So rechnet der Rechner
Rechenweg in Schritten
- Für III/V, V/III, IV/IV und IV/IV mit Faktor: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialbeiträge beider im Monat nach dem Programmablaufplan 2026; daraus das Netto im Monat zusammen.
- Faktor nach § 39f EStG = voraussichtliche Einkommensteuer beider nach dem Splittingverfahren ÷ Summe der Lohnsteuer beider in Klasse IV, ohne Rundung gekürzt.
- Einbehalten im Jahr = Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer beider über alle Monate.
- Gemeinsame Veranlagung: Arbeitslohn beider − Arbeitnehmer-Pauschbeträge − Vorsorgeaufwendungen − gezahlte Kirchensteuer = zu versteuerndes Einkommen; Einkommensteuer nach dem Splittingtarif, mit Kindern die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Freibeträgen; dazu Soli und Kirchensteuer.
- Nachzahlung oder Erstattung = festgesetzte Steuer − einbehaltene Steuer, für jede Kombination.
Verheiratete Arbeitnehmer sind automatisch beide in Steuerklasse IV; III und V gibt es nur auf gemeinsamen Antrag, ebenso den Faktor.[F-SKW-01][F-DOPV-02] Für jede Kombination rechnet der Rechner die monatliche Lohnsteuer beider nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 und daraus das Netto im Monat.[F-PAP-01] Den Faktor bildet er wie das Finanzamt: voraussichtliche Einkommensteuer beider nach dem Splittingverfahren geteilt durch die Summe der Lohnsteuer in Klasse IV, auf drei Nachkommastellen ohne Rundung.[F-DOPV-03][F-NZR-10][F-PAP-18]
Dann rechnet er die gemeinsame Veranlagung: Die Einkünfte beider werden zusammengerechnet und nach dem Splittingtarif besteuert, also das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens.[F-SKW-02][F-GDSB-02] Vorsorgeaufwendungen und die gezahlte Kirchensteuer zieht er ab.[F-NZR-05][F-NET-04] Die Differenz zur einbehaltenen Lohnsteuer ist die Nachzahlung oder Erstattung mit dem Bescheid. Mit Steuerklasse V oder einem Faktor ist die Erklärung Pflicht.[F-NACHZ-01]
Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
Ehepaar mit 95.000 € und 45.000 € Jahresgehalt, ohne Kinder und Kirchensteuer
- Gehälter
- 95.000 € und 45.000 €, je zwölf gleiche Monate
- Krankenversicherung
- beide gesetzlich, durchschnittlicher Zusatzbeitrag
- Faktor nach § 39f
- 0,944
- Festgesetzte Jahressteuer
- 25.454,00 €
| Steuerklassen | Netto zusammen im Monat | Einbehalten im Jahr | Nachzahlung (+) / Erstattung (−) |
|---|---|---|---|
| III / V | 7.370,96 € | 23.913,84 € | +1.540 € |
| V / III | 6.776,93 € | 31.042,20 € | −5.588 € |
| IV / IV | 7.111,20 € | 27.030,96 € | −1.577 € |
| IV / IV mit Faktor | 7.246,71 € | 25.404,84 € | +49 € |
Mit der Kombination III/V liegt die Lohnsteuer im Jahr 1.540,16 € unter der gemeinsamen Steuer; das zahlen Sie mit dem Bescheid nach. Hat nur ein Partner Arbeitslohn, etwa 120.000 €, trifft III die Jahressteuer auf den Euro, während IV/IV 11.222,88 € zu viel einbehält und im Monat 935,24 € weniger auszahlt.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-SKW-01
Ehepaare sind automatisch in Steuerklasse IV; III und V gibt es nur auf gemeinsamen Antrag.
§ 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 a, 4, 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-SKW-02
Bei der Zusammenveranlagung zählt das gemeinsame Einkommen; die Steuerklasse ändert daran nichts.
§ 26b EStGPrimärtext geprüft
- F-GDSB-02
Bei Zusammenveranlagung beträgt die Einkommensteuer das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens (Splitting).
§ 32a Abs. 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-DOPV-02
Verheiratete haben Steuerklasse IV; auf gemeinsamen Antrag wechselt einer in III, der andere in V.
§ 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Buchst. a, Nr. 4 und Nr. 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-DOPV-03
Mit dem Faktorverfahren verteilt der Lohnsteuerabzug den Splittingvorteil nach dem Verhältnis der Gehälter.
