Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
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Brutto-Netto-Rechner 2026 für Gutverdiener

Gehalt, Steuerklasse, Krankenversicherung und Altersvorsorge eingeben: Netto pro Monat und Jahr, jeder Abzug einzeln und was von der nächsten Gehaltserhöhung übrig bleibt.

Mit 150.000 € brutto im Jahr bleiben 2026 in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert, 84.851 € netto, also 7.070,91 € im Monat. Von jeweils 1.000 € mehr bleiben 558,02 €: Über 101.400 € fallen keine Sozialabgaben mehr an, nur noch Lohnsteuer und Soli.[F-SVR-09][F-SVR-08]

Stand: Steuerjahr 2026, geprüft am 28.09.2026So rechnen wirRechtsgrundlage

Steuerjahr
Gehalt angeben
€
€
Abgerechnet mit dem Dezembergehalt.

Lohnsteuer

Bestimmt den Kirchensteuersatz; in Sachsen tragen Beschäftigte mehr Pflegebeitrag.
Die Angabe bleibt in Ihrem Browser und kommt nicht in den Link.
Laut Lohnsteuerabzugsmerkmalen, z. B. 1,0 je Kind bei Ehepaaren.

Sozialversicherung

Krankenversicherung
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %.
Altersvorsorge
Versorgungswerk: von der gesetzlichen Rente befreit (Ärzte, Anwälte, Architekten …).
Für den Pflegebeitrag; Kinder ab 25 zählen nur als Elterneigenschaft.
Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Pflege-Zuschlag.

Netto pro Monat 2026

7.070,91 €

Aus 12.500,00 € brutto; im Jahr 84.851 € netto, 56,6 % des Bruttos.

Netto im Jahr
84.851 €
Steuern im Jahr
46.624 €Lohnsteuer, Soli
Sozialabgaben im Jahr
18.525 €Ihr Anteil
Von 1.000 € mehr Gehalt bleiben
558,02 €Abzüge 44,2 %
Von 1.000 € mehr Bonus bleiben
556,90 €Abzüge 44,3 %
Arbeitgeberkosten im Jahr
168.107 €ohne Umlagen

Die Lohnsteuer ist ein Abzug nach Tabelle, nicht Ihre endgültige Einkommensteuer. Andere Einkünfte, etwa aus Vermietung, Werbungskosten über dem Pauschbetrag, eine Abschreibung, Steuerklasse III/V oder ein Faktor ändern die Jahressteuer im Bescheid. Nur mit diesem Gehalt und den Pauschbeträgen ergäbe die Veranlagung eine Nachzahlung von etwa 15 €. Nachzahlung oder Erstattung schätzen

Ihre Abrechnung 2026: Bruttolohn, Abzüge und Netto
PostenMonatJahr
Bruttolohn12.500,00 €150.000,00 €
Lohnsteuer−3.682,75 €−44.193,00 €
Solidaritätszuschlag−202,55 €−2.430,60 €
Rentenversicherung−785,85 €−9.430,20 €
Arbeitslosenversicherung−109,85 €−1.318,20 €
Krankenversicherung−508,59 €−6.103,08 €
Pflegeversicherung−139,50 €−1.674,00 €
Netto7.070,91 €84.850,92 €
Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt
PostenMonatJahr
Rentenversicherung785,85 €9.430,20 €
Arbeitslosenversicherung109,85 €1.318,20 €
Krankenversicherung508,59 €6.103,08 €
Pflegeversicherung104,63 €1.255,56 €
Arbeitgeberkosten mit Bruttolohn14.008,92 €168.107,04 €
Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile und Zuschüsse; Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld nicht enthalten.
Wo die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 greifen
BBG KV/PV 69.750 €JAEG 77.400 €BBG RV/AV 101.400 €Ihr Jahresbrutto 150.000 €
  • 69.750 € mit Beiträgen in allen Zweigen
  • 31.650 € nur noch mit Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • 48.600 € beitragsfrei, nur Steuer
1.

