So rechnet der Rechner
Rechenweg in Schritten
- Lohnsteuer auf den Bonus nach dem Programmablaufplan 2026: Jahreslohnsteuer auf das Gehalt mit Bonus − Jahreslohnsteuer ohne Bonus; darauf der volle Soli, sobald die Jahreslohnsteuer die Freigrenze übersteigt, und Kirchensteuer.
- Sozialbeiträge auf den Bonus nur, soweit das Gehalt die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen bis zum Auszahlungsmonat nicht ausschöpft; im Januar zählt er nach der Märzklausel zum Dezember des Vorjahres, wenn er die anteilige Grenze übersteigt.
- Netto auf der Abrechnung = Bonus − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialbeiträge.
- Mehrsteuer im Bescheid = Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer des Jahres mit Bonus − ohne Bonus; in Steuerklasse I aus dem Gehalt mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag und gezahlten Beiträgen, sonst auf Ihr zu versteuerndes Einkommen plus Bonus abzüglich der zusätzlich abziehbaren Beiträge.
- Elterngeld oder Krankengeld des Jahres: über den Progressionsvorbehalt im Steuersatz, abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, soweit ihn das Gehalt nicht verbraucht.
- Nachzahlung oder Erstattung mit dem Bescheid = Mehrsteuer − beim Bonus einbehaltene Steuer.
- Dezember gegen Januar: dieselbe Rechnung für 2027 mit dem Gehalt 2027 und dem heute geltenden Recht; Vorteil = Netto nach dem Bescheid bei Zahlung im Januar − im Dezember.
Ein Bonus ist ein sonstiger Bezug und zählt zum Jahr, in dem er ausgezahlt wird.[F-BONS-01] Die Lohnabrechnung rechnet der Rechner mit dem amtlichen Programmablaufplan 2026: Jahreslohnsteuer auf das Gehalt mit und ohne Bonus, die Differenz ist die Lohnsteuer auf den Bonus.[F-PAP-01][F-BONS-02] Den Solidaritätszuschlag behält der Arbeitgeber auf den Bonus mit vollen 5,5 % ein, sobald die Jahreslohnsteuer die Freigrenze übersteigt.[F-BONS-03]
Sozialversicherungsbeiträge fallen auf den Bonus nur an, soweit das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenzen des Jahres bis zum Auszahlungsmonat noch nicht ausgeschöpft hat.[F-EZ-01][F-EZ-02][F-SVR-08][F-SVR-09] Für einen Bonus im Januar bis März gilt die Märzklausel: Übersteigt er die anteilige Grenze, zählt er für die Beiträge zum Dezember des Vorjahres; bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet allein deren Grenze.[F-EZ-03] Über der Versicherungspflichtgrenze gilt die Rentengrenze.[F-SVR-10]
Die Jahresansicht rechnet die Einkommensteuer-Veranlagung zweimal, mit und ohne Bonus: Gehalt abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag, abzüglich der tatsächlich gezahlten Renten-, Kranken- und Pflegebeiträge.[F-NET-01][F-NET-02][F-NET-03] Die Differenz ist die endgültige Steuer auf den Bonus; die einbehaltene Lohnsteuer wird darauf angerechnet.[F-BONS-04] Abzug und endgültige Steuer fallen auseinander, weil die Lohnsteuer eine Vorsorgepauschale statt der tatsächlichen Beiträge ansetzt, weil der Soli auf den Bonus nicht die Milderungszone kennt[F-TAX-02][F-MED-04] und weil weitere Einkünfte oder die Zusammenveranlagung erst im Bescheid zählen.
Elterngeld oder Krankengeld sind steuerfrei, heben aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz des Jahres, in dem sie fließen.[F-PVB-01][F-ELG-07] Geben Sie sie für 2026 oder 2027 ein, rechnet die Jahresansicht die Steuer auf den Bonus mit diesem Satz. Im Beispiel mit 30.000 € Gehalt 2027 und 12.000 € Elterngeld bleiben bei Auszahlung im Januar 3.428 € mehr als im Dezember statt 3.500 € ohne Elterngeld.
