gezahltes erstattet.[F-BONS-04] Eine Lücke entsteht vor allem beim Soli, der in der Veranlagung erst oberhalb einer Freigrenze gleitend steigt,[F-PAP-10] und bei Paaren, deren Steuerklasse das gemeinsame Einkommen nicht abbildet. Dafür geben Sie in den Steuerklassen II bis V Ihr zu versteuerndes Einkommen ein.
Sell-to-cover. Viele Pläne verkaufen beim Vesting einen Teil der Aktien. Der Rechner vergleicht den Erlös mit Lohnsteuer und Sozialbeiträgen des Vestings: Ein Minus fehlt in diesem Monat im Nettogehalt, ein Plus kommt dazu. Im Beispiel betragen die Abzüge 44,3 % des Werts.
Späterer Verkauf. Der Gewinn aus dem Verkauf von Aktien ist Kapitalertrag; Erlös und Anschaffungskosten werden jeweils zum Devisenkurs ihres Tages in Euro umgerechnet, deshalb gehört der Wechselkurs zum Gewinn.[F-RSUR-05] Anschaffungskosten sind nach dem BMF bei Mitarbeiteraktien der als Arbeitslohn angesetzte Wert;[F-RSUR-06] für RSUs ist das der beim Vesting versteuerte Wert.[F-RSUR-07] Die Steuer beträgt 25 %, mit Kirchensteuer etwas weniger,[F-IETF-01] plus 5,5 % Soli ohne Freigrenze[F-IETF-02] nach dem Sparer-Pauschbetrag.[F-IETF-06] Verluste aus Aktien sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.[F-RSUR-08]
§ 19a und § 3 Nr. 39 EStG. Bei Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kann die Besteuerung aufgeschoben werden, bis zum Verkauf, höchstens 15 Jahre oder bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.[F-RSUR-01] Das gilt aber nur für Unternehmen, bei Konzernen für die ganze Gruppe, mit weniger als 1.000 Beschäftigten, höchstens 100 Millionen € Umsatz oder 86 Millionen € Bilanzsumme, die höchstens 20 Jahre alt sind.[F-RSUR-02] Steuerfrei bis 2.000 € im Jahr sind Beteiligungen nur, wenn das Angebot allen Beschäftigten ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit offensteht.[F-RSUR-09] Der Rechner wendet beides nicht an. Die Fünftelregelung rechnet der Arbeitgeber seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug.[F-RSU-04]
Konzentration. Der Rechner zeigt, wie viel die gehaltenen Aktien im Verhältnis zu Ihrem Jahresbrutto wert sind. Im Beispiel sind es 8,8 %. Gehalt und Aktienwert hängen dann vom selben Unternehmen ab; wie Sie damit umgehen, ist eine Anlageentscheidung, die der Rechner nicht trifft.
Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
Vier Vestings 2026 mit zusammen 16.923 €, Verkauf der übrigen Aktien im März 2028
- Gehalt
- 8.500 € im Monat, Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer
- Vestings
- je 30 Aktien im Februar, Mai, August, November zu 150 US-Dollar, 160 US-Dollar, 170 US-Dollar, 180 US-Dollar
- Devisenkurs beim Vesting
- 1,17 US-Dollar je Euro
- Sell-to-cover
- 45 % der Aktien je Vesting, auf ganze Aktien aufgerundet
- Verkauf
- 64 Aktien zu 200 US-Dollar, Devisenkurs 1,12, Sparer-Pauschbetrag 1.000 € frei
| Fall | einbehalten | Veranlagung | Lücke |
|---|---|---|---|
| Beispiel: 8.500 € im Monat, Klasse I | 7.498 € | 7.954 € | +456 € |
| 15.000 € im Monat, Klasse I | 7.498 € | 7.499 € | +1 € |
| Klasse III, zu versteuerndes Einkommen zusammen 140.000 € | 5.716 € | 7.455 € | +1.739 € |
Vom Wert von 16.923 € behält der Arbeitgeber 7.498 € Lohnsteuer und Soli ein; Sozialbeiträge fallen nicht an, weil das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. In der Veranlagung kosten die RSUs 7.954 €: Die Einkommensteuer stimmt fast auf den Euro, aber der Soli steigt um 846 € statt der einbehaltenen 391 €, weil das Einkommen in der Milderungszone des Soli liegt. Die Lücke beträgt 456 €. Der spätere Verkauf bringt 2.403 € Gewinn, davon 488 € aus dem Devisenkurs, und kostet 370 € Abgeltungsteuer mit Soli.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-RSU-01
Auch Aktien, die Sie als Arbeitnehmer erhalten, sind Arbeitslohn; angesetzt wird ihr üblicher Wert.
§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 8 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-02
Aktien der Konzernmutter sind Arbeitslohn, von dem der deutsche Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält; besteuert wird im Jahr des Zuflusses.
