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AfA-Rechner für Gebäude

Lineare, degressive und Sonder-AfA im Vergleich, Jahr für Jahr mit Restwert.

Für eine neue Mietwohnung mit 400.000 € Gebäudekosten, fertig 2026, schreiben degressive AfA und Sonder-AfA nach § 7b EStG in den ersten zehn Jahren zusammen 201.249 € ab, die lineare AfA allein 114.000 €. Grund und Boden wird nie abgeschrieben. Die Sonder-AfA rechnet hier nur mit 320.000 €, weil ihre Bemessungsgrundlage je Quadratmeter gedeckelt ist.[F-AFA-01][F-AFA-06][F-7B-01]

Stand: Steuerjahr 2026, geprüft am 26.09.2026So rechnen wirRechtsgrundlage

€
Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes einschließlich anteiliger Kaufnebenkosten. Der Grundstücksanteil wird nie abgeschrieben.
Fertigstellung oder Anschaffung
Im ersten Jahr zählt die AfA ab diesem Monat.
Methode
Degressiv nur für neue Wohngebäude mit Baubeginn vom 1.10.2023 bis 30.9.2029.

Sonder-AfA § 7b

Bauantrag nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029, Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel, zehn Jahre Vermietung zu Wohnzwecken.
m²

Abschreibung in 10 Jahren

201.249 €

50,3 % der Gebäudekosten; Restwert 198.751 €.

Erstes Jahr (2026)
26.000 €zeitanteilig ab 7. Monat
Erste vier Jahre
129.624 €
davon Sonder-AfA § 7b
64.000 €Bemessungsgrundlage 320.000 €

Die Sonder-AfA rechnet höchstens mit 4.000 € je m²; bei Ihren 5.000 € je m² ist die Bemessungsgrundlage gedeckelt.

Abschreibung pro Jahr
JahrReguläre AfASonder-AfAAfA gesamtRestwert
202610.000 €16.000 €26.000 €374.000 €
202719.500 €16.000 €35.500 €338.500 €
202818.525 €16.000 €34.525 €303.975 €
202917.599 €16.000 €33.599 €270.376 €
203013.519 €–13.519 €256.857 €
203112.843 €–12.843 €244.015 €
203212.201 €–12.201 €231.814 €
203311.591 €–11.591 €220.223 €
203411.011 €–11.011 €209.212 €
203510.461 €–10.461 €198.751 €
Summe137.249 €64.000 €201.249 €
Neubau: die Varianten über 10 Jahre
VarianteErstes Jahr10 JahreRestwert
Linear 3 %6.000 €114.000 €286.000 €
Linear 3 % + § 7b22.000 €166.828 €233.172 €
Degressiv 5 %10.000 €154.203 €245.797 €
Degressiv 5 % + § 7b26.000 €201.249 €198.751 €
Die Varianten mit Sonder-AfA setzen voraus, dass alle Bedingungen des § 7b erfüllt sind, die degressiven den Baubeginn im Förderzeitraum.

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1.

So rechnet der Rechner

Rechenweg in Schritten

  1. Bemessungsgrundlage = Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes; der Anteil für Grund und Boden bleibt draußen.
  2. Lineare AfA = Bemessungsgrundlage × Satz nach dem Jahr der Fertigstellung (§ 7 Abs. 4 EStG); im ersten Jahr zeitanteilig ab dem Monat der Fertigstellung oder Anschaffung.
  3. Degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) = Restwert × Satz, jedes Jahr neu; Wechsel zur linearen AfA auf den Restwert, sobald diese höher ist.
  4. Sonder-AfA (§ 7b EStG) zusätzlich in vier Jahren, auf die je Quadratmeter Wohnfläche gedeckelte Bemessungsgrundlage; sie entfällt über der Baukostenobergrenze.
  5. AfA je Jahr = reguläre AfA + Sonder-AfA; die Tabelle summiert die Jahre.

Gebäude werden linear abgeschrieben: mit 2,5 % bei Fertigstellung vor 1925, 2 % bei Fertigstellung 1925 bis 2022 und 3 % ab 2023. Grund und Boden wird nie abgeschrieben.[F-AFA-01] Wie der Kaufpreis aufgeteilt wird, bestimmt deshalb die Höhe der AfA.[F-AFA-02] Im ersten Jahr zählt die AfA zeitanteilig ab dem Monat der Fertigstellung oder Anschaffung.

Für neue Mietwohnungen mit Baubeginn vom 1.10.2023 bis 30.9.2029 ist statt dessen die degressive AfA von 5 % des jeweiligen Restwerts möglich.[F-AFA-06] Sie ist anfangs höher als die lineare, sinkt dann aber jedes Jahr; der Rechner wechselt zur linearen AfA, sobald diese mehr bringt.

