Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer: Ihre Einkünfte nach Werbungskosten, gemindert um Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge. Es steht im Steuerbescheid. Bei 150.000 € Bruttogehalt liegt es je nach Vorsorgeaufwendungen etwa zwischen 118.734 € und 148.734 €. In jeden Steuerrechner gehört diese Zahl, nicht das Brutto.
Das Schema: in fünf Schritten zum zvE
Das Einkommensteuergesetz baut das zvE stufenweise auf.[F-ZVEB-01][F-GDSB-01]
| Schritt | Was abgeht | Norm |
|---|---|---|
| Einkünfte je Einkunftsart | Gewinn bei Selbständigen und Gewerbe; bei Gehalt und Vermietung Einnahmen minus Werbungskosten | § 2 Abs. 2 EStG |
| Summe der Einkünfte | alle Einkunftsarten zusammen, Verluste mit Gewinnen verrechnet | § 2 Abs. 3 EStG |
| Gesamtbetrag der Einkünfte | Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | § 2 Abs. 3 EStG |
| Einkommen | Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen | § 2 Abs. 4 EStG |
| zu versteuerndes Einkommen | Freibeträge für Kinder, soweit angesetzt, und sonstige Abzüge | § 2 Abs. 5 EStG |
Ein Verlust aus Vermietung wirkt auf der zweiten Stufe: Er mindert die Summe der Einkünfte und damit alles, was darauf folgt.[F-LOSS-01] Auf das zvE wird der Tarif nach § 32a EStG angewandt.[F-TAX-01]
Beispiel: vom Bruttogehalt zum zvE
Ein Angestellter ohne weitere Einkünfte, ledig, ohne Kirchensteuer. Vom Gehalt gehen mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag[F-BN-01] und der Sonderausgaben-Pauschbetrag[F-ZVEB-02] ab, dazu die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung.[F-MED-02] Wie hoch diese sind, hängt von Versorgungswerk oder Rentenversicherung und vom Krankenversicherungstarif ab. Das Beispiel rechnet deshalb keinen Schätzwert, sondern eine Spanne.
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
150.000 € Bruttogehalt, ledig, 2026
- Bruttogehalt
- 150.000 €
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- −1.230 €
- Sonderausgaben-Pauschbetrag
- −36 €
- Vorsorgeaufwendungen (Annahme)
- 0 € bis 30.000 €
| Vorsorge | zvE | Einkommensteuer und Soli | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|
| 0 € | 148.734 € | 54.155 € | 44,31 % |
| 10.000 € | 138.734 € | 49.724 € | 44,31 % |
| 20.000 € | 128.734 € | 45.293 € | 44,31 % |
| 30.000 € | 118.734 € | 40.862 € | 44,31 % |
Das zvE schwankt um 30.000 €, die Jahressteuer um 13.293 €. Der Grenzsteuersatz bleibt überall bei 44,31 %: Für die Frage, was ein Abzug spart, reicht hier eine grobe Schätzung.
Wann eine grobe Schätzung nicht reicht
Anders bei 100.000 € Brutto. Dieselbe Spanne führt über zwei Zonen des Tarifs:
| Vorsorge | zvE | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| 0 € | 98.734 € | 47,00 % |
| 10.000 € | 88.734 € | 47,00 % |
| 20.000 € | 78.734 € | 47,00 % |
| 30.000 € | 68.734 € | 41,60 % |
Mit geringen Vorsorgeaufwendungen liegt das zvE von 98.734 € in der Milderungszone des Solidaritätszuschlags, mit hohen fällt es auf 68.734 € und damit unter die Zone mit dem Spitzensteuersatz; der Grenzsteuersatz sinkt von 47,00 % auf 41,60 %. In diesem Einkommensbereich lohnt der Blick in den Bescheid. Wer hier statt des zvE das Brutto von 100.000 € einträgt, bekommt für 10.000 € Werbungskosten eine Ersparnis von 4.700 € angezeigt; beim zvE von 68.734 € sind es 3.987 €. Warum die Zonen so wirken, zeigt die Anleitung Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz; wo der Spitzensteuersatz beginnt, das Rechenbeispiel Spitzensteuersatz 2026.
Welche Zahl in welchen Rechner gehört
Die Rechner auf dieser Website fragen nicht alle nach demselben zvE. Wer die neue Wohnung schon im zvE hat und sie dann noch einmal eingibt, zählt sie doppelt.
