So rechnet der Rechner
Rechenweg in Schritten
- Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für das Jahr, mit Steuerklasse, Freibeträgen und der Vorsorgepauschale statt Ihrer tatsächlichen Beiträge.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die Lohnsteuer (Soli mit Freigrenze und Milderungszone).
- Sozialabgaben = Gehalt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze × Ihr Arbeitnehmeranteil (Rente, Arbeitslosen-, Kranken- mit Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung).
- Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben.
- Grenz-Netto: dieselbe Rechnung mit 1.000 € mehr Brutto; die Differenz der beiden Nettobeträge.
Die Lohnsteuer rechnet der Rechner nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, den auch Lohnprogramme verwenden.[F-PAP-01] Er stimmt mit den Prüftabellen des Ministeriums auf den Cent überein.[F-PAP-19] Statt Ihrer tatsächlichen Versicherungsbeiträge zieht die Lohnsteuer eine Vorsorgepauschale ab: für die Rente 9,3 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, auch bei einem Versorgungswerk, für die Krankenversicherung 7,0 % plus den halben Zusatzbeitrag Ihrer Kasse.[F-PAP-03][F-PAP-06] Privat Versicherten zieht der Arbeitgeber die Basisbeiträge nach Abzug seines Zuschusses ab.[F-PAP-16] Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuer in Steuerklasse IV mit Ihrem Faktor multipliziert.[F-PAP-18] Kinderfreibeträge senken beim Lohn nur Soli und Kirchensteuer.[F-PAP-11]
Den Soli zahlen Sie erst, wenn Ihre Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr liegt; darüber steigt er gleitend auf 5,5 %.[F-PAP-10] Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.[F-NET-05]
Die Sozialabgaben 2026: Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus Zusatzbeitrag, jeweils zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber.[F-SVR-01][F-SVR-03] Pflegeversicherung 3,6 %; in Sachsen tragen Beschäftigte 2,3 %, Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag allein.[F-SVR-05][F-SVR-06] Kranken- und Pflegebeiträge fallen nur auf Gehalt bis 69.750 € im Jahr an, Renten- und Arbeitslosenbeiträge bis 101.400 €.[F-SVR-08][F-SVR-09] Genau das zeigt der Balken unter dem Ergebnis.
Privat Versicherten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Prämie, höchstens so viel wie bei gesetzlicher Versicherung; für die private Pflegeversicherung gilt das Gleiche.[F-SVR-11][F-SVR-12] Wer im Versorgungswerk ist, zahlt keine gesetzliche Rente, aber weiter Arbeitslosenversicherung; der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe seines Rentenversicherungsanteils.[F-SVR-14][F-SVR-13] Arbeitgeberbeiträge und Zuschüsse sind steuerfrei.[F-SVR-15]
Was von 1.000 € mehr bleibt, rechnet der Rechner nicht mit einem Durchschnittssatz, sondern zweimal vollständig: einmal mit Ihrem Gehalt, einmal mit 1.000 € mehr (als laufendes Gehalt und als Bonus). Die Differenz ist Ihr Grenz-Netto, mit allen Rundungen und Grenzen der Abrechnung.
Lohnsteuer ist nicht Ihre Einkommensteuer
Die Lohnsteuer eines Jahres soll der Einkommensteuer entsprechen, wenn Sie nur Arbeitslohn haben; der Arbeitgeber rechnet dafür mit Pauschalen.[F-BN-04] Im Steuerbescheid zählen dagegen Ihre tatsächlichen Beiträge: den Arbeitnehmeranteil zur Rente und die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie absetzen.[F-NET-01][F-NET-02] Mieteinkünfte oder ein Verlust aus Vermietung, Werbungskosten, eine Abschreibung, Steuerklasse III/V oder ein Faktor verschieben die Jahressteuer, so dass eine Erstattung oder eine Nachzahlung folgt: Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet.[F-BONS-04] Wie hoch sie ausfallen kann, zeigt der Steuernachzahlungs-Rechner.
