Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
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Sondertilgung oder Eigenkapital: Zinsen nach Steuern im Vergleich

Bestehenden Kredit, die zweite Immobilie und den verfügbaren Betrag eingeben: der Rechner zeigt die Zinsen beider Varianten im ersten Jahr, vor und nach Steuern.

Ob ein Betrag als Sondertilgung oder als Eigenkapital für eine vermietete Wohnung weniger Zinsen kostet, hängt nach Steuern am Zins und an der Absetzbarkeit: Zinsen für eine vermietete Wohnung mindern die Steuer, Zinsen für die eigene Wohnung nicht.[F-SEK-01][F-SEK-02] Der Rechner zeigt beide Varianten mit Ihrem Grenzsteuersatz.

Stand: September 2026, geprüft am 30.09.2026So rechnen wirRechtsgrundlage

€

Bestehender Kredit

€
%
Die finanzierte Immobilie ist
€
Laut Darlehensvertrag, etwa 5 % der ursprünglichen Summe.

Zweite Immobilie (vermietet)

€
Kaufpreis mit Nebenkosten abzüglich des übrigen Eigenkapitals.
%

Ihr Einkommen

€
Aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto. Paare: gemeinsames Einkommen.
Veranlagung
Kirchensteuer
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Die Angabe bleibt in Ihrem Browser.
Steuerjahr

Weniger Zinsen nach Steuern mit Sondertilgung

280 € im Jahr

Bezogen auf 25.000 € und das erste volle Jahr.

Variante Sondertilgung: Zinsen nach Steuern
16.074 €
Variante Eigenkapital: Zinsen nach Steuern
16.354 €
Zins bestehender Kredit nach Steuern
3,40 %Zinsen nicht absetzbar
Zins zweiter Kredit nach Steuern
2,20 %bei 42,00 % Grenzsteuersatz
Beide Varianten im ersten vollen Jahr
PostenSondertilgungEigenkapitalUnterschied
Schuld bestehender Kredit255.000 €280.000 €−25.000 €
Schuld zweiter Kredit330.000 €305.000 €+25.000 €
Zinsen im Jahr21.210 €21.110 €+100 €
davon absetzbar12.540 €11.590 €+950 €
Steuerersparnis5.136 €4.756 €+380 €
Zinsen nach Steuern16.074 €16.354 €−280 €
1.

So rechnet der Rechner

Rechenweg in Schritten

  1. Eingesetzter Betrag = Ihr Betrag, höchstens die Restschuld des bestehenden Kredits und der Kaufpreis der zweiten Immobilie.
  2. Variante Sondertilgung: bestehender Kredit um den Betrag kleiner, zweiter Kredit voll; Variante Eigenkapital: bestehender Kredit voll, zweiter Kredit um den Betrag kleiner.
  3. Zinsen des ersten Jahres je Kredit = Schuld × Sollzins.
  4. Abziehbare Zinsen = Zinsen des zweiten Kredits, dazu die des bestehenden nur bei vermieteter Wohnung; Steuerersparnis = Steuer bei Ihrem zvE − Steuer nach Abzug dieser Zinsen, mit Soli und Kirchensteuer.
  5. Zinsen nach Steuern = Zinsen − Steuerersparnis je Variante; der Unterschied der beiden Varianten ist der Vorteil. Zinssatz nach Steuern = Sollzins × (1 − Grenzsteuersatz), wo die Zinsen abziehbar sind.
  6. Übersteigt der Betrag Ihr Sondertilgungsrecht, weist der Rechner darauf hin.

Variante Sondertilgung: Der Betrag senkt die Restschuld des bestehenden Kredits, die zweite Immobilie wird ohne ihn finanziert. Variante Eigenkapital: Der bestehende Kredit bleibt, der Kredit der zweiten Immobilie ist um den Betrag kleiner. Für beide rechnet der Rechner die Zinsen des ersten Jahres aus Schuld mal Sollzins.

Abziehbar sind nur Zinsen, die mit Einkünften zusammenhängen: die des Kredits für die vermietete Wohnung immer, die des bestehenden Kredits nur, wenn auch diese Wohnung vermietet ist.[F-SEK-01][F-GEN-01][F-SEK-02] Die Steuerersparnis ist die Differenz der Steuer bei Ihrem zu versteuernden Einkommen mit und ohne die abziehbaren Zinsen, mit Soli und, falls gewählt, Kirchensteuer.[F-LOSS-01][F-TAX-06] Jeder Euro Zinsen spart höchstens den Grenzsteuersatz.[F-GEN-02]

Sondertilgungen während der Zinsbindung sind nur im vereinbarten Rahmen frei; darüber hinaus kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Der Rechner weist darauf hin, wenn der Betrag Ihr Sondertilgungsrecht übersteigt.[F-ASTB-01][F-ASTB-02]

Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026. Einzelheiten in der Methodik.

