Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
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Betriebsrente durch Entgeltumwandlung: was sie heute kostet und später bringt

Gehalt und Umwandlungsbetrag eingeben: was die Betriebsrente Sie heute netto kostet, was der Arbeitgeber dazugibt und was im Alter nach Steuer und Krankenkasse bleibt, neben einem privaten Sparplan mit derselben Rendite.

Bei der Entgeltumwandlung zahlen Sie Gehalt in eine Betriebsrente ein: 2026 steuerfrei bis 8.112 € und frei von Sozialbeiträgen bis 4.056 € im Jahr.[F-BAV-01][F-BAV-02] Im Alter ist die Rente voll steuerpflichtig, und Pflichtversicherte zahlen Kranken- und Pflegeversicherung darauf.[F-BAV-04][F-BAV-06][F-BAV-09]

Stand: Steuerjahr 2026, geprüft am 30.09.2026So rechnen wirRechtsgrundlage

Gehalt und Umwandlung

€
€
Steuerfrei sind 2026 bis 676 € im Monat, sozialabgabenfrei bis 338 € (jeweils mit Arbeitgeberzuschuss).
Arbeitgeberzuschuss
Gesetzlich: 15 % der Umwandlung, soweit der Arbeitgeber Sozialbeiträge spart.

Lohnsteuer und Versicherung heute

Kirchensteuer
Die Angabe bleibt in Ihrem Browser.
Jahre
Krankenversicherung

Annahmen für später

Jahre
%
Eine Annahme, keine Prognose; nach Kosten des Vertrags.
Jahre
%
Eine Schätzung; mit Soli und Kirchensteuer.

Netto weniger im Monat

153,95 €

Dafür fließen 331,80 € in die Betriebsrente: 2,16 € je Euro Nettoaufwand.

Arbeitgeberzuschuss
31,80 €
Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer gespart
114,25 €
Sozialbeiträge gespart
31,80 €
Betriebsrente brutto im Monat
685 €aus 164.306 € Kapital
Betriebsrente netto im Monat
365 €
Privater Sparplan netto im Monat
290 €154 € im Monat zur gleichen Rendite

Unter diesen Annahmen zahlt die Betriebsrente 75 € im Monat mehr aus als der private Sparplan. Gesetzliche Rentenansprüche aus den gesparten Beiträgen sind nicht eingerechnet.

Gehaltsabrechnung im Monat, ohne und mit Entgeltumwandlung
ZeileOhneMitUnterschied
Steuerpflichtiger Lohn7.500,00 €7.200,00 €−300 €
Beitragspflichtiger Lohn7.500,00 €7.200,00 €−300 €
Lohnsteuer1.619,83 €1.505,58 €−114 €
Soli und Kirchensteuer0,00 €0,00 €0 €
Sozialbeiträge Arbeitnehmer1.443,09 €1.411,29 €−32 €
Auszahlung4.437,08 €4.283,13 €−154 €
Im Ruhestand, je Monat
PostenBetriebsrentePrivater Sparplan
Kapital bei Rentenbeginn164.306 €76.236 €
Auszahlung brutto685 €318 €
Kranken- und Pflegeversicherung−114 €0 €
Steuer−205 €−28 €
Netto365 €290 €
1.

So rechnet der Rechner

Rechenweg in Schritten

  1. Zuschuss = 15 % der Umwandlung, höchstens die Beiträge, die der Arbeitgeber dadurch spart, oder Ihr fester Prozentsatz; Beitrag = Umwandlung + Zuschuss, die Umwandlung gekürzt, soweit der Beitrag 676 € im Monat übersteigt.
  2. Gehaltsabrechnung zweimal nach dem Programmablaufplan 2026: ohne Umwandlung und mit dem um die Umwandlung geringeren steuerpflichtigen Lohn; beitragspflichtig bleibt der Teil des Beitrags über 338 € im Monat.
  3. Netto weniger = Netto ohne Umwandlung − Netto mit Umwandlung.
  4. Rente brutto = Beitrag, monatlich mit Ihrer Rendite bis zum Rentenbeginn verzinst, gleichmäßig auf die Auszahlungsmonate verteilt.
  5. Rente netto = Rente brutto − Steuer mit Ihrem Steuersatz − Kranken- und Pflegebeitrag: in der KVdR allgemeiner Satz und Zusatzbeitrag auf den Teil über 197,75 € im Monat, Pflege auf die ganze Rente, sobald sie diese Grenze übersteigt; freiwillig versichert auf die ganze Rente, privat versichert nichts.
  6. Sparplan: Netto weniger monatlich mit derselben Rendite angelegt, Abgeltungsteuer und Soli auf den Gewinn nach dem Sparer-Pauschbetrag, gleichmäßig über dieselben Monate ausgezahlt.

