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Anleitung · Tarif 2026

Abfindung 2026 oder 2027 auszahlen: was der Zeitpunkt kostet

Warum das Auszahlungsjahr über die Steuer auf eine Abfindung entscheidet, was der Arbeitgeber einbehält und wie Arbeitslosengeld im selben Jahr die Rechnung verändert.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

Eine Abfindung wird in dem Jahr versteuert, in dem sie zufließt. Ist Ihr übriges Einkommen im Folgejahr niedriger, kostet sie dort weniger: Bei 100.000 € Abfindung und 70.000 € übrigem Einkommen 2026, aber nur 30.000 € im Jahr 2027 spart die Auszahlung im Januar 2027 11.812 € Steuer.[F-BONS-01][F-ABF-01]

Fünftelregelung: wie die Ermäßigung rechnet

Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Entschädigung und damit eine außerordentliche Einkunft.[F-ABF-02] Für sie rechnet das Finanzamt die Steuer so, als flösse nur ein Fünftel zu: Steuer auf das übrige Einkommen plus ein Fünftel, minus Steuer auf das übrige Einkommen, das Ganze mal fünf.[F-ABF-01] Das wirkt umso stärker, je weiter das übrige Einkommen unter dem Spitzensatz liegt. Voraussetzung ist, dass die Abfindung zusammengeballt in einem Jahr zufließt; Raten über zwei Jahre kosten die Ermäßigung in der Regel.[F-ABF-03]

Der Vergleich in Zahlen

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

100.000 € Abfindung, ledig, 70.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen 2026

Steuer bei Zahlung 2026
45.314,52 €
Gehalt vom Arbeitgeber 2026 / 2027
90.000 € / 0 €
Kirchensteuer
keine
Steuer auf die Abfindung bei Zahlung 2027 nach übrigem Einkommen 2027 (Einkommensteuer und Soli)
Übriges zvE 2027Steuer 2027Ersparnis gegenüber 2026
0 €7.850,00 €37.464,52 €
15.000 €26.919,94 €18.394,58 €
30.000 €33.502,11 €11.812,41 €
50.000 €41.282,04 €4.032,48 €
70.000 €45.314,52 €0,00 €

Je weniger Sie 2027 sonst verdienen, desto mehr spart die Verschiebung. Bleibt das übrige Einkommen mit 70.000 € gleich, ist der Zeitpunkt für die Steuer gleichgültig.

Was der Arbeitgeber einbehält

Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an. Er behält die Lohnsteuer wie bei einem Bonus ein: Jahreslohnsteuer mit und ohne Abfindung, die Differenz geht ans Finanzamt.[F-RSU-04] Weil auf eine echte Abfindung keine Sozialbeiträge anfallen, setzt er dafür auch keine Vorsorgepauschale an.[F-ABF-04][F-ABF-05] Im Beispiel behält er 2027 32.000,26 € ein, weil er Ihr übriges Einkommen nicht kennt und mit Steuerklasse I ohne weiteren Lohn rechnet; mit dem Bescheid folgen 1.501,85 € Nachzahlung. Ohne Fünftelregelung kostete die Abfindung 2027 41.637,52 €.

Die Ermäßigung bekommen Sie mit der Steuererklärung; das Finanzamt rechnet die einbehaltene Lohnsteuer an und erstattet oder fordert die Differenz.[F-BONS-04][F-EZ-07] Zwischen Auszahlung und Bescheid liegen oft Monate; so lange fehlt die Differenz auf dem Konto.

Arbeitslosengeld im selben Jahr

Wer nach dem Austritt Arbeitslosengeld bezieht, hat steuerfreie Leistungen, die aber den Steuersatz heben.[F-PVB-01] Von der Leistung wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen, soweit er nicht beim Arbeitslohn verbraucht ist.[F-PVB-02] Fließen Abfindung und Arbeitslosengeld im selben Jahr zu, rechnet der Rechner beide Schritte der Fünftelregelung mit diesem höheren Satz; das ist unsere Lesart des Zusammenspiels.[F-PVB-05] Mit 18.000 € Arbeitslosengeld 2027 kostet die Abfindung im Beispiel 35.269,07 € statt 33.502,11 €; 2027 bleibt das günstigere Jahr. Mehr als 410 € Leistungen verpflichten außerdem zur Steuererklärung.[F-PVB-06]

Raten, Teilzahlung und Sozialabgaben

Wer die Abfindung auf 2026 und 2027 aufteilt, um beide Jahre zu nutzen, verliert in der Regel die Fünftelregelung, weil sie nicht mehr zusammengeballt in einem Jahr zufließt; nur eine kleine Teilzahlung im anderen Jahr ist unschädlich.[F-ABF-03] Die günstigere Lösung ist meist ein einziger Zahlungstermin im Jahr mit dem niedrigeren übrigen Einkommen. Sozialbeiträge fallen auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes in keinem der beiden Jahre an; anders bei Zahlungen in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis.[F-ABF-05] Für die Wahl des Jahres zählt deshalb allein die Steuer.