So rechnet der Rechner

Rechenweg in Schritten

  1. Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für das Jahr, mit Steuerklasse, Freibeträgen und der Vorsorgepauschale statt Ihrer tatsächlichen Beiträge.
  2. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die Lohnsteuer (Soli mit Freigrenze und Milderungszone).
  3. Sozialabgaben = Gehalt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze × Ihr Arbeitnehmeranteil (Rente, Arbeitslosen-, Kranken- mit Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung).
  4. Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben.
  5. Grenz-Netto: dieselbe Rechnung mit 1.000 € mehr Brutto; die Differenz der beiden Nettobeträge.

Die Lohnsteuer rechnet der Rechner nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, den auch Lohnprogramme verwenden.[F-PAP-01] Er stimmt mit den Prüftabellen des Ministeriums auf den Cent überein.[F-PAP-19] Statt Ihrer tatsächlichen Versicherungsbeiträge zieht die Lohnsteuer eine Vorsorgepauschale ab: für die Rente 9,3 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, auch bei einem Versorgungswerk, für die Krankenversicherung 7,0 % plus den halben Zusatzbeitrag Ihrer Kasse.[F-PAP-03][F-PAP-06] Privat Versicherten zieht der Arbeitgeber die Basisbeiträge nach Abzug seines Zuschusses ab.[F-PAP-16] Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuer in Steuerklasse IV mit Ihrem Faktor multipliziert.[F-PAP-18] Kinderfreibeträge senken beim Lohn nur Soli und Kirchensteuer.[F-PAP-11]

Den Soli zahlen Sie erst, wenn Ihre Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr liegt; darüber steigt er gleitend auf 5,5 %.[F-PAP-10] Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.[F-NET-05]

Die Sozialabgaben 2026: Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus Zusatzbeitrag, jeweils zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber.[F-SVR-01][F-SVR-03] Pflegeversicherung 3,6 %; in Sachsen tragen Beschäftigte 2,3 %, Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag allein.[F-SVR-05][F-SVR-06] Kranken- und Pflegebeiträge fallen nur auf Gehalt bis 69.750 € im Jahr an, Renten- und Arbeitslosenbeiträge bis 101.400 €.[F-SVR-08][F-SVR-09] Genau das zeigt der Balken unter dem Ergebnis.

Privat Versicherten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Prämie, höchstens so viel wie bei gesetzlicher Versicherung; für die private Pflegeversicherung gilt das Gleiche.[F-SVR-11][F-SVR-12] Wer im Versorgungswerk ist, zahlt keine gesetzliche Rente, aber weiter Arbeitslosenversicherung; der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe seines Rentenversicherungsanteils.[F-SVR-14][F-SVR-13] Arbeitgeberbeiträge und Zuschüsse sind steuerfrei.[F-SVR-15]

Was von 1.000 € mehr bleibt, rechnet der Rechner nicht mit einem Durchschnittssatz, sondern zweimal vollständig: einmal mit Ihrem Gehalt, einmal mit 1.000 € mehr (als laufendes Gehalt und als Bonus). Die Differenz ist Ihr Grenz-Netto, mit allen Rundungen und Grenzen der Abrechnung.

Lohnsteuer ist nicht Ihre Einkommensteuer

Die Lohnsteuer eines Jahres soll der Einkommensteuer entsprechen, wenn Sie nur Arbeitslohn haben; der Arbeitgeber rechnet dafür mit Pauschalen.[F-BN-04] Im Steuerbescheid zählen dagegen Ihre tatsächlichen Beiträge: den Arbeitnehmeranteil zur Rente und die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie absetzen.[F-NET-01][F-NET-02] Mieteinkünfte oder ein Verlust aus Vermietung, Werbungskosten, eine Abschreibung, Steuerklasse III/V oder ein Faktor verschieben die Jahressteuer, so dass eine Erstattung oder eine Nachzahlung folgt: Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet.[F-BONS-04] Wie hoch sie ausfallen kann, zeigt der Steuernachzahlungs-Rechner.

Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.