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Der Rechner rechnet Ihre Gehaltsabrechnung zweimal mit dem amtlichen Programmablaufplan 2026: ohne Umwandlung und mit dem um den Umwandlungsbetrag geringeren steuerpflichtigen Lohn.[F-PAP-01] Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei,[F-BAV-01][F-SVR-09] von Sozialbeiträgen frei nur bis 4 %; darüber wird der Teil wieder beitragspflichtig.[F-BAV-02] Der Arbeitgeber gibt 15 % dazu, soweit er Beiträge spart; der Rechner setzt höchstens seine tatsächliche Ersparnis an.[F-BAV-03] Liegt Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, sinken Ihre Beiträge dort nicht.[F-SVR-08]

Für später wächst der Beitrag mit Ihrer Rendite bis zum Rentenbeginn und wird gleichmäßig ausgezahlt. Die Rente ist voll steuerpflichtig; der Rechner nimmt dafür Ihren geschätzten Grenzsteuersatz.[F-BAV-04] Als Versorgungsbezug trägt sie bei Pflichtversicherten den allgemeinen Beitragssatz und den Zusatzbeitrag auf den Teil über 197,75 € im Monat, ein Zwanzigstel der Bezugsgröße; die Pflegeversicherung fällt auf die ganze Rente an, sobald sie diese Grenze übersteigt. Beides zahlen Rentner allein.[F-BAV-05][F-BAV-06][F-BAV-07][F-BAV-08][F-BAV-09][F-BAV-10]

Daneben steht ein privater Sparplan mit genau dem Betrag, um den Ihr Netto sinkt, und derselben Rendite. Auf seinen Gewinn fallen bei der Auszahlung Abgeltungsteuer und Soli an, nach dem Sparer-Pauschbetrag.[F-IETF-01][F-IETF-02][F-IETF-06] Der Vergleich zeigt, was unter Ihren Annahmen rechnerisch übrig bleibt; er ist keine Empfehlung für eine Anlageform.

Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.

2.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

300 € Entgeltumwandlung im Monat bei vier Gehältern

Steuerklasse, Krankenversicherung
I, gesetzlich, kinderlos, 40 Jahre, ohne Kirchensteuer
Arbeitgeberzuschuss
gesetzlich, 15 % soweit Beiträge gespart werden
Annahmen für später
27 Jahre, 3 % Rendite für beide Wege, Auszahlung über 20 Jahre, 30 % Steuersatz in der Rente, KVdR
Was die Umwandlung heute kostet und was sie im Alter bringt
Brutto im MonatNetto wenigerZuschussBeitrag je Euro nettoBetriebsrente nettoSparplan netto
4.500 €160,02 €45,00 €2,16 €378 €301 €
6.500 €162,95 €31,80 €2,04 €365 €307 €
9.000 €159,00 €0,00 €1,89 €334 €299 €
12.000 €167,07 €0,00 €1,80 €334 €314 €

Bei 7.500 € brutto kosten 300 € Umwandlung 153,95 € netto im Monat; mit Zuschuss fließen 331,80 € in die Betriebsrente. Über den Beitragsbemessungsgrenzen (5.812,50 € Kranken- und 8.450 € Rentenversicherung im Monat) spart nur noch die Steuer, und der gesetzliche Zuschuss entfällt.

3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-BAV-01

    Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung im Jahr steuerfrei.

    § 3 Nr. 63 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-BAV-02

    Sozialabgabenfrei sind diese Beiträge nur bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, auch wenn sie aus umgewandeltem Gehalt stammen.

    § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 SvEVPrimärtext geprüft

  3. F-BAV-03

    Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze; der Arbeitgeber gibt 15 % dazu, soweit er Sozialbeiträge spart.

    § 1a Abs. 1 S. 1, Abs. 1a BetrAVGPrimärtext geprüft

  4. F-SVR-09

    Renten- und Arbeitslosenbeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 8.450 € im Monat an.

    § 4 Abs. 1 Nr. 1 SVBezGrV 2026; § 341 Abs. 4 SGB IIIPrimärtext geprüft

  5. F-SVR-08

    Kranken- und Pflegebeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 5.812,50 € im Monat an.

    § 2 Abs. 2 SVBezGrV 2026; § 223 SGB V; § 55 Abs. 2 SGB XIPrimärtext geprüft

  6. F-PAP-01

    Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.

    BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft

  7. F-BAV-04

    Die Betriebsrente aus steuerfreien Beiträgen ist im Alter voll steuerpflichtig.

    § 22 Nr. 5 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft

  8. F-BAV-05

    Für die Krankenversicherung ist die Betriebsrente ein Versorgungsbezug; eine Kapitalzahlung wird auf zehn Jahre verteilt verbeitragt.

    § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 3 SGB VPrimärtext geprüft

  9. F-BAV-06

    Pflichtversicherte Rentner zahlen Krankenkassenbeitrag nur auf den Teil der Betriebsrente über einem Freibetrag von einem Zwanzigstel der Bezugsgröße.

    § 226 Abs. 2 S. 1–2 SGB VPrimärtext geprüft

  10. F-BAV-07

    Auf die Betriebsrente zahlen pflichtversicherte Rentner den vollen Krankenkassenbeitrag allein.

