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Anleitung · Tarif 2026

Grenzsteuersatz für Ehepaare 2026: Splitting und Splittingvorteil berechnen

Bei Zusammenveranlagung zählt nicht das Einkommen des Einzelnen, sondern das gemeinsame. Was das für den Grenzsteuersatz bedeutet, wann das Splitting spart und wann nicht.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

Bei Zusammenveranlagung wird die Einkommensteuer auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens berechnet und verdoppelt. Der Grenzsteuersatz eines Ehepaars hängt deshalb am gemeinsamen Einkommen, nicht daran, wer wie viel verdient. Bei 180.000 € zusammen liegt er 2026 bei 47,00 %, ohne Kirchensteuer.

So rechnet das Splitting

Ehepaare, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, wählen jedes Jahr zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung; ohne Wahl gilt die Zusammenveranlagung.[F-GEZB-01] Zusammen veranlagt werden ihre Einkünfte addiert, und es gibt ein gemeinsames zvE.[F-ZVEB-04] Darauf wendet das Finanzamt das Splitting an: Steuer auf die Hälfte, mal zwei.[F-GDSB-02] Damit verdoppeln sich alle Tarifgrenzen, auch die Freigrenze des Solidaritätszuschlags.[F-TAX-01][F-TAX-02]

Gemeinsames zvE: Steuer zusammen veranlagt und als Lediger, Tarif 2026, ohne Kirchensteuer
zvESteuer zusammenSteuer ledigDurchschnitt zusammenGrenzsteuersatz zusammen
100.000 €21.096 €32.115 €21,1 %35,12 %
150.000 €40.731 €54.717 €27,2 %47,00 %
200.000 €64.230 €76.872 €32,1 %47,00 %
300.000 €109.433 €121.883 €36,5 %44,31 %
400.000 €153.743 €169.358 €38,4 %44,31 %

Daraus folgt eine einfache Regel: Ein Paar hat denselben Grenzsteuersatz wie ein Lediger mit der Hälfte des gemeinsamen Einkommens. Bei 180.000 € zusammen sind das 47,00 %, genau wie bei einem Ledigen mit 90.000 €. Das Paar liegt damit in der Milderungszone des Solidaritätszuschlags, in der jeder zusätzliche Euro mehr kostet als bei höheren Einkommen; für Paare liegt diese Zone bei doppelt so hohen Einkommen wie für Ledige.[F-MED-04] Wie Grenz- und Durchschnittssteuersatz zusammenhängen, zeigt die Anleitung Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz.

Splittingvorteil berechnen: es kommt auf die Verteilung an

Der Splittingvorteil ist die Differenz zwischen der Summe zweier Einzelsteuern und der gemeinsamen Steuer. Rechnen können Sie ihn mit dem Grenzsteuersatz-Rechner in drei Durchgängen: jedes Einkommen einzeln, dann die Summe mit „zusammen“. Für ein Paar mit 180.000 € gemeinsamem zvE:

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

180.000 € gemeinsames zvE, vier Verteilungen

Steuerjahr
2026
Kirchensteuer
keine
Steuer zusammen veranlagt
54.831 €
Einkommensteuer und Soli: einzeln gerechnet und Splittingvorteil
VerteilungSumme einzelnSplittingvorteilGrenzsteuersatz einzeln
90.000 € / 90.000 €54.831 €0 €47,0 % / 47,0 %
120.000 € / 60.000 €55.657 €826 €44,3 % / 38,6 %
150.000 € / 30.000 €58.934 €4.103 €44,3 % / 28,2 %
180.000 € / 0 €68.010 €13.179 €44,3 % / 0,0 %

Bei gleichen Einkommen bringt das Splitting nichts, bei einem Alleinverdiener 13.179 € im Jahr. Je ungleicher die Einkommen, desto größer der Vorteil.

