Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
Immobilien-Steuerrechner34 kostenlose RechnerAlle Rechner
Anleitung · Tarif 2026

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz: Beispiel 2026

Zwei Steuersätze, zwei Fragen: Der Durchschnitt zeigt, welcher Anteil Ihres Einkommens an das Finanzamt geht, der Grenzsteuersatz, was der nächste Euro kostet und was ein Abzug spart.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

Der Grenzsteuersatz ist die Steuer auf den nächsten Euro Einkommen, der Durchschnittssteuersatz die gesamte Steuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Bei 150.000 € liegt der Grenzsteuersatz 2026 für Ledige bei 44,31 %, der Durchschnitt bei 36,5 %. Was ein Abzug spart, bestimmt der Grenzsteuersatz.

Der Unterschied in zwei Sätzen

Beide Sätze beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE), das Einkommen nach Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Es ist die Bemessungsgrundlage des Tarifs, nicht das Bruttogehalt.[F-GDSB-01] Der Tarif ist progressiv: Bis 12.348 € fällt keine Einkommensteuer an, danach steigt der Satz auf den zusätzlichen Euro, bis er ab 69.879 € bei 42 % und ab 277.826 € bei 45 % stehen bleibt.[F-TAX-01]

  • Durchschnittssteuersatz: Steuer ÷ zvE. Er mischt die steuerfreien ersten Euro mit den hoch belasteten letzten und liegt deshalb immer unter dem Grenzsteuersatz.
  • Grenzsteuersatz: die Steigung des Tarifs an Ihrem Einkommen, einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.[F-TAX-04] Er sagt, was eine Gehaltserhöhung kostet und was ein Euro Werbungskosten spart.

Beispiel 2026: sechs Einkommen von 60.000 € bis 300.000 €

Die Tabelle rechnet der Grenzsteuersatz-Rechner für Ledige ohne Kirchensteuer. Die letzte Spalte zeigt, wie viel Steuer auf die nächsten 1.000 € fällt.

Grenz- und Durchschnittssteuersatz 2026, ledig, Einkommensteuer und Soli
zvESteuer im JahrDurchschnittGrenzsteuersatzauf 1.000 € mehr
60.000 €14.233 €23,7 %38,58 %387 €
80.000 €22.716 €28,4 %47,00 %470 €
100.000 €32.115 €32,1 %47,00 %470 €
150.000 €54.717 €36,5 %44,31 %443 €
200.000 €76.872 €38,4 %44,31 %443 €
300.000 €121.883 €40,6 %47,48 %475 €

Drei Stellen fallen auf. Bei 60.000 € liegt das Einkommen noch in der zweiten Progressionszone, in der der Satz mit jedem Euro steigt, und die Einkommensteuer bleibt unter der Freigrenze des Solidaritätszuschlags.[F-TAX-02] Bei 100.000 € ist der Grenzsteuersatz mit 47,00 % höher als bei 150.000 €: Dort liegt die Milderungszone des Soli, in der er mit jedem Euro schneller wächst, bis er seinen vollen Satz erreicht.[F-MED-04] Ab 277.826 € gilt der Satz von 45 %, bei 300.000 € sind es mit Soli 47,48 %. Der Durchschnitt steigt dagegen gleichmäßig und erreicht selbst bei 300.000 € nur 40,6 %.

Wie hoch ist mein Steuersatz? So lesen Sie den Rechner

  1. zvE eintragen: den Betrag „zu versteuerndes Einkommen“ aus dem letzten Steuerbescheid. Das Brutto liegt deutlich höher, weil Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und andere Abzüge noch fehlen.[F-GDSB-01]
  2. Veranlagung und Kirchensteuer wählen: einzeln oder zusammen, mit oder ohne Kirchensteuer. Gezahlte Kirchensteuer ist selbst abziehbar; der Rechner berücksichtigt das.[F-TAX-06]
  3. Beide Sätze ablesen: Der Durchschnitt beschreibt Ihre Gesamtbelastung. Für jede Entscheidung über zusätzliches Einkommen oder einen zusätzlichen Abzug nehmen Sie den Grenzsteuersatz.

