Zum Nachrechnen der Lohnsteuer brauchen Sie aus der Abrechnung das Steuer-Brutto, die Steuerklasse mit den Kinderfreibeträgen und die abgezogene Lohnsteuer. Bei 6.000 € Steuer-Brutto im Monat in Steuerklasse I ergibt das amtliche Programm 1.074,33 € Lohnsteuer; steht ein Freibetrag von 250 € im Monat in Ihren Merkmalen, sind es 982,25 €.[F-PAP-01][F-GAP-02]
So rechnet der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber rechnet das Monatsgehalt auf ein Jahr hoch, zieht eine Vorsorgepauschale für die Sozialversicherung ab und ermittelt die Jahreslohnsteuer; ein Zwölftel davon behält er ein. Die Lohnsteuer soll so der Einkommensteuer entsprechen, die Sie nur mit Arbeitslohn schulden würden.[F-BN-04] Die Programme folgen dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums; unser Rechenkern stimmt mit dessen Prüftabellen auf den Cent überein.[F-PAP-01][F-PAP-19]
Welche Steuerklasse, welcher Faktor, wie viele Kinderfreibeträge und welcher Freibetrag gelten, meldet das Finanzamt dem Arbeitgeber als Lohnsteuerabzugsmerkmale.[F-GAP-01] Kinderfreibeträge senken beim Lohn nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer selbst.[F-PAP-11]
Welche Zeilen Sie brauchen
Nehmen Sie das Steuer-Brutto, nicht das Gesamtbrutto: Sachbezüge wie die private Nutzung eines Dienstwagens gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, obwohl sie nicht ausgezahlt werden.[F-GAP-04] Für die Sozialbeiträge zählt das SV-Brutto, das davon abweichen kann. Der Rechner „Gehaltsabrechnung prüfen“ nimmt beide Zeilen getrennt.
Freibetrag: weniger Lohnsteuer als nach Tabelle
Auf Antrag trägt das Finanzamt einen Freibetrag ein, etwa für Werbungskosten über dem Pauschbetrag; der Arbeitgeber mindert dann den Arbeitslohn, auf den er die Steuer rechnet.[F-GAP-02] Auch Verluste aus Vermietung können so schon beim Lohn wirken.[F-LOSS-02] Liegt Ihre Lohnsteuer unter der Nachrechnung, sucht der Rechner den monatlichen Freibetrag, der sie genau ergibt.
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
6.000 € Steuer-Brutto im Monat, Steuerklasse I, mit und ohne Freibetrag
- Steuerklasse
- I, keine Kinder
- Krankenversicherung
- gesetzlich, durchschnittlicher Zusatzbeitrag
| Freibetrag im Monat | Freibetrag im Jahr | Lohnsteuer |
|---|---|---|
| 0 € | 0 € | 1.074,33 € |
| 100 € | 1.200 € | 1.037,25 € |
| 250 € | 3.000 € | 982,25 € |
| 500 € | 6.000 € | 892,75 € |
Ein Freibetrag von 250 € im Monat senkt die Lohnsteuer um 92,08 €.
Faktor in Steuerklasse IV
Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuer in Steuerklasse IV mit dem Faktor aus Ihren Merkmalen multipliziert.[F-PAP-18] Im Beispiel ergibt Steuerklasse IV ohne Faktor 1.074,33 €, mit einem Faktor von 0,900 966,83 €. In Steuerklasse IV sucht der Rechner deshalb auch den Faktor, der Ihre Lohnsteuer erklärt.
Einmalzahlung: mehr Lohnsteuer als nach Tabelle
Auf einen Bonus, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld rechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer über den Jahresarbeitslohn mit und ohne die Zahlung; die Differenz behält er ein.[F-BONS-02] Im Monat einer Einmalzahlung passt die Monatstabelle deshalb nicht. Prüfen Sie dann nur das laufende Gehalt oder rechnen Sie die Zahlung mit dem Bonus-Rechner.
Die Lohnsteuer ist nicht die letzte Zahl
Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf Ihre Einkommensteuer angerechnet.[F-BONS-04] Stimmt die Abrechnung, kann die Veranlagung trotzdem zu einer Erstattung oder Nachzahlung führen; wie hoch, schätzt der Steuernachzahlungs-Rechner.
Die passenden Rechner
- EinkommensteuerGehaltsabrechnung prüfenDie Zeilen Ihrer Abrechnung eintragen: der Rechner rechnet jeden Abzug nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 nach und nennt mögliche Gründe, wo Ihre Abrechnung abweicht.
- EinkommensteuerBrutto-Netto-RechnerGehalt, Steuerklasse, Krankenversicherung und Altersvorsorge eingeben: Netto pro Monat und Jahr, jeder Abzug einzeln und was von der nächsten Gehaltserhöhung übrig bleibt.
- EinkommensteuerSteuernachzahlung-RechnerEine Nachzahlung entsteht, wenn der Lohnsteuerabzug unter der Jahressteuer bleibt: typisch bei III/V mit ungleichen Gehältern, Nebeneinkünften über 410 € oder einem Bonus in der Soli-Milderungszone.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-PAP-01
Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.
BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft
- F-PAP-19
Unser Rechner stimmt mit den Prüftabellen des Bundesfinanzministeriums auf den Cent überein.
PAP 2026 Anlage 1, S. 39–40; bmf-steuerrechner.dePrimärtext geprüft
- F-BN-04
Die Lohnsteuer eines Jahres soll der Einkommensteuer entsprechen; statt der tatsächlichen Versicherungsbeiträge rechnet der Arbeitgeber mit einer Vorsorgepauschale.
§ 38a Abs. 2 EStG; § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-GAP-01
Welche Steuerklasse, welcher Faktor, wie viele Kinderfreibeträge und welcher Freibetrag für Sie gelten, steht in Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
§ 39 Abs. 4 Nr. 1–4 EStGPrimärtext geprüft
- F-GAP-02
Ein Freibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen mindert den Arbeitslohn, auf den der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet.
§ 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 1–5 EStG; § 39b Abs. 2 S. 4 EStGPrimärtext geprüft
- F-PAP-18
Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuer in Steuerklasse IV mit Ihrem Faktor multipliziert.
§ 39f EStG; PAP 2026 inputs af, f; MBERECHPrimärtext geprüft
- F-PAP-11
Kinderfreibeträge senken beim Lohn nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer.
§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG; § 51a Abs. 2, 2a EStG; PAP 2026 MZTABFB, MBERECHPrimärtext geprüft
- F-BONS-02
Vom Bonus wird die Steuer einbehalten, die er zusätzlich zur Jahreslohnsteuer verursacht; ein eingetragener Freibetrag senkt sie.
§ 39b Abs. 3 S. 1, 3–5 und 8 EStGPrimärtext geprüft
- F-GAP-04
Sachbezüge wie die private Nutzung eines Dienstwagens gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, obwohl sie nicht ausgezahlt werden.
§ 8 Abs. 2 S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-LOSS-02
Angestellte können den Verlust als Freibetrag eintragen lassen und haben dann monatlich mehr netto.
§ 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 b EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-04
Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.
§ 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft
Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.