Rechenmethode Version 2026.1, Stand September 2026, Einkommensteuertarif 2024 bis 2026. Einzelheiten in der Methodik.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
150.000 € brutto: Ärztin mit Versorgungswerk, IT mit GKV, IT mit PKV
- Steuerklasse
- I, keine Kinder, 23 Jahre oder älter
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer
- Gehalt
- 150.000 € im Jahr, kein Bonus
- Ärztin (Krankenhaus)
- Versorgungswerk mit 18,6 %, gesetzlich versichert, Zusatzbeitrag 2,9 %
- IT mit PKV
- Beitrag 620,00 € plus Pflege 55,00 € im Monat, 85 % Basisanteil (angenommen)
| Posten | Ärztin, Versorgungswerk | IT, GKV | IT, PKV |
|---|---|---|---|
| Lohnsteuer | 44.193 € | 44.193 € | 46.139 € |
| Solidaritätszuschlag | 2.431 € | 2.431 € | 2.538 € |
| Rente oder Versorgungswerk (Ihr Anteil) | 9.430 € | 9.430 € | 9.430 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1.318 € | 1.318 € | 1.318 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung (Ihr Anteil) | 7.777 € | 7.777 € | 4.050 € |
| Netto pro Monat | 7.070,91 € | 7.070,91 € | 7.210,42 € |
| Von 1.000 € mehr Gehalt bleiben | 558,02 € | 558,02 € | 557,90 € |
| Arbeitgeberkosten | 168.107 € | 168.107 € | 164.798 € |
| Netto im Jahr | 84.851 € | 84.851 € | 86.525 € |
Versorgungswerk und Rentenversicherung ergeben bei gleichem Beitragssatz dasselbe Netto. Mit dem angenommenen PKV-Beitrag bleiben 1.674 € im Jahr mehr, obwohl die Lohnsteuer um 1.946 € höher ist: Der Arbeitgeber zieht bei Privatversicherten nur die Basisbeiträge nach Abzug seines Zuschusses ab. In allen drei Fällen bleiben von 1.000 € mehr Gehalt rund 558 €, weil das Gehalt über beiden Beitragsbemessungsgrenzen liegt und nur noch Lohnsteuer und Soli anfallen.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-PAP-01
Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.
BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft
- F-PAP-19
Unser Rechner stimmt mit den Prüftabellen des Bundesfinanzministeriums auf den Cent überein.
PAP 2026 Anlage 1, S. 39–40; bmf-steuerrechner.dePrimärtext geprüft
- F-BN-04
Die Lohnsteuer eines Jahres soll der Einkommensteuer entsprechen; statt der tatsächlichen Versicherungsbeiträge rechnet der Arbeitgeber mit einer Vorsorgepauschale.
§ 38a Abs. 2 EStG; § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-PAP-10
Den Soli zahlen Sie erst, wenn Ihre Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr liegt; darüber steigt er gleitend auf 5,5 %.
SolZG § 3 Abs. 3 und § 4; gesetze-im-internet.de; PAP 2026 MSOLZPrimärtext geprüft
- F-NET-05
Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer.
§ 51a EStG; Landeskirchensteuergesetze (rate set by the churches)Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend
- F-SVR-01
Rentenversicherung 2026: 18,6 %, je zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber.
RVBeitrSBek 2026; § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIPrimärtext geprüft
- F-SVR-03
Krankenversicherung: 14,6 % plus Zusatzbeitrag, je zur Hälfte.
§ 241 SGB V; § 249 Abs. 1 SGB VPrimärtext geprüft
- F-SVR-05
Pflegeversicherung: 3,6 %, je 1,8 %; in Sachsen zahlen Beschäftigte 2,3 %, der Arbeitgeber 1,3 %.
§ 55 Abs. 1 SGB XI; PBAV 2025; § 58 Abs. 1 und 3 SGB XI; PAP 2026 Anlage 1, S. 2Primärtext geprüft
- F-SVR-06
Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Pflege-Zuschlag allein.
§ 55 Abs. 3 SGB XI; § 58 Abs. 1 S. 3 SGB XIPrimärtext geprüft
- F-SVR-08
Kranken- und Pflegebeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 5.812,50 € im Monat an.