Den Januar des Folgejahres rechnet der Rechner nach heute geltendem Recht, also mit dem Tarif 2026, der ohne Enddatum gilt.[F-EZ-04] Geplante Änderungen für 2027 sind nicht beschlossen und nicht eingerechnet: etwa der höhere Grundfreibetrag[F-EZ-05] und die höheren Beitragsbemessungsgrenzen.[F-EZ-06]
Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
20.000 € Bonus bei 96.000 € Jahresgehalt, Steuerklasse I, 2026
- Krankenversicherung
- gesetzlich, Zusatzbeitrag 2,9 %
- Kinder, Kirchensteuer
- keine
- Lohnsteuer und Soli vom Bonus
- 8.639,39 €
- Sozialversicherung auf den Bonus
- 572,40 €
- Mehrsteuer im Steuerbescheid
- 9.162,37 €
- Grenzbelastung des Bonus
- 45,8 %
| Gehalt + Bonus | Steuerabzug | Sozialversicherung | Netto Abrechnung | Mehrsteuer Bescheid | Netto endgültig |
|---|---|---|---|---|---|
| 60.000 € + 15.000 € | 4.533,00 € | 2.677,13 € | 7.789,87 € | 4.536,00 € | 7.786,87 € |
| 96.000 € + 20.000 € | 8.639,39 € | 572,40 € | 10.788,21 € | 9.162,37 € | 10.265,23 € |
| 150.000 € + 30.000 € | 13.293,00 € | 0,00 € | 16.707,00 € | 13.293,00 € | 16.707,00 € |
Auf den Bonus fallen nur noch 572,40 € Renten- und Arbeitslosenbeitrag an: Das Gehalt schöpft die Beitragsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung schon aus, von der Rentengrenze sind noch 5.400 € frei. Im Steuerbescheid kostet der Bonus 9.162,37 €, 522,98 € mehr als abgezogen, weil der Arbeitgeber auf den Bonus nur 5,5 % Soli einbehält, in der Milderungszone aber jeder Euro Einkommensteuer 11,9 % Soli kostet. Sinkt das Gehalt 2027 auf 30.000 €, bleiben bei Auszahlung im Januar nach der Veranlagung 3.500 € mehr.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-BONS-01
Ein Bonus zählt zum Jahr, in dem er ausgezahlt wird; die Lohnsteuer soll am Ende der Einkommensteuer entsprechen.
§ 38a Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-02
Vom Bonus wird die Steuer einbehalten, die er zusätzlich zur Jahreslohnsteuer verursacht; ein eingetragener Freibetrag senkt sie.
§ 39b Abs. 3 S. 1, 3–5 und 8 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-03
Auf die Lohnsteuer eines Bonus wird der volle Soli von 5,5 % einbehalten; die Milderungszone wirkt erst in der Veranlagung.
§ 4 S. 4 SolZG 1995Primärtext geprüft
- F-BONS-04
Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.
§ 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-PAP-01
Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.
BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft
- F-EZ-01
Ein Bonus zählt in der Sozialversicherung zum Monat, in dem er ausgezahlt wird.
§ 23a Abs. 1 SGB IVPrimärtext geprüft
- F-EZ-02
Beiträge auf einen Bonus fallen nur an, soweit das Gehalt des Jahres die Beitragsbemessungsgrenze bis zum Auszahlungsmonat noch nicht ausgeschöpft hat.
§ 23a Abs. 3 SGB IVPrimärtext geprüft
- F-EZ-03
Ein Bonus im Januar bis März zählt für die Sozialversicherung zum Vorjahr, wenn er die anteilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt (Märzklausel).
§ 23a Abs. 4 S. 1 und Abs. 5 SGB IVPrimärtext geprüft
- F-SVR-08
Kranken- und Pflegebeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 5.812,50 € im Monat an.
§ 2 Abs. 2 SVBezGrV 2026; § 223 SGB V; § 55 Abs. 2 SGB XIPrimärtext geprüft
- F-SVR-09
Renten- und Arbeitslosenbeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 8.450 € im Monat an.
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SVBezGrV 2026; § 341 Abs. 4 SGB IIIPrimärtext geprüft
- F-SVR-10
Privat versichern können sich Angestellte 2026 ab mehr als 77.400 € Jahresgehalt.
§ 2 Abs. 1 SVBezGrV 2026; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 SGB VPrimärtext geprüft
- F-NET-01
Ihren Arbeitnehmeranteil zur Rente können Sie in der Steuererklärung absetzen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 a und Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-NET-02
Kranken- und Pflegebeiträge für die Basisabsicherung sind voll absetzbar, gesetzliche Krankenbeiträge mit Krankengeld zu 96 %.
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a S. 4 und b EStGPrimärtext geprüft
- F-NET-03
Die Arbeitslosenversicherung wirkt sich steuerlich meist nicht aus, weil der Höchstbetrag von 1.900 € schon ausgeschöpft ist.
§ 10 Abs. 4 EStGPrimärtext geprüft
- F-EZ-04
Nach heutigem Recht gilt der Tarif 2026 auch für 2027, solange der Gesetzgeber nichts ändert.
§ 32a Abs. 1 S. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-EZ-05
Geplant, nicht beschlossen: Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 € steigen.
Bundesregierung, „Einkommensteuerreform 2027“Gesetzentwurf, nicht in Kraft
- F-EZ-06
Geplant, nicht beschlossen: Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen 2027 auf 8.850 € (Rente) und 6.375 € (Kranken- und Pflegeversicherung) im Monat steigen.
