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Steuererstattung berechnen: Lohnsteuer gegen Jahressteuer

Woher eine Erstattung kommt, welche Angaben sie am stärksten verändern und welche Posten eine Nachzahlung auslösen, mit Zahlen aus dem amtlichen Lohnsteuerprogramm.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

Eine Steuererstattung ist die Differenz zwischen der Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber einbehalten hat, und der Einkommensteuer, die das Finanzamt nach Ihrer Erklärung festsetzt. Bei 85.000 € Gehalt bringen Arbeitsweg, Homeoffice, Spenden und eine Haushaltshilfe zusammen 685,00 €; mit dem Gehalt allein gäbe es 14,00 € Nachzahlung.[F-BONS-04]

Warum die Lohnsteuer zu hoch sein kann

Der Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer so, als hätten Sie nur Ihr Gehalt, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und pauschale Vorsorgeaufwendungen. Was Sie darüber hinaus absetzen können, kennt er nicht.[F-PAP-14] Diese Posten kommen erst mit der Steuererklärung: Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Jahressteuer angerechnet, zu viel Gezahltes erstattet.[F-BONS-04] Ohne Pflichtgrund müssen Sie die Erklärung nicht abgeben; dann bleibt es beim Lohnsteuerabzug.[F-NZR-09][F-NZR-12]

Schritt für Schritt: was jede Angabe bringt

Das Beispiel rechnet eine ledige Angestellte mit 85.000 € Jahresgehalt in Steuerklasse I. Jede Zeile fügt eine Angabe hinzu; die rechte Spalte zeigt das Ergebnis der Veranlagung.

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

85.000 € Gehalt, ledig, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer

Steuerklasse
I, keine Kinder
Krankenversicherung
gesetzlich, durchschnittlicher Zusatzbeitrag
Erstattung (+) oder Nachzahlung (−) nach Angaben
AngabeWerbungskostenErgebnis
Nur das Gehalt0 €−14 €
+ Arbeitsweg 25 km an 120 Tagen1.140 €−14 €
+ 90 Homeoffice-Tage1.680 €+172 €
+ 400 € Arbeitsmittel und Fortbildung2.080 €+337 €
+ 300 € Spenden2.080 €+445 €
+ 1.200 € Haushaltshilfe (Arbeitskosten)2.080 €+685 €

Der Arbeitsweg allein ergibt 1.140 € Werbungskosten und bleibt unter dem Pauschbetrag; er ändert nichts. Erst mit den Homeoffice-Tagen und den weiteren Kosten wird es mehr. Die Haushaltshilfe wirkt am stärksten, weil sie die Steuer selbst mindert.

Werbungskosten: erst über 1.230 € wirksam

Für den Weg zur Arbeit zählen 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke und Bürotag.[F-WKO-01] Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und nicht ins Büro fahren, kommen 6 € dazu, höchstens 1.260 € im Jahr.[F-WKO-03] Dazu kommen Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachliteratur oder Beiträge an einen Berufsverband. All das senkt die Steuer nur, soweit es zusammen den Pauschbetrag übersteigt. Jeder Euro darüber spart dann Ihren Grenzsteuersatz, nicht mehr.[F-PAP-14][F-GEN-02] Wie die Tage zwischen Büro und Homeoffice am meisten bringen, rechnet der Homeoffice-Rechner.

Spenden und haushaltsnahe Dienstleistungen

Spenden sind Sonderausgaben bis 20 % Ihrer Einkünfte; die ersten 36 € deckt schon ein Pauschbetrag, den das Finanzamt ohnehin abzieht, zusammen mit der Kirchensteuer.[F-EST-01][F-NZR-07] Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Gartenpflege und Handwerkerleistungen in Ihrer Wohnung wirken anders: Sie mindern die Steuer selbst, um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € und 1.200 € im Jahr.[F-EST-02][F-EST-03] Es zählen nur die Arbeitskosten, nicht das Material, und nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Anbieters.[F-EST-03]