| Rechner | Feld | Was hineingehört |
|---|---|---|
| Grenzsteuersatz-Rechner | Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr | Ihr zvE, so wie es ist. |
| Steuerersparnis durch Vermietung | Zu versteuerndes Einkommen ohne die Vermietung | Das zvE ohne das Ergebnis der Wohnung, die Sie gerade rechnen; der Rechner fügt es selbst hinzu. |
| Denkmal-AfA-Rechner | Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr | Das zvE vor der Denkmal-AfA. |
| Mietrendite-Rechner | Zu versteuerndes Einkommen ohne diese Wohnung | Wie beim Steuerersparnis-Rechner. |
| Spekulationsfrist-Rechner | Zu versteuerndes Einkommen ohne den Verkauf | Das zvE des Verkaufsjahres ohne den Veräußerungsgewinn. |
| Erhaltungsaufwand verteilen | Zu versteuerndes Einkommen im ersten Jahr | Das zvE vor dem Abzug des Erhaltungsaufwands. |
„Ohne diese Wohnung“ heißt nur die Wohnung, die Sie gerade rechnen. Das Ergebnis von Wohnungen, die Sie schon vermieten, bleibt im zvE, ebenso Gewinne aus einer Praxis oder anderer selbständiger Arbeit: Bei Selbständigen tritt der Gewinn an die Stelle von Einnahmen minus Werbungskosten, das Schema bleibt dasselbe.[F-ZVEB-01]
Ehepaare, Kirchensteuer, Kapitalerträge, Kinder
- Ehepaare: Bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider zusammengerechnet; es gibt ein gemeinsames zvE.[F-ZVEB-04] Tragen Sie dieses ein und wählen Sie „zusammen“. Der Rechner wendet dann das Splitting an.[F-GDSB-02]
- Kirchensteuer: Die gezahlte Kirchensteuer ist Sonderausgabe und steckt im zvE des Bescheids schon drin.[F-TAX-06] Ziehen Sie sie nicht noch einmal ab; die Rechner berücksichtigen den Abzug selbst.
- Kapitalerträge: Zinsen und Dividenden unter der Abgeltungsteuer gehören nicht zum zvE.[F-ZVEB-03] Rechnen Sie sie nicht hinzu.
- Kinder: Kinderfreibeträge werden nur abgezogen, wenn das Kindergeld die Steuerfreistellung nicht erreicht; dann wird das Kindergeld der Steuer hinzugerechnet.[F-ZVEB-05] Die Rechner kennen keine Kinder. Nehmen Sie das zvE aus dem Bescheid; der Solidaritätszuschlag kann bei Eltern niedriger ausfallen als berechnet.
Wo Sie das zvE finden
Im Einkommensteuerbescheid steht es als Zeile „zu versteuerndes Einkommen“. Nehmen Sie den letzten Bescheid und passen Sie ihn an, wenn sich Gehalt oder andere Einkünfte seitdem deutlich geändert haben. Ohne Bescheid rechnen Sie das Schema oben nach und tragen, wie im Beispiel, die untere und die obere Grenze ein. Ändert sich der Grenzsteuersatz dabei nicht, reicht die Schätzung.
Die passenden Rechner
- EinkommensteuerGrenzsteuersatz-RechnerWas der nächste Euro Einkommen kostet und ein Euro Abzug spart, exakt nach dem Tarif 2024 bis 2026.
- EinkommensteuerSteuerersparnis durch VermietungMiete, Zinsen, AfA und Werbungskosten eingeben: der Rechner zeigt, wie sich das Ergebnis aus Vermietung auf Ihre Steuer auswirkt.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-GDSB-01
Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen nach Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen; es ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer.
§ 2 Abs. 4 und Abs. 5 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-ZVEB-01
Einkünfte sind der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten; ihre Summe, gemindert um wenige Entlastungsbeträge, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
§ 2 Abs. 2–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-BN-01
Vom Bruttogehalt werden mindestens 1.230 € Werbungskosten abgezogen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
§ 9a S. 1 Nr. 1 a EStGPrimärtext geprüft
- F-MED-02
Beiträge zum Versorgungswerk sind bis zum Höchstbetrag voll als Sonderausgaben abziehbar.
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 a, Abs. 3 S. 1–2 EStGteils Primärtext, teils Sekundärbeleg
- F-ZVEB-02
Für bestimmte Sonderausgaben wie Kirchensteuer und Spenden werden mindestens 36 € abgezogen, bei Ehepaaren 72 €; Versicherungsbeiträge zählen nicht dazu.
§ 10c EStGPrimärtext geprüft
- F-TAX-01
2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.
§ 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft
- F-TAX-06
Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft
- F-ZVEB-04
Bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet; es gibt ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen.
§ 26b EStGPrimärtext geprüft
- F-GDSB-02
Bei Zusammenveranlagung beträgt die Einkommensteuer das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens (Splitting).
§ 32a Abs. 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-ZVEB-03
Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, gehören nicht zum zu versteuernden Einkommen.
§ 2 Abs. 5b EStG; § 32d Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-ZVEB-05
Kinderfreibeträge werden bei der Veranlagung nur abgezogen, wenn das Kindergeld die Steuerfreistellung nicht erreicht; dann wird das Kindergeld der Steuer hinzugerechnet.
§ 31 S. 1 und S. 4 EStGPrimärtext geprüft
- F-LOSS-01
Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.
§ 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.