Umgekehrt kann die Zusammenveranlagung bei hohen, nicht ganz gleichen Einkommen etwas teurer sein, wieder wegen der Soli-Milderungszone: Bei 250.000 € zusammen, verteilt auf 170.000 € und 80.000 €, zahlt das Paar zusammen veranlagt 984 € mehr Einkommensteuer und Soli als mit zwei Einzelsteuern. Das ist ein reiner Tarifvergleich; bei der Einzelveranlagung werden auch Sonderausgaben neu zugeordnet, nämlich dem, der sie getragen hat.[F-GEZB-02]

Welchen Satz ein Verlust aus Vermietung trifft

Ein Verlust, etwa aus der Abschreibung einer Denkmalwohnung, mindert das Einkommen.[F-LOSS-01] Zusammen veranlagt mindert er das gemeinsame zvE, gleich wem die Wohnung gehört. Einzeln veranlagt zählt er nur beim Eigentümer.[F-GEZB-02] Für das Paar mit 150.000 € und 30.000 €:

Steuerersparnis aus 20.000 € Verlust, Tarif 2026, ohne Kirchensteuer
VeranlagungErsparnisje Euro Verlust
zusammen9.400 €47,00 %
einzeln, Wohnung gehört dem Partner mit 150.000 €8.862 €44,31 %
einzeln, Wohnung gehört dem Partner mit 30.000 €4.217 €21,09 %

Zusammen veranlagt bringt der Verlust hier sogar mehr als beim Besserverdienenden allein, weil das gemeinsame Einkommen in der Soli-Milderungszone liegt. Beim geringer verdienenden Partner allein wäre er nicht einmal halb so viel wert. Mehr als den Grenzsteuersatz gibt kein Verlust zurück.[F-GEN-02] Wie sich eine Denkmal-AfA über zwölf Jahre bei einem Paar auswirkt, zeigt das Rechenbeispiel Denkmal-AfA bei 200.000 € zusammen veranlagt; die Grundlagen stehen im Lexikon unter Zusammenveranlagung und Splitting.

So rechnen Sie als Paar

  1. Im Grenzsteuersatz-Rechner das gemeinsame zvE aus dem Bescheid eintragen und „zusammen“ wählen; welche Zahl das ist, erklärt Zu versteuerndes Einkommen berechnen.
  2. Für den Vergleich jedes Einkommen einzeln mit „einzeln“ rechnen und die Steuern addieren.
  3. Einen geplanten Verlust im Steuerersparnis-Rechner mit denselben Einstellungen rechnen.

Die Veranlagungsart wählen Sie für jedes Jahr in der Steuererklärung. Ist der Bescheid bestandskräftig, lässt sich die Wahl nur noch ändern, wenn ein Bescheid der Ehegatten ohnehin geändert wird und die neue Wahl die gemeinsame Steuer senkt.[F-GEZB-01] Ein Vergleich lohnt deshalb vor der Abgabe, besonders im Jahr, in dem ein hoher Verlust aus Vermietung anfällt oder sich die Einkommen stark verschieben.

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Die passenden Rechner

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Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-GEZB-01

    Ehepaare wählen jedes Jahr in der Steuererklärung zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung; ohne Wahl gilt die Zusammenveranlagung.

    § 26 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1–4, Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-ZVEB-04

    Bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet; es gibt ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen.

    § 26b EStGPrimärtext geprüft

  3. F-GDSB-02

    Bei Zusammenveranlagung beträgt die Einkommensteuer das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens (Splitting).

    § 32a Abs. 5 EStGPrimärtext geprüft

  4. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  5. F-TAX-02

    Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).

    SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft

  6. F-MED-04

    In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.

    SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen

  7. F-GEZB-02

    Bei Einzelveranlagung versteuert jeder Ehegatte seine eigenen Einkünfte; Sonderausgaben trägt, wer sie bezahlt hat, oder auf Antrag jeder zur Hälfte.

    § 26a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft

  8. F-LOSS-01

    Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.

    § 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  9. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.