Nach § 82b EStDV dürfen Sie größeren Erhaltungsaufwand an einem vermieteten Wohngebäude im Privatvermögen gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen, statt ihn im Jahr der Zahlung abzuziehen. Das lohnt sich, wenn der Sofortabzug Ihr Einkommen in eine niedrigere Tarifzone drückt oder Ihr Einkommen später steigt. Bei 60.000 € Aufwand und 70.000 € Einkommen, das auf 150.000 € steigt, bringt das Verteilen 7.801 € mehr.
Was § 82b EStDV erlaubt
Ausgaben ziehen Sie grundsätzlich in dem Jahr ab, in dem Sie sie zahlen.[F-ERHV-05] § 82b macht davon eine Ausnahme für größere Aufwendungen zur Erhaltung eines Gebäudes, wenn[F-ERHV-01]
- das Gebäude bei Zahlung nicht zu einem Betriebsvermögen gehört, also privat vermietet wird, und
- es überwiegend Wohnzwecken dient: Die Wohnfläche ist größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche.
Verteilt wird gleichmäßig, jedes Jahr derselbe Betrag. Die heutige Fassung gilt für Erhaltungsaufwand, der seit 2004 entstanden ist.[F-ERHV-04] Gehört das Gebäude mehreren Eigentümern, verteilen alle auf denselben Zeitraum.[F-ERHV-03] Verkaufen Sie während der Verteilung oder vermieten nicht mehr, ziehen Sie den Rest im selben Jahr ab.[F-ERHV-02]
Nicht verteilen lässt sich, was gar kein Erhaltungsaufwand ist: Instandsetzungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf über der Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten werden abgeschrieben, nicht abgezogen.[F-AFA-03] Bei einem Baudenkmal gilt statt § 82b die eigene Regel des § 11b mit Bescheinigung der Denkmalbehörde, ebenfalls zwei bis fünf Jahre;[F-11B-01] mehr dazu im Lexikon unter Erhaltungsaufwand am Denkmal.
Ist Verteilen sinnvoll? Der Grenzsteuersatz entscheidet
Jeder abgezogene Euro spart Ihren Grenzsteuersatz.[F-GEN-02] Ein großer Abzug in einem Jahr senkt das Einkommen und damit den Satz, zu dem die letzten Euro abgezogen werden. Verteilt bleibt jeder Teilbetrag näher an Ihrem normalen Grenzsteuersatz. Dagegen steht die Zeit: Verteilt kommt die Ersparnis später.
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
60.000 € Erhaltungsaufwand, drei Einkommensverläufe
- Veranlagung
- einzeln, ohne Kirchensteuer, Tarif 2026
- Einkommen
- vor dem Abzug des Aufwands
| Einkommen | Sofortabzug | 3 Jahre | 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| 95.000 € gleichbleibend | 24.095 € | 28.199 € | 28.199 € |
| 70.000 €, danach 150.000 € | 18.264 € | 25.440 € | 26.065 € |
| 200.000 € gleichbleibend | 26.586 € | 26.586 € | 26.586 € |
Bei 95.000 € bringt die Verteilung auf 3 Jahre 4.104 € mehr als der Sofortabzug, weil 60.000 € auf einmal das Einkommen weit unter den bisherigen Grenzsteuersatz von 47,0 % drücken. Steigt das Einkommen, ist der Vorteil am größten: 7.801 €. Bei 200.000 € liegt jeder Euro des Abzugs ohnehin im oberen Tarifbereich; Verteilen ändert die Summe nicht, verschiebt die Ersparnis aber in spätere Jahre.
Im Rechner Erhaltungsaufwand verteilen
Der Rechner Erhaltungsaufwand verteilen ist für Denkmal und Sanierungsgebiet beschriftet; die Rechnung ist für § 82b dieselbe, weil auch dort gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt wird.[F-ERHV-01]
- Erhaltungsaufwand: der gezahlte Betrag, ohne Zuschüsse.
- Einkommen im ersten Jahr: zu versteuerndes Einkommen vor diesem Abzug, aber nach allen anderen.
- Folgejahre: Haken entfernen, wenn Sie ein anderes Einkommen erwarten, etwa nach Elternzeit, Teilzeit oder einem Jobwechsel.
- Ergebnis: Der Rechner zeigt die günstigste Verteilung und was jede Variante im ersten Jahr und insgesamt spart.
Welcher Grenzsteuersatz für Sie gilt, zeigt der Grenzsteuersatz-Rechner; den Unterschied zum Durchschnittssteuersatz erklärt die Anleitung Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz.
Wann der Sofortabzug besser ist
- Einkommen sinkt später: etwa vor Ruhestand oder Sabbatical. Dann spart der Euro heute mehr als morgen.
- Einkommen bleibt hoch: Bleibt das Einkommen auch nach dem Abzug im selben Tarifbereich, bringt Verteilen kaum mehr, und die Ersparnis kommt später.
- Verkauf geplant: Der Rest fällt ohnehin im Verkaufsjahr an.[F-ERHV-02]
Die passenden Rechner
Rechtsgrundlage und Belege
- F-ERHV-01
Größeren Erhaltungsaufwand an einem Wohngebäude im Privatvermögen können Sie gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen.
§ 82b Abs. 1 S. 1–2 EStDVPrimärtext geprüft
- F-ERHV-05
Ohne Verteilung zählt Erhaltungsaufwand im Jahr der Zahlung.
§ 11 Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-ERHV-02
Wird die Wohnung während der Verteilung verkauft, ziehen Sie den Rest im Verkaufsjahr ab.
§ 82b Abs. 2 EStDVPrimärtext geprüft
- F-ERHV-03
Gehört das Gebäude mehreren, verteilen alle auf denselben Zeitraum.
§ 82b Abs. 3 EStDVPrimärtext geprüft
- F-ERHV-04
Die heutige Fassung gilt für Erhaltungsaufwand seit 2004.
§ 84 Abs. 4a S. 2 EStDVPrimärtext geprüft
- F-AFA-03
Bei normalen Altbauten wird teure Sanierung in den ersten 3 Jahren nur langsam abgeschrieben. Beim Denkmal ist das anders.
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (für Vermietung über § 9 Abs. 5 S. 2)Primärtext geprüft
- F-11B-01
Erhaltungsaufwand am Denkmal lässt sich gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilen, wenn er mit der Denkmalbehörde abgestimmt und bescheinigt ist. Beim Verkauf wird der Rest im Verkaufsjahr abgezogen.
§ 11b S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-GEN-02
Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.
§ 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft
Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.