§ 2 Abs. 2 SVBezGrV 2026; § 223 SGB V; § 55 Abs. 2 SGB XIPrimärtext geprüft
- F-SVR-09
Renten- und Arbeitslosenbeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 8.450 € im Monat an.
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SVBezGrV 2026; § 341 Abs. 4 SGB IIIPrimärtext geprüft
- F-SVR-10
Privat versichern können sich Angestellte 2026 ab mehr als 77.400 € Jahresgehalt.
§ 2 Abs. 1 SVBezGrV 2026; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 SGB VPrimärtext geprüft
- F-SVR-11
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihrer PKV-Prämie, höchstens so viel wie bei gesetzlicher Versicherung.
§ 257 Abs. 2 SGB VPrimärtext geprüft
- F-SVR-13
Für Mitglieder eines Versorgungswerks zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe seines Rentenversicherungsanteils.
§ 172a SGB VI; § 3 Nr. 62 S. 2 c, S. 3 EStGAuslegung, steuerlich prüfen lassen
- F-SVR-14
Wer im Versorgungswerk ist, zahlt keine gesetzliche Rente, aber weiter Arbeitslosenversicherung.
§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; §§ 25, 27 SGB IIIPrimärtext geprüft
- F-PAP-03
Für die Rente zieht der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer 9,3 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab.
§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 a EStG; PAP 2026 Anlage 1, S. 2 und input KRV, MPARA (RVSATZAN)Primärtext geprüft
- F-PAP-06
Für die Krankenversicherung setzt die Lohnsteuer 7,0 % plus den halben Zusatzbeitrag Ihrer Kasse an.
§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 b EStG; § 243 SGB V; PAP 2026 Anlage 1, S. 2 und 2.4, MPARA (KVSATZAN)Primärtext geprüft
- F-PAP-16
Privat Versicherten zieht der Arbeitgeber die Basisbeiträge abzüglich seines Zuschusses ab.
§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 d EStG; PAP 2026 inputs PKPV, PKPVAGZ, MVSPKVPVPrimärtext geprüft
- F-SVR-12
Auch zur privaten Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber höchstens die Hälfte.
§ 61 Abs. 2 SGB XI; § 58 SGB XIPrimärtext geprüft
- F-SVR-15
Arbeitgeberbeiträge und -zuschüsse zur Sozialversicherung sind steuerfrei.
§ 3 Nr. 62 EStGPrimärtext geprüft
- F-NET-01
Ihren Arbeitnehmeranteil zur Rente können Sie in der Steuererklärung absetzen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 a und Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-NET-02
Kranken- und Pflegebeiträge für die Basisabsicherung sind voll absetzbar, gesetzliche Krankenbeiträge mit Krankengeld zu 96 %.
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a S. 4 und b EStGPrimärtext geprüft
- F-PAP-18
Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuer in Steuerklasse IV mit Ihrem Faktor multipliziert.
§ 39f EStG; PAP 2026 inputs af, f; MBERECHPrimärtext geprüft
- F-PAP-11
Kinderfreibeträge senken beim Lohn nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer.
§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG; § 51a Abs. 2, 2a EStG; PAP 2026 MZTABFB, MBERECHPrimärtext geprüft
- F-BONS-04
Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.
§ 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-E27-03
Entwurf: 2027 fallen Renten- und Arbeitslosenbeiträge bis 8.850 € im Monat an, Kranken- und Pflegebeiträge bis 6.375 €; die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 € im Jahr.
BMAS, Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (21.09.2026)Gesetzentwurf, nicht in Kraft
- F-E27-06
Den amtlichen Programmablaufplan 2027 gibt es noch nicht; die Lohnsteuer 2027 ist bis dahin eine Schätzung nach dem Verfahren 2026 mit den Entwurfswerten.
BMF-Steuerrechner, Pseudocodes; PAP 2026 XMLSchätzung
- F-BONS-02
Vom Bonus wird die Steuer einbehalten, die er zusätzlich zur Jahreslohnsteuer verursacht; ein eingetragener Freibetrag senkt sie.
§ 39b Abs. 3 S. 1, 3–5 und 8 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-03
Auf die Lohnsteuer eines Bonus wird der volle Soli von 5,5 % einbehalten; die Milderungszone wirkt erst in der Veranlagung.