BMAS, Meldung 21.09.2026Gesetzentwurf, nicht in Kraft
- F-MED-04
In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.
SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen
- F-TAX-02
Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).
SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft
- F-RSU-05
Nach dem BFH sind Vorteile aus Aktienoptionen in der Regel Lohn für mehrere Jahre, wenn zwischen Zusage und Ausübung mehr als zwölf Monate liegen; zusätzlich muss der Lohn gebündelt in einem Jahr zufließen.
BFH, Urteil vom 31.08.2016, VI R 53/14, II.1.a-b und II.3.cPrimärtext geprüft
- F-PVB-01
Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt).
§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-ELG-07
Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
§ 3 Nr. 67 Buchst. b EStG; § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. j und Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-ABF-02
Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Entschädigung und kann nach der Fünftelregelung besteuert werden.
§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 24 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft
Belege geprüft am 30.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik
Annahmen und Grenzen
- Ein Arbeitgeber, ein Beschäftigungsverhältnis über das ganze Jahr, gleiches Monatsgehalt in jedem Monat; kein Minijob, kein Übergangsbereich, keine Versorgungsbezüge.
- Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung; ein Versorgungswerk rechnet der Rechner hier nicht.
- Jahresansicht aus dem Gehalt nur in Steuerklasse I: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen, keine weiteren Einkünfte. In anderen Steuerklassen oder bei weiteren Einkünften geben Sie das zu versteuernde Einkommen selbst ein.
- Kinderfreibeträge wirken in der Jahresansicht nicht auf Soli und Kirchensteuer; die Steuer auf den Bonus kann dort etwas niedriger sein.
- Die Differenz zwischen Abzug und endgültiger Steuer bezieht sich nur auf den Bonus. Ob die Lohnsteuer auf das übrige Gehalt zur Jahressteuer passt, zeigt der Rechner nicht.
- 2027 nach heute geltendem Recht: Einkommensteuertarif, Lohnsteuer-Programmablaufplan und Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Beschließt der Gesetzgeber die geplanten Änderungen, weichen Steuer und Beiträge 2027 ab; die Lohnsteuer 2027 folgt einem neuen Programmablaufplan.
- Märzklausel mit dem Gehalt des Vorjahres gleich dem Gehalt 2026; sie setzt voraus, dass Sie im Vorjahr schon beim selben Arbeitgeber waren.
- Rundung: Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan auf Cent, Einkommensteuer auf volle Euro, Beiträge je Zweig auf Cent.
Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Häufige Fragen
Warum wird vom Bonus so viel Lohnsteuer abgezogen?
Der Arbeitgeber rechnet die Jahreslohnsteuer einmal mit und einmal ohne Bonus; die Differenz behält er ein. Weil der Bonus ganz oben auf das Jahresgehalt kommt, trifft ihn der höchste Steuersatz Ihres Einkommens, im Beispiel 40,9 % Lohnsteuer.[F-BONS-02]
Bekomme ich zu viel abgezogene Steuer zurück?
Ja, mit der Steuererklärung: Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid. Umgekehrt kann eine Nachzahlung entstehen, etwa weil in der Milderungszone des Solidaritätszuschlags mehr Soli anfällt, als vom Bonus abgezogen wurde.[F-BONS-04][F-BONS-03]
Lohnt es sich, den Bonus erst im Januar auszuzahlen?
Vor allem, wenn Ihr Einkommen im nächsten Jahr niedriger ist, etwa wegen Elternzeit, Sabbatical oder Rente. Der Bonus zählt steuerlich zum Jahr der Auszahlung. Bei den Sozialabgaben ändert der Januar meist nichts: Übersteigt der Bonus die anteilige Beitragsgrenze des Januars, zählt er als Dezember des Vorjahres (Märzklausel). Im Beispiel mit 30.000 € Gehalt 2027 bleiben 3.500 € mehr.[F-BONS-01][F-EZ-03]
Fallen auf den Bonus Sozialabgaben an?
Ja, aber nur, soweit Ihr Gehalt die Beitragsbemessungsgrenzen des Jahres bis zum Auszahlungsmonat noch nicht ausgeschöpft hat. Der Teil darüber bleibt beitragsfrei; der Rechner zeigt ihn getrennt für Rente und Arbeitslosenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung.[F-EZ-02][F-SVR-08][F-SVR-09]
Gilt für einen Bonus die Fünftelregelung?
In der Regel nicht. Die Fünftelregelung gilt für Entschädigungen wie eine Abfindung und für Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit; ein Bonus für das vergangene Geschäftsjahr ist nach dem Bundesfinanzhof keine solche Vergütung.[F-RSU-05][F-ABF-02]
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