2.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

150.000 € brutto: Ärztin mit Versorgungswerk, IT mit GKV, IT mit PKV

Steuerklasse
I, keine Kinder, 23 Jahre oder älter
Bundesland
Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer
Gehalt
150.000 € im Jahr, kein Bonus
Ärztin (Krankenhaus)
Versorgungswerk mit 18,6 %, gesetzlich versichert, Zusatzbeitrag 2,9 %
IT mit PKV
Beitrag 620,00 € plus Pflege 55,00 € im Monat, 85 % Basisanteil (angenommen)
Jahreswerte 2026 in Euro, berechnet mit dem Rechner
PostenÄrztin, VersorgungswerkIT, GKVIT, PKV
Lohnsteuer44.193 €44.193 €46.139 €
Solidaritätszuschlag2.431 €2.431 €2.538 €
Rente oder Versorgungswerk (Ihr Anteil)9.430 €9.430 €9.430 €
Arbeitslosenversicherung1.318 €1.318 €1.318 €
Kranken- und Pflegeversicherung (Ihr Anteil)7.777 €7.777 €4.050 €
Netto pro Monat7.070,91 €7.070,91 €7.210,42 €
Von 1.000 € mehr Gehalt bleiben558,02 €558,02 €557,90 €
Arbeitgeberkosten168.107 €168.107 €164.798 €
Netto im Jahr84.851 €84.851 €86.525 €

Versorgungswerk und Rentenversicherung ergeben bei gleichem Beitragssatz dasselbe Netto. Mit dem angenommenen PKV-Beitrag bleiben 1.674 € im Jahr mehr, obwohl die Lohnsteuer um 1.946 € höher ist: Der Arbeitgeber zieht bei Privatversicherten nur die Basisbeiträge nach Abzug seines Zuschusses ab. In allen drei Fällen bleiben von 1.000 € mehr Gehalt rund 558 €, weil das Gehalt über beiden Beitragsbemessungsgrenzen liegt und nur noch Lohnsteuer und Soli anfallen.

3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-PAP-01

    Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.

    BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft

  2. F-PAP-19

    Unser Rechner stimmt mit den Prüftabellen des Bundesfinanzministeriums auf den Cent überein.

    PAP 2026 Anlage 1, S. 39–40; bmf-steuerrechner.dePrimärtext geprüft

  3. F-BN-04

    Die Lohnsteuer eines Jahres soll der Einkommensteuer entsprechen; statt der tatsächlichen Versicherungsbeiträge rechnet der Arbeitgeber mit einer Vorsorgepauschale.

    § 38a Abs. 2 EStG; § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStGPrimärtext geprüft

  4. F-PAP-10

    Den Soli zahlen Sie erst, wenn Ihre Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr liegt; darüber steigt er gleitend auf 5,5 %.

    SolZG § 3 Abs. 3 und § 4; gesetze-im-internet.de; PAP 2026 MSOLZPrimärtext geprüft

  5. F-NET-05

    Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer.

    § 51a EStG; Landeskirchensteuergesetze (rate set by the churches)Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  6. F-SVR-01

    Rentenversicherung 2026: 18,6 %, je zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber.

    RVBeitrSBek 2026; § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIPrimärtext geprüft

  7. F-SVR-03

    Krankenversicherung: 14,6 % plus Zusatzbeitrag, je zur Hälfte.

    § 241 SGB V; § 249 Abs. 1 SGB VPrimärtext geprüft

  8. F-SVR-05

    Pflegeversicherung: 3,6 %, je 1,8 %; in Sachsen zahlen Beschäftigte 2,3 %, der Arbeitgeber 1,3 %.

    § 55 Abs. 1 SGB XI; PBAV 2025; § 58 Abs. 1 und 3 SGB XI; PAP 2026 Anlage 1, S. 2Primärtext geprüft

  9. F-SVR-06

    Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Pflege-Zuschlag allein.

    § 55 Abs. 3 SGB XI; § 58 Abs. 1 S. 3 SGB XIPrimärtext geprüft

  10. F-SVR-08

    Kranken- und Pflegebeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 5.812,50 € im Monat an.

    § 2 Abs. 2 SVBezGrV 2026; § 223 SGB V; § 55 Abs. 2 SGB XIPrimärtext geprüft

  11. F-SVR-09

    Renten- und Arbeitslosenbeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 8.450 € im Monat an.