2.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

25.000 € für die Sondertilgung oder als Eigenkapital der zweiten Wohnung

Bestehender Kredit
280.000 € zu 3,4 %
Zweite Wohnung, vermietet
330.000 € zu finanzieren, 3,8 %
Einkommen
140.000 €, zusammen veranlagt, ohne Kirchensteuer, 2026
Zinsen nach Steuern im ersten Jahr: Sondertilgung minus Eigenkapital
FallSondertilgungEigenkapitalUnterschied
Erste Wohnung selbst bewohnt16.074 €16.354 €−280 €
Erste Wohnung vermietet12.682 €12.620 €+62 €
Selbst bewohnt, Einkommen 40.000 €18.490 €18.552 €−62 €

Ist die erste Wohnung selbst bewohnt, kostet die Variante Sondertilgung im ersten Jahr 280 € weniger Zinsen nach Steuern: Der zweite Kredit kostet nach Steuern 2,20 %, der erste 3,40 %. Ist auch die erste vermietet, kostet die Sondertilgung 62 € mehr, weil der zweite Kredit den höheren Zins hat.

3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-SEK-01

    Kreditzinsen mindern die Steuer nur, soweit der Kredit mit Einkünften zusammenhängt, etwa mit einer vermieteten Wohnung.

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-SEK-02

    Zinsen für die selbst bewohnte Wohnung sind Kosten der privaten Lebensführung und nicht absetzbar.

    § 12 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-GEN-01

    Kreditzinsen für eine vermietete Wohnung sind Werbungskosten.

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  4. F-LOSS-01

    Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.

    § 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  6. F-ASTB-01

    Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit festem Sollzins dürfen Sie während der Zinsbindung nur vorzeitig zurückzahlen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben, es sei denn, der Vertrag erlaubt Sondertilgungen.

    § 500 Abs. 2 S. 1–2 BGBPrimärtext geprüft

  7. F-ASTB-02

    Zahlen Sie während einer festen Zinsbindung vorzeitig zurück, kann die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

    § 502 Abs. 1 S. 1 BGBPrimärtext geprüft

  8. F-TAX-06

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

Belege geprüft am 30.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

4.

Annahmen und Grenzen

  • Verglichen werden die Zinsen des ersten vollen Jahres auf die Schulden nach der Entscheidung; Tilgungsverlauf, Anschlusszinsen und Zinsbindungsende sind nicht berücksichtigt.
  • Die zweite Immobilie gilt als vermietet; Miete, AfA und übrige Werbungskosten sind in beiden Varianten gleich und bleiben deshalb außen vor.
  • Ob die Bank die zweite Immobilie ohne diesen Betrag finanziert, zu welchem Zins und mit welcher Beleihung, prüft der Rechner nicht.
  • Ohne Vorfälligkeitsentschädigung über das Sondertilgungsrecht hinaus; ohne Kinderfreibeträge und ohne Kappung der Kirchensteuer.

Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

5.

Häufige Fragen

Warum spielt es eine Rolle, ob die erste Wohnung selbst bewohnt ist?

Zinsen für die selbst bewohnte Wohnung sind Kosten der privaten Lebensführung und mindern die Steuer nicht; Zinsen für eine vermietete Wohnung sind Werbungskosten. Ein Euro weniger Schuld spart deshalb je nach Kredit verschieden viel Steuer.[F-SEK-02][F-SEK-01]

Darf ich jederzeit mehr tilgen?

Während einer festen Zinsbindung nur im Rahmen eines vereinbarten Sondertilgungsrechts oder mit berechtigtem Interesse; für eine vorzeitige Rückzahlung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.[F-ASTB-01][F-ASTB-02]

Ist das eine Empfehlung?

Nein. Der Rechner vergleicht die Zinskosten zweier Varianten im ersten Jahr. Liquidität, Laufzeiten, Anschlusszinsen, die Bank- und Beleihungsbedingungen und Ihre übrigen Ziele gehören zu einer Entscheidung dazu.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Rechner läuft in Ihrem Browser. Ein geteilter Link enthält die Zahlen nur hinter dem Zeichen #, und die Kirchensteuer steht nie darin.

6.

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