    § 248 S. 1–2 SGB V; § 250 Abs. 1 Nr. 1 SGB VPrimärtext geprüft

  11. F-BAV-08

    Der Rechner setzt auf die Betriebsrente den allgemeinen Beitragssatz und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 an.

    § 248 S. 2 SGB VAuslegung, steuerlich prüfen lassen

  12. F-BAV-09

    Pflegeversicherung fällt auf die ganze Betriebsrente an, sobald sie über der Grenze liegt; einen Freibetrag gibt es dort nicht.

    § 57 Abs. 1 S. 1 SGB XI; § 59 Abs. 1 S. 1 SGB XIPrimärtext geprüft

  13. F-BAV-10

    Die Bezugsgröße 2026 beträgt 3.955 € im Monat.

    § 1 SVBezGrV 2026Primärtext geprüft

  14. F-IETF-01

    Kapitalerträge werden mit einem festen Satz von 25 % besteuert (Abgeltungsteuer).

    § 32d Abs. 1 S. 1, 3 EStGPrimärtext geprüft

  15. F-IETF-02

    Auf die Abgeltungsteuer kommen immer 5,5 % Solidaritätszuschlag, ohne Freigrenze.

    § 3 Abs. 1 Nr. 5 SolZG 1995; § 4 S. 1, 4 SolZG 1995Primärtext geprüft

  16. F-IETF-06

    Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr (Ehepaare 2.000 €) bleiben steuerfrei.

    § 20 Abs. 9 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft

  17. F-SVR-01

    Rentenversicherung 2026: 18,6 %, je zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber.

    RVBeitrSBek 2026; § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIPrimärtext geprüft

  18. F-SVR-03

    Krankenversicherung: 14,6 % plus Zusatzbeitrag, je zur Hälfte.

    § 241 SGB V; § 249 Abs. 1 SGB VPrimärtext geprüft

  19. F-SVR-04

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 %; Ihre Kasse kann mehr oder weniger verlangen.

    § 242a SGB V; BAnz AT 10.11.2025 B7Primärtext geprüft

  20. F-SVR-05

    Pflegeversicherung: 3,6 %, je 1,8 %; in Sachsen zahlen Beschäftigte 2,3 %, der Arbeitgeber 1,3 %.

    § 55 Abs. 1 SGB XI; PBAV 2025; § 58 Abs. 1 und 3 SGB XI; PAP 2026 Anlage 1, S. 2Primärtext geprüft

Belege geprüft am 30.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

4.

Annahmen und Grenzen

  • Recht und Werte von 2026 (Stand 30.09.2026), auch für die Rente: Steuer, Beitragssätze und Freibetrag der Zukunft kennt niemand; den Steuersatz in der Rente schätzen Sie selbst.
  • Rendite und Kosten des Vertrags fassen Sie in einer Rendite zusammen; die Betriebsrente wird als gleichbleibende Zahlung ohne weitere Verzinsung gerechnet, ebenso der Sparplan.
  • Weniger Sozialbeiträge heute heißt weniger Ansprüche in der gesetzlichen Rente und beim Arbeitslosen- und Krankengeld; der Rechner rechnet sie nicht ein.
  • Der Sparplan zahlt Abgeltungsteuer auf den ganzen Gewinn bei Rentenbeginn nach einem Sparer-Pauschbetrag; Teilfreistellung und Vorabpauschale bleiben außen vor.
  • Lohnsteuer im Monat nach dem Programmablaufplan 2026; die Steuer im Bescheid kann abweichen. Ohne Kapitalauszahlung, ohne Riester-Förderung und ohne Versorgungswerk.

Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

5.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 steuer- und sozialabgabenfrei umwandeln?

Steuerfrei sind Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 8.112 € im Jahr; frei von Sozialbeiträgen bis 4 %, 4.056 €. Der Zuschuss des Arbeitgebers zählt mit.[F-BAV-01][F-BAV-02][F-SVR-09]

Muss der Arbeitgeber etwas dazugeben?

Ja, 15 % des umgewandelten Betrags, soweit er durch die Umwandlung Sozialbeiträge spart. Liegt Ihr Gehalt über den Beitragsbemessungsgrenzen, spart er nichts, und der gesetzliche Zuschuss entfällt; einen freiwilligen Zuschuss können Sie im Rechner eintragen.[F-BAV-03]

Wie wird die Betriebsrente später besteuert?

Leistungen aus steuerfreien Beiträgen sind voll steuerpflichtig. Gesetzlich pflichtversicherte Rentner zahlen zudem Kranken- und Pflegeversicherung darauf, die Krankenversicherung nur auf den Teil über einem Freibetrag.[F-BAV-04][F-BAV-05][F-BAV-06][F-BAV-09]

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Rechner läuft in Ihrem Browser. Ein geteilter Link enthält die Zahlen nur hinter dem Zeichen #, und die Kirchensteuer steht nie darin.

6.

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