    § 4 Abs. 1 Nr. 1 SVBezGrV 2026; § 341 Abs. 4 SGB IIIPrimärtext geprüft

  12. F-SVR-10

    Privat versichern können sich Angestellte 2026 ab mehr als 77.400 € Jahresgehalt.

    § 2 Abs. 1 SVBezGrV 2026; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 SGB VPrimärtext geprüft

  13. F-SVR-11

    Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihrer PKV-Prämie, höchstens so viel wie bei gesetzlicher Versicherung.

    § 257 Abs. 2 SGB VPrimärtext geprüft

  14. F-SVR-13

    Für Mitglieder eines Versorgungswerks zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe seines Rentenversicherungsanteils.

    § 172a SGB VI; § 3 Nr. 62 S. 2 c, S. 3 EStGAuslegung, steuerlich prüfen lassen

  15. F-SVR-14

    Wer im Versorgungswerk ist, zahlt keine gesetzliche Rente, aber weiter Arbeitslosenversicherung.

    § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; §§ 25, 27 SGB IIIPrimärtext geprüft

  16. F-PAP-03

    Für die Rente zieht der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer 9,3 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab.

    § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 a EStG; PAP 2026 Anlage 1, S. 2 und input KRV, MPARA (RVSATZAN)Primärtext geprüft

  17. F-PAP-06

    Für die Krankenversicherung setzt die Lohnsteuer 7,0 % plus den halben Zusatzbeitrag Ihrer Kasse an.

    § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 b EStG; § 243 SGB V; PAP 2026 Anlage 1, S. 2 und 2.4, MPARA (KVSATZAN)Primärtext geprüft

  18. F-PAP-16

    Privat Versicherten zieht der Arbeitgeber die Basisbeiträge abzüglich seines Zuschusses ab.

    § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 d EStG; PAP 2026 inputs PKPV, PKPVAGZ, MVSPKVPVPrimärtext geprüft

  19. F-SVR-12

    Auch zur privaten Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber höchstens die Hälfte.

    § 61 Abs. 2 SGB XI; § 58 SGB XIPrimärtext geprüft

  20. F-SVR-15

    Arbeitgeberbeiträge und -zuschüsse zur Sozialversicherung sind steuerfrei.

    § 3 Nr. 62 EStGPrimärtext geprüft

  21. F-NET-01

    Ihren Arbeitnehmeranteil zur Rente können Sie in der Steuererklärung absetzen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 2 a und Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  22. F-NET-02

    Kranken- und Pflegebeiträge für die Basisabsicherung sind voll absetzbar, gesetzliche Krankenbeiträge mit Krankengeld zu 96 %.

    § 10 Abs. 1 Nr. 3 a S. 4 und b EStGPrimärtext geprüft

  23. F-PAP-18

    Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuer in Steuerklasse IV mit Ihrem Faktor multipliziert.

    § 39f EStG; PAP 2026 inputs af, f; MBERECHPrimärtext geprüft

  24. F-PAP-11

    Kinderfreibeträge senken beim Lohn nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer.

    § 32 Abs. 6 S. 1 EStG; § 51a Abs. 2, 2a EStG; PAP 2026 MZTABFB, MBERECHPrimärtext geprüft

  25. F-BONS-04

    Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.

    § 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft

  26. F-E27-03

    Entwurf: 2027 fallen Renten- und Arbeitslosenbeiträge bis 8.850 € im Monat an, Kranken- und Pflegebeiträge bis 6.375 €; die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 € im Jahr.

    BMAS, Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (21.09.2026)Gesetzentwurf, nicht in Kraft

  27. F-E27-06

    Den amtlichen Programmablaufplan 2027 gibt es noch nicht; die Lohnsteuer 2027 ist bis dahin eine Schätzung nach dem Verfahren 2026 mit den Entwurfswerten.

    BMF-Steuerrechner, Pseudocodes; PAP 2026 XMLSchätzung

  28. F-BONS-02

    Vom Bonus wird die Steuer einbehalten, die er zusätzlich zur Jahreslohnsteuer verursacht; ein eingetragener Freibetrag senkt sie.