Was eine Erstattung kleiner macht

Manche Angaben erhöhen die Jahressteuer. Ein Überschuss aus Vermietung wird mit Ihrem Steuersatz besteuert, ohne dass Lohnsteuer darauf einbehalten wurde: 6.000 € Überschuss machen aus der Erstattung im Beispiel −1.822 €. Ein Verlust aus Vermietung wirkt umgekehrt und erhöht sie auf +3.087 €, weil er mit dem Gehalt verrechnet wird.[F-LOSS-01] Wer den Verlust schon während des Jahres nutzen will, kann ihn als Freibetrag eintragen lassen.[F-LOSS-02]

Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld sind steuerfrei, heben aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen: 6.000 € Elterngeld senken die Erstattung im Beispiel auf −215 €.[F-PVB-01] Auch ein Bonus kann zu einer Nachzahlung führen, weil der Arbeitgeber darauf weniger Soli einbehält, als im Bescheid anfällt.[F-BONS-03]

Wann die Erklärung Pflicht ist

Eine Pflicht zur Steuererklärung besteht unter anderem bei mehr als 410 € Einkünften ohne Lohnsteuerabzug, etwa aus Vermietung, bei mehr als 410 € Lohnersatzleistungen, bei Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, mit Steuerklasse V oder Faktor und mit einem eingetragenen Freibetrag.[F-NACHZ-01] Der Steuererstattungs-Rechner zeigt zu Ihren Angaben, ob ein solcher Grund vorliegt. Für Ehepaare mit unterschiedlichen Steuerklassen erklärt der Steuernachzahlungs-Rechner, wie die Klassenwahl das Ergebnis verschiebt.

Eine Schätzung, kein Bescheid

Der Rechner rechnet mit dem amtlichen Lohnsteuerprogramm und dem Tarif 2026, aber mit Ihren Eingaben. Maßgeblich sind die Daten der Lohnsteuerbescheinigung, die Ihr Arbeitgeber dem Finanzamt meldet, und was das Finanzamt anerkennt. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer, außergewöhnliche Belastungen und Kinderbetreuungskosten rechnet er nicht.

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Die passenden Rechner

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Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-BONS-04

    Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.

    § 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-NZR-09

    Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererklärung freiwillig abgeben, etwa um eine Erstattung zu bekommen.

    § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-NZR-12

    Ohne Pflicht zur Steuererklärung ist die Einkommensteuer mit der Lohnsteuer grundsätzlich abgegolten.

    § 46 Abs. 4 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  4. F-PAP-14

    Vom Gehalt werden mindestens 1.230 € Werbungskosten abgezogen.

    § 9a S. 1 Nr. 1 a und b EStG; PAP 2026 MZTABFBPrimärtext geprüft

  5. F-WKO-01

    Für jeden Tag im Büro setzen Sie 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke an.

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft

  6. F-WKO-03

    Für jeden Homeoffice-Tag ohne Fahrt ins Büro 6 €, höchstens 1.260 € im Jahr.

    § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG; § 9 Abs. 5 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  7. F-EST-01

    Spenden setzen Sie als Sonderausgaben ab, bis 20 % Ihrer Einkünfte; die ersten 36 € deckt schon der Pauschbetrag.

    § 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 10c S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  8. F-NZR-07

    Ohne höhere Nachweise zieht das Finanzamt 36 € Sonderausgaben ab, bei Ehepaaren 72 €.

    § 10c S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft

  9. F-EST-02

    Haushaltsnahe Dienstleistungen senken die Steuer direkt um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 €.

    § 35a Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  10. F-EST-03

    Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung.

    § 35a Abs. 3–5 EStGPrimärtext geprüft

  11. F-LOSS-01

    Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.

    § 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  12. F-LOSS-02

    Angestellte können den Verlust als Freibetrag eintragen lassen und haben dann monatlich mehr netto.

    § 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 b EStGPrimärtext geprüft

  13. F-BONS-03

    Auf die Lohnsteuer eines Bonus wird der volle Soli von 5,5 % einbehalten; die Milderungszone wirkt erst in der Veranlagung.

    § 4 S. 4 SolZG 1995Primärtext geprüft

  14. F-PVB-01

    Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt).

    § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  15. F-NACHZ-01

    Wer neben dem Gehalt mehr als 410 € andere Einkünfte hat, zwei Arbeitgeber, Steuerklasse V oder einen Faktor oder einen Freibetrag, muss eine Steuererklärung abgeben.

    § 46 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3a und 4 EStG; § 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStGPrimärtext geprüft

  16. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.