Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
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Erhaltungsaufwand sofort absetzen oder verteilen?

Sofortabzug oder zwei bis fünf Jahre: welche Verteilung bei Ihrem Einkommen am meisten Steuer spart.

Stand: Steuerjahr 2026, geprüft am 26.09.2026So rechnen wirRechtsgrundlage

€
Bescheinigter Erhaltungsaufwand am Denkmal oder im Sanierungsgebiet, ohne Zuschüsse.

Ihr Einkommen

€
Vor dem Abzug des Erhaltungsaufwands.
Veranlagung
Kirchensteuer
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Die Angabe bleibt in Ihrem Browser.

Günstigste Verteilung

5 Jahre

5.492 € mehr Ersparnis als beim Sofortabzug.

Sofortabzug
22.215 €erstes Jahr 22.215 €
2 Jahre
25.437 €erstes Jahr 12.718 €
3 Jahre
26.581 €erstes Jahr 8.860 €
4 Jahre
27.206 €erstes Jahr 6.801 €
5 Jahre
27.707 €erstes Jahr 5.541 €

Summen ohne Zinseffekt: Eine frühere Ersparnis ist etwas mehr wert als eine spätere.

5 Jahre: Abzug und Steuerersparnis pro Jahr
JahrAbzugSteuerersparnis
202612.000 €5.541 €
202712.000 €5.541 €
202812.000 €5.541 €
202912.000 €5.541 €
203012.000 €5.541 €
Summe60.000 €27.707 €
1.

So rechnet der Rechner

Rechenweg in Schritten

  1. Für jede Verteilung von 1 bis 5 Jahren: Jahresbetrag = Aufwand ÷ Zahl der Jahre, auf den Cent abgerundet; das letzte Jahr erhält den Rundungsrest.
  2. Ersparnis je Jahr = Steuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne den Abzug − Steuer nach dem Abzug, mit Soli und Kirchensteuer; im ersten Jahr mit dem Einkommen des Startjahrs, danach mit dem der Folgejahre.
  3. Summe je Verteilung = Ersparnisse aller Jahre, ohne Abzinsung.
  4. Die Verteilung mit der höchsten Summe ist die günstigste, bei Gleichstand die kürzere; Mehrersparnis = ihre Summe − Ersparnis beim Sofortabzug.

Erhaltungsaufwand an einem Baudenkmal dürfen Sie gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen, wenn er mit der Denkmalbehörde abgestimmt und bescheinigt ist und nicht durch Zuschüsse gedeckt wird. Wird das Gebäude während der Verteilung verkauft, ist der Rest im Verkaufsjahr abzuziehen.[F-11B-01] Dasselbe gilt im förmlichen Sanierungsgebiet mit Bescheinigung der Gemeinde.[F-11A-01]

Der Rechner teilt den Betrag für jede Variante gleichmäßig auf die Jahre auf und berechnet in jedem Jahr die Steuer mit und ohne den Abzug. Die Summe der Ersparnisse zeigt, welche Verteilung am meisten bringt. Der Grund für Unterschiede ist der progressive Tarif:[F-TAX-01] Jeder abgezogene Euro spart nur den Grenzsteuersatz, und der sinkt, je weiter ein großer Abzug das Einkommen nach unten drückt.[F-GEN-02]

Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.

2.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

60.000 € Erhaltungsaufwand am Denkmal, 85.000 € Einkommen

Veranlagung
einzeln, ohne Kirchensteuer
Einkommen in den Folgejahren
gleich
Günstigste Verteilung
5 Jahre
Bei 300.000 € Einkommen
3 Jahre, Vorteil 1.197 €
Steuerersparnis je Verteilung
VerteilungErstes JahrSumme
Sofortabzug22.215 €22.215 €
2 Jahre12.718 €25.437 €
3 Jahre8.860 €26.581 €
4 Jahre6.801 €27.206 €
5 Jahre5.541 €27.707 €

Verteilt auf 5 Jahre spart der Aufwand zusammen 27.707 €, 5.492 € mehr als beim Sofortabzug: Ein großer Abzug in einem Jahr drückt das Einkommen in niedrigere Tarifzonen, in denen jeder Euro weniger spart. Wer auch nach dem Abzug in den oberen Tarifzonen bleibt, gewinnt durch Verteilen weniger: bei 300.000 € Einkommen 1.197 €.

3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-11B-01

    Erhaltungsaufwand am Denkmal lässt sich gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilen, wenn er mit der Denkmalbehörde abgestimmt und bescheinigt ist. Beim Verkauf wird der Rest im Verkaufsjahr abgezogen.

    § 11b S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-11A-01

    Im förmlichen Sanierungsgebiet gilt dasselbe: Erhaltungsaufwand auf 2 bis 5 Jahre verteilbar, mit Bescheinigung der Gemeinde.

    § 11a EStGPrimärtext geprüft

  3. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  4. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

Belege geprüft am 26.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

4.

Annahmen und Grenzen

  • Nur für begünstigten Erhaltungsaufwand am Baudenkmal oder im Sanierungsgebiet mit Bescheinigung.
  • Summen ohne Zinseffekt: Eine Ersparnis im ersten Jahr ist mehr wert als dieselbe Ersparnis in fünf Jahren.
  • Konstanter Tarif 2026 für alle Jahre; andere Einkommensänderungen geben Sie über das Einkommen der Folgejahre ein.
  • Andere Abzüge im selben Jahr verschieben das Ergebnis; geben Sie das Einkommen vor diesem Aufwand, aber nach allen anderen Abzügen ein.

Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

5.

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