    § 39b Abs. 3 S. 1, 3–5 und 8 EStGPrimärtext geprüft

  29. F-BONS-03

    Auf die Lohnsteuer eines Bonus wird der volle Soli von 5,5 % einbehalten; die Milderungszone wirkt erst in der Veranlagung.

    § 4 S. 4 SolZG 1995Primärtext geprüft

Belege geprüft am 28.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

4.

Annahmen und Grenzen

  • Steuerjahr 2026; 2027 nach den Entwürfen (Stand 28.09.2026), im Ergebnis als Entwurf gekennzeichnet; nur ein ganzjähriges Arbeitsverhältnis mit gleichem Monatsgehalt, kein Minijob, kein Übergangsbereich, keine Märzklausel.
  • Ein Bonus wird als Einmalzahlung mit dem Dezembergehalt abgerechnet. Zahlt Ihr Arbeitgeber ihn früher im Jahr, können Lohnsteuer und Beiträge anders ausfallen.
  • Nicht enthalten: Dienstwagen und andere Sachbezüge, Entgeltumwandlung (bAV), vermögenswirksame Leistungen, steuerfreie Zuschläge und ein Freibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
  • Kinder: Für die Pflegeversicherung zählen alle angegebenen Kinder als unter 25. Die Veranlagungs-Schätzung im Ergebnis gibt es nur für Steuerklasse I ohne Kinder.
  • Versorgungswerk: Beitrag als Satz auf das Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Feste Monatsbeiträge, Mindest- oder Höchstbeiträge Ihres Versorgungswerks sind nicht abgebildet.
  • PKV: Den Basisanteil bescheinigt Ihr Versicherer. Der Rechner nimmt ihn für die Lohnsteuer als Anteil am Krankenversicherungsbeitrag; die private Pflegeversicherung zählt voll.
  • Arbeitgeberkosten ohne Umlagen U1, U2, Insolvenzgeldumlage und Unfallversicherung; keine knappschaftliche Rentenversicherung.
  • Kirchensteuer ohne Kappung und ohne besonderes Kirchgeld; Rundung auf den Cent wie in der Lohnabrechnung, Abweichungen von wenigen Cent zur echten Abrechnung sind möglich.

Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

5.

Häufige Fragen

Warum bleibt oberhalb von 101.400 € mehr vom Gehalt?

Über der Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen keine weiteren Beiträge an; über 69.750 € gilt das schon für Kranken- und Pflegeversicherung. Jeder weitere Euro trägt dann nur noch Lohnsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.[F-SVR-08][F-SVR-09]

Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte können sich 2026 ab mehr als 77.400 € Jahresgehalt privat versichern. Ob das Netto steigt, hängt von Ihrer Prämie ab: Der Arbeitgeberzuschuss ist auf den Betrag bei gesetzlicher Versicherung begrenzt. Im Rechenbeispiel bleiben mit der angenommenen Prämie 1.674 € im Jahr mehr; Familie, Alter und Beitragsentwicklung rechnet der Rechner nicht.[F-SVR-10][F-SVR-11]

Was ändert ein Versorgungswerk am Netto?

Bei gleichem Beitragssatz wie in der Rentenversicherung fast nichts: Der Arbeitgeber zahlt denselben Zuschuss, die Vorsorgepauschale ist gleich, und die Arbeitslosenversicherung bleibt. Weicht der Satz Ihres Versorgungswerks ab, tragen Sie ihn im Rechner ein.[F-SVR-13][F-SVR-14][F-PAP-03]

Wie wird ein Bonus versteuert?

Als sonstiger Bezug: Der Arbeitgeber rechnet die Jahreslohnsteuer ohne und mit Bonus; die Differenz behält er vom Bonus ein. Auf diese Lohnsteuer wird der volle Soli von 5,5 % einbehalten; die Milderungszone wirkt erst in der Veranlagung. Beiträge fallen nur an, soweit die Jahres-Beitragsbemessungsgrenze durch das laufende Gehalt noch nicht ausgeschöpft ist.[F-BONS-02][F-BONS-03][F-SVR-09]

Welche Kirchensteuer gilt für mich?

Der Satz richtet sich nach dem Bundesland: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Die Angabe bleibt in Ihrem Browser und steht nie in einem geteilten Link.[F-NET-05]

6.

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