§ 38 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2 EStG; § 38a Abs. 1 S. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-02
Vom Bonus wird die Steuer einbehalten, die er zusätzlich zur Jahreslohnsteuer verursacht; ein eingetragener Freibetrag senkt sie.
§ 39b Abs. 3 S. 1, 3–5 und 8 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSUR-03
Bei jedem weiteren Vesting im Jahr rechnet der Arbeitgeber die früheren Vestings in den Jahresarbeitslohn ein.
PAP 2026 Anlage 1, Eingangsparameter JRE4; R 39b.6 Abs. 2 S. 1–2 LStRteils Primärtext, teils Sekundärbeleg
- F-BONS-03
Auf die Lohnsteuer eines Bonus wird der volle Soli von 5,5 % einbehalten; die Milderungszone wirkt erst in der Veranlagung.
§ 4 S. 4 SolZG 1995Primärtext geprüft
- F-RSUR-04
Auf RSUs fallen Sozialbeiträge nur an, soweit die anteilige Beitragsbemessungsgrenze bis zum Monat des Vestings noch nicht durch Ihr Gehalt ausgeschöpft ist.
§ 23a Abs. 1 S. 3, Abs. 3 und 4 SGB IVPrimärtext geprüft
- F-SVR-08
Kranken- und Pflegebeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 5.812,50 € im Monat an.
§ 2 Abs. 2 SVBezGrV 2026; § 223 SGB V; § 55 Abs. 2 SGB XIPrimärtext geprüft
- F-SVR-09
Renten- und Arbeitslosenbeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 8.450 € im Monat an.
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SVBezGrV 2026; § 341 Abs. 4 SGB IIIPrimärtext geprüft
- F-NET-01
Ihren Arbeitnehmeranteil zur Rente können Sie in der Steuererklärung absetzen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 a und Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-NET-02
Kranken- und Pflegebeiträge für die Basisabsicherung sind voll absetzbar, gesetzliche Krankenbeiträge mit Krankengeld zu 96 %.
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a S. 4 und b EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-04
Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.
§ 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSUR-05
Beim Verkauf in Dollar zählt der Erlös zum Kurs am Verkaufstag und die Anschaffungskosten zum Kurs am Anschaffungstag; der Wechselkurs gehört zum Gewinn.
§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 4 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSUR-06
Als Anschaffungskosten von Mitarbeiteraktien gilt der Wert, der als Arbeitslohn angesetzt wurde.
BMF-Schreiben Einzelfragen zur Abgeltungsteuer vom 14.05.2025, Rn. 87Primärtext geprüft
- F-RSUR-07
Für RSUs gilt nach unserer Lesart dasselbe: Anschaffungskosten sind der beim Vesting versteuerte Wert.
abgeleitet aus BMF Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Rn. 87 und § 20 Abs. 4 S. 1 EStGAuslegung, steuerlich prüfen lassen
- F-IETF-01
Kapitalerträge werden mit einem festen Satz von 25 % besteuert (Abgeltungsteuer).
§ 32d Abs. 1 S. 1, 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-IETF-02
Auf die Abgeltungsteuer kommen immer 5,5 % Solidaritätszuschlag, ohne Freigrenze.
§ 3 Abs. 1 Nr. 5 SolZG 1995; § 4 S. 1, 4 SolZG 1995Primärtext geprüft
- F-IETF-06
Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr (Ehepaare 2.000 €) bleiben steuerfrei.
§ 20 Abs. 9 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSUR-08
Verluste aus Aktienverkäufen lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, auch in späteren Jahren.
§ 20 Abs. 6 S. 1, 2 und 4 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSUR-01
Nach § 19a EStG kann die Steuer auf Mitarbeiteraktien aufgeschoben werden, bis sie verkauft werden, 15 Jahre vergangen sind oder das Arbeitsverhältnis endet; das setzt Ihre Zustimmung im Lohnsteuerabzug voraus.
§ 19a Abs. 1 S. 1 und 7, Abs. 2, Abs. 4 S. 1–2, Abs. 4a EStGPrimärtext geprüft
- F-RSUR-02
§ 19a gilt nur für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, höchstens 100 Millionen € Umsatz oder 86 Millionen € Bilanzsumme, die höchstens 20 Jahre alt sind; bei Konzernen zählt die ganze Gruppe.
§ 19a Abs. 1 S. 3, Abs. 3 EStG; Empfehlung 2003/361/EG, Anhang Art. 2 Abs. 1teils Primärtext, teils Sekundärbeleg
- F-RSUR-09
Steuerfrei sind Mitarbeiterbeteiligungen bis 2.000 € im Jahr, wenn das Angebot allen Beschäftigten offensteht, die mindestens ein Jahr dabei sind.
§ 3 Nr. 39 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-04
Seit 2025 rechnet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr in der Lohnabrechnung; sie wirkt nur noch über die Einkommensteuererklärung.
Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, BGBl. 2024 I Nr. 108, Art. 5 Nr. 2 und Art. 35 Abs. 6; § 39b Abs. 3 EStG; § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStGPrimärtext geprüft
- F-PAP-01
Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.
BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft
- F-PAP-10
Den Soli zahlen Sie erst, wenn Ihre Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr liegt; darüber steigt er gleitend auf 5,5 %.
SolZG § 3 Abs. 3 und § 4; gesetze-im-internet.de; PAP 2026 MSOLZPrimärtext geprüft
- F-RSU-06
Ob die Fünftelregelung für RSUs gilt, hängt vom Plan ab; das sollte ein Steuerberater anhand der Planbedingungen prüfen.
abgeleitet aus § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG und BFH VI R 53/14Auslegung, steuerlich prüfen lassen
Belege geprüft am 28.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik
Annahmen und Grenzen
- Steuerjahr 2026, ein Arbeitgeber, zwölf Monate gleiches Gehalt, Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung. Bonus, Dienstwagen und weitere sonstige Bezüge rechnet der Rechner nicht mit.
- Die Veranlagung aus dem Gehalt rechnet der Rechner nur in Steuerklasse I ohne Kinder, mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den tatsächlich gezahlten Beiträgen. In den Steuerklassen II bis V nutzt er Ihr eingegebenes zu versteuerndes Einkommen und zieht von den RSUs die abziehbaren Sozialbeiträge ab.
- Die Lücke gilt für die RSUs allein. Werbungskosten, andere Einkünfte, Kinder und Sonderausgaben ändern die Veranlagung des ganzen Jahres.
- Vestings im Januar bis März können nach der Märzklausel dem Vorjahr zugeordnet werden; das rechnet der Rechner nicht.
- Keine Aufschiebung nach § 19a EStG, kein Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG, keine Fünftelregelung, keine Auslandstage oder Doppelbesteuerungsabkommen, keine Kapitalertragsteuer eines ausländischen Brokers.
- Sell-to-cover zum Kurs beim Vesting, ohne Gebühren. Ob Ihr Arbeitgeber Aktien verkauft, einbehält oder die Abzüge vom Gehalt nimmt, regelt der Plan.
- Der Verkauf rechnet alle übrigen Aktien zu einem Kurs und einem Devisenkurs, ohne Dividenden und ohne Verkaufskosten. Mitarbeiteraktienkaufpläne mit Rabatt (ESPP) rechnet der Rechner nicht.
Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Häufige Fragen
Wann werden RSUs versteuert?
Beim Vesting, wenn Ihnen die Aktien zufließen. Ihr Wert an diesem Tag ist Arbeitslohn, von dem der Arbeitgeber Lohnsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehält. Besteuert wird im Jahr, in dem die Aktien zufließen.[F-RSU-01][F-RSU-02]
Warum kann trotz Lohnsteuerabzug eine Nachzahlung kommen?
Die Lohnsteuer auf ein Vesting ist eine Rechnung des Arbeitgebers: Jahreslohnsteuer mit dem Vesting minus Jahreslohnsteuer ohne. Den Soli behält er dabei voll mit 5,5 Prozent ein; in der Veranlagung kann er in der Milderungszone stärker steigen. Bei Steuerklasse III oder Zusammenveranlagung mit weiterem Einkommen kann die Einkommensteuer auf die RSUs höher sein als der Abzug.[F-BONS-02][F-BONS-03][F-PAP-10]
Zahle ich auf RSUs Sozialversicherung?
Ja, als Einmalzahlung, aber nur bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze bis zum Monat des Vestings. Liegt Ihr Monatsgehalt über der Grenze, fallen auf die RSUs keine Beiträge in dieser Versicherung an.[F-RSUR-04]
Wie wird der spätere Verkauf besteuert?
Der Gewinn ist Kapitalertrag: Erlös minus Anschaffungskosten, beide in Euro zum Kurs des jeweiligen Tages. Als Anschaffungskosten gilt der beim Vesting versteuerte Wert. Darauf fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer an, nach dem Sparer-Pauschbetrag. Ein Verlust ist nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar.[F-RSUR-05][F-RSUR-07][F-IETF-01][F-IETF-06][F-RSUR-08]
Gilt § 19a EStG für meine RSUs?
Nur wenn Ihr Arbeitgeber, bei einem Konzern die ganze Gruppe, klein und jung genug ist: weniger als 1.000 Beschäftigte, höchstens 100 Millionen Euro Umsatz oder 86 Millionen Euro Bilanzsumme und höchstens 20 Jahre alt. RSUs großer börsennotierter Konzerne fallen deshalb in der Regel nicht darunter.[F-RSUR-01][F-RSUR-02]
Gilt die Fünftelregelung für RSUs?
Seit 2025 wendet der Arbeitgeber sie im Lohnsteuerabzug nicht mehr an; sie wirkt nur über die Steuererklärung. Ob eine Tranche Vergütung für mehrere Jahre ist, hängt von den Planbedingungen ab. Das sollte eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater prüfen.[F-RSU-04][F-RSU-06]
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