Und 2027 selbst?

Der Rechner rechnet 2027 nach heute geltendem Recht, also mit dem Tarif 2026, der ohne Enddatum gilt.[F-EZ-04] Für 2027 ist unter anderem ein höherer Grundfreibetrag geplant, aber nicht beschlossen; käme er, wäre die Steuer 2027 etwas niedriger.[F-EZ-05] Den Auszahlungstermin regelt der Aufhebungsvertrag; ob die Abfindung als Entschädigung gilt, prüft im Zweifel eine Steuerberatung. Mit dem Abfindungsrechner setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein; den Steuersatz Ihres übrigen Einkommens zeigt der Grenzsteuersatz-Rechner.

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Die passenden Rechner

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Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-ABF-01

    Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen gerechnet; die Mehrsteuer darauf zählt fünffach.

    § 34 Abs. 1 S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-ABF-02

    Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Entschädigung und kann nach der Fünftelregelung besteuert werden.

    § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 24 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-ABF-03

    Die Fünftelregelung gibt es nur, wenn die Abfindung in einem Jahr zufließt; eine Ratenzahlung über mehrere Jahre schadet in der Regel.

    BFH, Urteil vom 13.10.2015, IX R 46/14, Leitsätze 1–2; BMF-Schreiben vom 01.11.2013 (BStBl I S. 1326), Rz. 8 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 04.03.2016 (IV C 4 - S 2290/07/10007:031)teils Primärtext, teils Sekundärbeleg

  4. F-BONS-01

    Ein Bonus zählt zum Jahr, in dem er ausgezahlt wird; die Lohnsteuer soll am Ende der Einkommensteuer entsprechen.

    § 38a Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-RSU-04

    Seit 2025 rechnet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr in der Lohnabrechnung; sie wirkt nur noch über die Einkommensteuererklärung.

    Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, BGBl. 2024 I Nr. 108, Art. 5 Nr. 2 und Art. 35 Abs. 6; § 39b Abs. 3 EStG; § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStGPrimärtext geprüft

  6. F-ABF-04

    Für eine Abfindung zieht der Arbeitgeber keine Vorsorgepauschale ab; die Lohnsteuer darauf fällt deshalb etwas höher aus als auf einen gleich hohen Bonus.

    PAP 2026 Anlage 1, Eingangsparameter JRE4ENT, SONSTENT, interne Felder ZRE4VP und MRE4SONSTPrimärtext geprüft

  7. F-ABF-05

    Auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

    § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IV; BSG, Urteil vom 28.01.1999, B 12 KR 14/98 R; BSG, Urteil vom 21.02.1990, 12 RK 20/88 (BSGE 66, 219)Primärtext geprüft

  8. F-BONS-04

    Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.

    § 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft

  9. F-EZ-07

    Die Fünftelregelung erhalten Sie über die Steuererklärung; dort wird die zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet.

    § 46 Abs. 2 Nr. 5, 5a und 8 EStGPrimärtext geprüft

  10. F-PVB-01

    Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt).

    § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  11. F-PVB-02

    Von den Leistungen wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen, soweit ihn Ihr Arbeitslohn nicht schon verbraucht.

    § 32b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  12. F-PVB-05

    Treffen Abfindung und Arbeitslosengeld in einem Jahr zusammen, rechnet der Rechner beide Schritte der Fünftelregelung mit dem Progressionsvorbehalt; das ist unsere Lesart.

    § 32b Abs. 1, 2 EStG; § 34 Abs. 1 EStGAuslegung, steuerlich prüfen lassen

  13. F-PVB-06

    Mehr als 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Die Leistungsträger melden die Beträge dem Finanzamt.

    § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG; § 32b Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  14. F-EZ-04

    Nach heutigem Recht gilt der Tarif 2026 auch für 2027, solange der Gesetzgeber nichts ändert.

    § 32a Abs. 1 S. 2 EStGPrimärtext geprüft

  15. F-EZ-05

    Geplant, nicht beschlossen: Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 € steigen.

    Bundesregierung, „Einkommensteuerreform 2027“Gesetzentwurf, nicht in Kraft

Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.