Zusätzlich kann die Sonder-AfA nach § 7b greifen: vier Jahre je 5 %, auf höchstens 4.000 € je m² Wohnfläche.[F-7B-01] Liegen die Kosten über 5.200 € je m², entfällt sie ganz.[F-7B-02] Voraussetzung sind ein Bauantrag nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 und ein Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel,[F-7B-03] und die Wohnung muss zehn Jahre zu Wohnzwecken vermietet werden.[F-7B-04]

Bei normalen Altbauten gilt eine Sanierung in den ersten drei Jahren über 15 % der Gebäudekosten als anschaffungsnaher Aufwand und wird ebenfalls nur abgeschrieben.[F-AFA-03]

Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.

2.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

Neubauwohnung: 400.000 € Gebäudekosten, 80 m², fertig im Juli 2026

Kosten je m²
5.000 €
Bemessungsgrundlage § 7b (gedeckelt)
320.000 €
Baubeginn und Bauantrag
im Förderzeitraum (Annahme)
Altbau vor 1925 zum Vergleich
95.000 € in 10 Jahren
Vier Varianten im Vergleich
VarianteErstes JahrJahre 1 bis 410 Jahre
Linear 3 %6.000 €42.000 €114.000 €
Linear 3 % + § 7b22.000 €106.000 €166.828 €
Degressiv 5 %10.000 €65.624 €154.203 €
Degressiv 5 % + § 7b26.000 €129.624 €201.249 €

Degressive AfA und Sonder-AfA zusammen schreiben in den ersten zehn Jahren 201.249 € ab, die lineare AfA allein 114.000 €. Die Sonder-AfA rechnet nur mit 320.000 €, weil die Bemessungsgrundlage auf 4.000 € je m² gedeckelt ist.

3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-AFA-01

    Der Altbauanteil wird normal abgeschrieben, bei Baujahr vor 1925 mit 2,5 % pro Jahr. Grund und Boden gar nicht.

    § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-AFA-02

    Wie der Kaufpreis auf Grund und Gebäude aufgeteilt wird, bestimmt die Höhe der Abschreibung.

    BFH 21.07.2020, IX R 26/19Primärtext geprüft

  3. F-AFA-06

    Neubau: bis zu ~10 % im ersten Jahr, aber nur bei engen Bedingungen.

    § 7b EStG; § 7 Abs. 5a EStGPrimärtext geprüft

  4. F-7B-01

    Neubau-Sonder-AfA: 4 Jahre je 5 %, aber höchstens auf 4.000 € pro m² Wohnfläche.

    § 7b Abs. 1 S. 1–2, Abs. 3 Nr. 1–2 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-7B-02

    Über 5.200 € Baukosten pro m² gibt es die Sonder-AfA gar nicht.

    § 7b Abs. 2 S. 2 Nr. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStGPrimärtext geprüft

  6. F-7B-03

    Der Bauantrag muss vor dem 1.10.2029 gestellt sein, und das Haus braucht EH40 mit QNG-Siegel.

    § 7b Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2, Abs. 5 EStGPrimärtext geprüft

  7. F-7B-04

    Die Wohnung muss 10 Jahre lang (Kaufjahr plus 9) zu Wohnzwecken vermietet werden, sonst wird die Sonder-AfA zurückgenommen.

    § 7b Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 4 S. 1 Nr. 1–2, S. 2–3 EStGPrimärtext geprüft

  8. F-AFA-03

    Bei normalen Altbauten wird teure Sanierung in den ersten 3 Jahren nur langsam abgeschrieben. Beim Denkmal ist das anders.

    § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (für Vermietung über § 9 Abs. 5 S. 2)Primärtext geprüft

Belege geprüft am 26.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

4.

Annahmen und Grenzen

  • Die Gebäudekosten geben Sie selbst an; wie der Kaufpreis auf Grundstück und Gebäude aufgeteilt wird, bestimmt die Höhe entscheidend.
  • Degressive AfA: Der Rechner wechselt zur linearen AfA auf den Restwert, sobald diese höher ist (33 Jahre Nutzungsdauer); einen früheren Wechsel bildet er nicht ab.
  • Nach den vier Jahren der Sonder-AfA rechnet der Rechner vereinfacht mit der regulären AfA weiter; wie diese sich danach genau bemisst, lassen Sie steuerlich prüfen.
  • Ob die Bedingungen für degressive AfA oder § 7b erfüllt sind, prüft der Rechner nicht; er nimmt Ihre Angaben als gegeben.
  • Denkmal-AfA nach § 7i hat einen eigenen Rechner.

Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

5.

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