§ 39f Abs. 1 S. 1–4 und 6 EStGPrimärtext geprüft
- F-NZR-10
Der Faktor hat drei Nachkommastellen und wird nur eingetragen, wenn er unter 1 liegt.
§ 39f Abs. 1 S. 1–2 und Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-PAP-18
Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuer in Steuerklasse IV mit Ihrem Faktor multipliziert.
§ 39f EStG; PAP 2026 inputs af, f; MBERECHPrimärtext geprüft
- F-NACHZ-01
Wer neben dem Gehalt mehr als 410 € andere Einkünfte hat, zwei Arbeitgeber, Steuerklasse V oder einen Faktor oder einen Freibetrag, muss eine Steuererklärung abgeben.
§ 46 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3a und 4 EStG; § 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-SKW-03
Fürs Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in den meisten Monaten vor der Geburt galt.
§ 2c Abs. 3 BEEGPrimärtext geprüft
- F-PAP-01
Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.
BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft
- F-NZR-05
Rentenbeiträge und eine Basisrente zählen bis zum Höchstbetrag; der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird davon abgezogen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 a und b, Abs. 3 S. 1, 2, 5 und 6 EStGPrimärtext geprüft
- F-NET-04
Gezahlte Kirchensteuer mindert im nächsten Bescheid das zu versteuernde Einkommen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG; § 10c EStGPrimärtext geprüft
Belege geprüft am 30.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik
Annahmen und Grenzen
- Beide Partner mit Arbeitslohn über das ganze Jahr bei je einem Arbeitgeber, ohne Einmalzahlungen, gesetzlich krankenversichert, Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Keine weiteren Einkünfte, keine Werbungskosten über dem Pauschbetrag, keine Freibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Mit solchen Posten verschiebt sich die Jahressteuer; der Steuernachzahlungs-Rechner nimmt sie auf.
- Der Faktor ist aus den eingegebenen Gehältern berechnet, wie es das Finanzamt mit den voraussichtlichen Jahresarbeitslöhnen tut. Ändern sich die Gehälter im Jahr, passt er nicht mehr genau.
- Kirchensteuer nur, wenn beide Mitglied sind; die gezahlte Kirchensteuer ist Sonderausgabe, deshalb weicht die Jahressteuer je Kombination um wenige Euro ab.
- Lohnersatzleistungen wie Elterngeld berechnet der Rechner nicht; ihre Höhe hängt mit von der Steuerklasse ab.
Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Häufige Fragen
Spart Steuerklasse III/V Steuern?
Nein. Bei der Zusammenveranlagung zählt das gemeinsame Einkommen nach dem Splittingtarif, gleich welche Steuerklassen eingetragen waren. Die Steuerklassen verschieben nur, wann Sie zahlen: je nach Verteilung der Gehälter mehr oder weniger Netto im Monat und eine Nachzahlung oder Erstattung mit dem Bescheid.[F-SKW-02][F-GDSB-02]
Was ist das Faktorverfahren?
Beide bleiben in Steuerklasse IV, die Lohnsteuer wird aber mit einem Faktor unter 1 gemindert. Das Finanzamt rechnet ihn aus der voraussichtlichen gemeinsamen Steuer und der Lohnsteuer beider in Klasse IV, auf drei Nachkommastellen ohne Rundung.[F-DOPV-03][F-NZR-10][F-PAP-18]
Muss ich mit III/V eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn beide Arbeitslohn beziehen und einer in Steuerklasse V ist; dasselbe gilt mit eingetragenem Faktor.[F-NACHZ-01]
Welche Rolle spielt die Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes?
Für das Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums galt. Ein Wechsel wirkt dort also nur, wenn er die meisten Monate vor der Geburt gilt; die Jahressteuer ändert er nicht.[F-SKW-03]
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft in Ihrem Browser. Ein geteilter Link enthält die Zahlen nur hinter dem Zeichen #, und die Kirchensteuer steht nie darin.
Verwandte Rechner
- EinkommensteuerSteuernachzahlung-RechnerEine Nachzahlung entsteht, wenn der Lohnsteuerabzug unter der Jahressteuer bleibt: typisch bei III/V mit ungleichen Gehältern, Nebeneinkünften über 410 € oder einem Bonus in der Soli-Milderungszone.
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- EinkommensteuerElterngeld-Grenze-RechnerWelches Einkommen für die Elterngeld-Grenze zählt, wie weit Sie davon entfernt sind und wie viel Basiselterngeld die Elterngeldstelle rechnet.