§ 4 S. 4 SolZG 1995Primärtext geprüft
Belege geprüft am 28.09.2026. Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik
Annahmen und Grenzen
- Steuerjahr 2026; 2027 nach den Entwürfen (Stand 28.09.2026), im Ergebnis als Entwurf gekennzeichnet; nur ein ganzjähriges Arbeitsverhältnis mit gleichem Monatsgehalt, kein Minijob, kein Übergangsbereich, keine Märzklausel.
- Ein Bonus wird als Einmalzahlung mit dem Dezembergehalt abgerechnet. Zahlt Ihr Arbeitgeber ihn früher im Jahr, können Lohnsteuer und Beiträge anders ausfallen.
- Nicht enthalten: Dienstwagen und andere Sachbezüge, Entgeltumwandlung (bAV), vermögenswirksame Leistungen, steuerfreie Zuschläge und ein Freibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
- Kinder: Für die Pflegeversicherung zählen alle angegebenen Kinder als unter 25. Die Veranlagungs-Schätzung im Ergebnis gibt es nur für Steuerklasse I ohne Kinder.
- Versorgungswerk: Beitrag als Satz auf das Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Feste Monatsbeiträge, Mindest- oder Höchstbeiträge Ihres Versorgungswerks sind nicht abgebildet.
- PKV: Den Basisanteil bescheinigt Ihr Versicherer. Der Rechner nimmt ihn für die Lohnsteuer als Anteil am Krankenversicherungsbeitrag; die private Pflegeversicherung zählt voll.
- Arbeitgeberkosten ohne Umlagen U1, U2, Insolvenzgeldumlage und Unfallversicherung; keine knappschaftliche Rentenversicherung.
- Kirchensteuer ohne Kappung und ohne besonderes Kirchgeld; Rundung auf den Cent wie in der Lohnabrechnung, Abweichungen von wenigen Cent zur echten Abrechnung sind möglich.
Die Rechner ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für Ihre Entscheidung lassen Sie die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Häufige Fragen
Warum bleibt oberhalb von 101.400 € mehr vom Gehalt?
Über der Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen keine weiteren Beiträge an; über 69.750 € gilt das schon für Kranken- und Pflegeversicherung. Jeder weitere Euro trägt dann nur noch Lohnsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.[F-SVR-08][F-SVR-09]
Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Angestellte können sich 2026 ab mehr als 77.400 € Jahresgehalt privat versichern. Ob das Netto steigt, hängt von Ihrer Prämie ab: Der Arbeitgeberzuschuss ist auf den Betrag bei gesetzlicher Versicherung begrenzt. Im Rechenbeispiel bleiben mit der angenommenen Prämie 1.674 € im Jahr mehr; Familie, Alter und Beitragsentwicklung rechnet der Rechner nicht.[F-SVR-10][F-SVR-11]
Was ändert ein Versorgungswerk am Netto?
Bei gleichem Beitragssatz wie in der Rentenversicherung fast nichts: Der Arbeitgeber zahlt denselben Zuschuss, die Vorsorgepauschale ist gleich, und die Arbeitslosenversicherung bleibt. Weicht der Satz Ihres Versorgungswerks ab, tragen Sie ihn im Rechner ein.[F-SVR-13][F-SVR-14][F-PAP-03]
Wie wird ein Bonus versteuert?
Als sonstiger Bezug: Der Arbeitgeber rechnet die Jahreslohnsteuer ohne und mit Bonus; die Differenz behält er vom Bonus ein. Auf diese Lohnsteuer wird der volle Soli von 5,5 % einbehalten; die Milderungszone wirkt erst in der Veranlagung. Beiträge fallen nur an, soweit die Jahres-Beitragsbemessungsgrenze durch das laufende Gehalt noch nicht ausgeschöpft ist.[F-BONS-02][F-BONS-03][F-SVR-09]
Welche Kirchensteuer gilt für mich?
Der Satz richtet sich nach dem Bundesland: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Die Angabe bleibt in Ihrem Browser und steht nie in einem geteilten Link.[F-NET-05]
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