Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
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Steuerersparnis durch Werbungskosten und Verluste aus Vermietung

Miete, Zinsen, AfA und Werbungskosten eingeben: der Rechner zeigt, wie sich das Ergebnis aus Vermietung auf Ihre Steuer auswirkt.

Ein Verlust aus Vermietung von 10.300 € senkt bei 110.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig, ohne Kirchensteuer, Tarif 2026) die Steuer um 4.841 € im Jahr, 403 € im Monat. Bei 45.000 € Einkommen spart derselbe Verlust nur 3.255 €. Jeder Euro Verlust spart höchstens Ihren Grenzsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag; die Ersparnis ist kein Gewinn.[F-LOSS-01][F-GEN-02]

Stand: Steuerjahr 2026, geprüft am 28.09.2026So rechnen wirRechtsgrundlage

Vermietung im Jahr

€
Jahressumme der Kaltmiete.
€
Zinsen für den Kaufkredit, keine Tilgung.
€
Summe aller AfA des Jahres, z. B. aus dem AfA- oder Denkmal-Rechner.
€
Verwaltung, Reparaturen, Versicherung, Fahrten, Steuerberatung.

Ihr Einkommen

€
Aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto. Paare: gemeinsames Einkommen.
Veranlagung
Kirchensteuer
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Die Angabe bleibt in Ihrem Browser.
Steuerjahr

Steuerersparnis pro Jahr

4.841 €

Das sind 403 € im Monat.

Einkünfte aus Vermietung
−10.300 €
Steuer ohne Vermietung
36.815 €
Steuer mit Vermietung
31.974 €
Ersparnis je Euro Verlust
47,00 Cent
Grenzsteuersatz vorher
47,00 %

Angestellte können den Verlust ab dem Jahr nach Kauf oder Fertigstellung als Freibetrag eintragen lassen; dann kommt die Ersparnis monatlich mit dem Gehalt statt mit dem Steuerbescheid.

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Was würde eine Denkmalwohnung unter diesen Annahmen für Sie bedeuten?

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Mit den aktuellen Rechnerwerten: rund 194.500 € Steuereffekt in 12 Jahren, ab ca. 47.100 € eigenen Mitteln.

1.

So rechnet der Rechner

Rechenweg in Schritten

  1. Ergebnis aus Vermietung = Kaltmiete − Schuldzinsen − Abschreibung − sonstige Werbungskosten (Tilgung zählt nicht).
  2. Steuer A = Einkommensteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne die Vermietung.
  3. Steuer B = dieselbe Rechnung auf Einkommen plus Ergebnis; ein Verlust höchstens bis zur Höhe des übrigen Einkommens.
  4. Ersparnis = Steuer A − Steuer B (negativ: Mehrsteuer bei einem Überschuss); im Monat ein Zwölftel davon.

Aus Miete minus Werbungskosten ergeben sich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Zu den Werbungskosten gehören die Kreditzinsen,[F-GEN-01] die Abschreibung und die laufenden Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Ein negatives Ergebnis wird im selben Jahr mit dem übrigen Einkommen verrechnet, etwa mit Gehalt oder Praxisgewinn.[F-LOSS-01] Der Rechner ermittelt die Steuer einmal auf Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne die Vermietung und einmal einschließlich des Ergebnisses; die Differenz ist die Ersparnis (oder bei einem Überschuss die Mehrsteuer). Jeder Euro Verlust spart dabei höchstens Ihren Grenzsteuersatz.[F-GEN-02]

Angestellte können einen Verlust als Freibetrag in die Lohnsteuerabzugsmerkmale eintragen lassen.[F-LOSS-02] Für ein Gebäude gilt das erst ab dem Kalenderjahr nach Anschaffung oder Fertigstellung; im ersten Jahr kommt die Ersparnis mit dem Steuerbescheid.[F-LOSS-03]

Eine Grenze: Ist der Kauf ein Steuerstundungsmodell, dürfen Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.[F-15B-01] Kritisch wird es bei einem vorgefertigten Konzept mit Anfangsverlusten über 10 % des eingesetzten Eigenkapitals.[F-15B-02] Mit Kirchensteuer rechnet der Rechner den Sonderausgabenabzug mit.[F-TAX-06]

Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.

2.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

Vermietete Wohnung im ersten vollen Jahr

Kaltmiete im Jahr
12.000 €
Schuldzinsen
11.500 €
AfA
9.000 €
Sonstige Werbungskosten
1.800 €
Ergebnis Vermietung
−10.300 €
Steuerwirkung desselben Verlusts von 10.300 € bei drei Einkommen (2026, ohne Kirchensteuer)
Einkommen ohne VermietungVeranlagungErsparnis pro Jahrje Euro Verlust
45.000 €einzeln3.255 €31,60 Cent
110.000 €einzeln4.841 €47,00 Cent
220.000 €zusammen4.841 €47,00 Cent

Der Verlust von 10.300 € senkt bei 110.000 € Einkommen die Steuer um 4.841 € im Jahr, 403 € im Monat. Bei 45.000 € Einkommen spart derselbe Verlust nur 3.255 €: Die Ersparnis hängt am Grenzsteuersatz.

3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-LOSS-01

    Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.

    § 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-GEN-01

    Kreditzinsen für eine vermietete Wohnung sind Werbungskosten.

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  4. F-LOSS-02

    Angestellte können den Verlust als Freibetrag eintragen lassen und haben dann monatlich mehr netto.

    § 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 b EStGPrimärtext geprüft

  5. F-LOSS-03

    Im ersten Jahr kommt die Steuerersparnis erst mit der Steuererklärung, ab dem Folgejahr über Freibetrag bzw. niedrigere Vorauszahlungen.

    § 37 Abs. 3 S. 8–10 EStGPrimärtext geprüft

  6. F-15B-01

    Ist der Kauf ein Steuerstundungsmodell, darf der Verlust nicht mit dem Gehalt verrechnet werden.

    § 15b Abs. 1 EStG (für Vermietung über § 21 Abs. 1 S. 2)Primärtext geprüft

  7. F-15B-02

    Kritisch wird es erst, wenn ein vorgefertigtes Konzept vorliegt und die Anfangsverluste 10 % des eingesetzten Eigenkapitals übersteigen.

    § 15b Abs. 2–3 EStGPrimärtext geprüft

  8. F-TAX-06

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

  9. F-EST27-01

    Nach dem Regierungsentwurf gelten ab 2027 ein Grundfreibetrag von 12.564 €, 42 % ab 70.601 €, 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige). Das ist ein Entwurf, kein geltendes Recht.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Art. 1 Nr. 4Gesetzentwurf, nicht in Kraft

Belege geprüft am 28.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

4.

Annahmen und Grenzen

  • Das Ergebnis ist ein Jahreswert; Verluste aus Vermietung können über die Jahre schwanken, etwa wenn die AfA nach Ablauf eines Sonderzeitraums sinkt.
  • Tilgung ist keine Werbungskost und bleibt außen vor; ebenso die Instandhaltungsrücklage, solange sie nicht ausgegeben ist.
  • Ein Verlust, der das übrige Einkommen übersteigt, wird hier nicht vor- oder zurückgetragen; der Rechner begrenzt ihn auf das Einkommen.
  • Ob Kosten sofort abziehbar sind oder abgeschrieben werden müssen, prüft der Rechner nicht.
  • Ohne Kinderfreibeträge und ohne Kappung der Kirchensteuer.

Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

5.

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