Welcher Satz beim Abzug zählt

Werbungskosten, Abschreibung oder ein Verlust aus Vermietung mindern das zvE am oberen Ende, also dort, wo der Grenzsteuersatz gilt. Mehr als dieser Satz ist nie zu holen: Jeder abgesetzte Euro war vorher ausgegeben.[F-GEN-02]

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

10.000 € Werbungskosten bei 150.000 € zvE, ledig

Steuerjahr
2026
Kirchensteuer
keine
Durchschnittssteuersatz
36,5 %
Grenzsteuersatz
44,31 %
Ersparnis aus dem Abzug
RechnungBetrag
mit dem Durchschnitt geschätzt3.648 €
tatsächlich (Steuer vorher minus nachher)4.431 €
Unterschätzt um783 €

Wer mit dem Durchschnitt rechnet, unterschätzt die Wirkung um 783 €. Jeder Euro Abzug spart hier 44,31 Cent.

Große Abzüge: der Grenzsteuersatz gilt nur für den nächsten Euro

Ein großer Abzug wandert durch den Tarif nach unten und kann dabei Zonen wechseln. Dann weicht die Ersparnis vom Grenzsteuersatz ab, in beide Richtungen. Beispiel mit 60.000 € Abzug, etwa einem Verlust aus Vermietung im Jahr mit hoher Abschreibung:

60.000 € Abzug, ledig, ohne Kirchensteuer, Tarif 2026
zvE vorherGrenzsteuersatzErsparnisje Euro Abzug
100.000 €47,00 %24.906 €41,51 %
150.000 €44,31 %27.301 €45,50 %

Bei 100.000 € rutscht das Einkommen auf 40.000 € und damit unter die Zone mit 42 %; der Abzug bringt im Schnitt nur 41,51 %. Bei 150.000 € führt derselbe Abzug durch die Soli-Milderungszone, in der jeder Euro mehr spart als darüber, und bringt 45,50 %, mehr als der Grenzsteuersatz am Ausgangspunkt. Für Abzüge dieser Größe rechnen Sie deshalb die Steuer zweimal, wie es der Steuerersparnis-Rechner tut, statt den Satz zu multiplizieren. Wie sich das bei einer Denkmal-AfA über mehrere Einkommen auswirkt, zeigt das Rechenbeispiel Ab welchem Einkommen lohnt Denkmal-AfA?

Kirchensteuer und Zusammenveranlagung

Mit 9 % Kirchensteuer steigt der Grenzsteuersatz bei 150.000 € von 44,31 % auf 46,34 %; weil die Kirchensteuer ihre eigene Bemessungsgrundlage senkt, ist das weniger als die bloße Summe.[F-TAX-04][F-TAX-06]

Bei Zusammenveranlagung wird die Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zvE berechnet und verdoppelt.[F-GDSB-02] Ein Paar mit 150.000 € gemeinsamem zvE zahlt im Durchschnitt nur 27,2 %, liegt aber in der Soli-Milderungszone für Paare und hat deshalb einen Grenzsteuersatz von 47,00 %, mehr als ein Lediger mit demselben Einkommen.[F-MED-04] Ein niedriger Durchschnitt heißt also nicht, dass ein Abzug wenig bringt. Mehr dazu im Lexikon unter Grenzsteuersatz, Durchschnittssteuersatz und Zusammenveranlagung.

1.

Die passenden Rechner

2.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-GDSB-01

    Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen nach Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen; es ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer.

    § 2 Abs. 4 und Abs. 5 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  3. F-TAX-02

    Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).

    SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft

  4. F-TAX-04

    Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.

    Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen

  5. F-TAX-06

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

  6. F-MED-04

    In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.

    SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen

  7. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  8. F-GDSB-02

    Bei Zusammenveranlagung beträgt die Einkommensteuer das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens (Splitting).

    § 32a Abs. 5 EStGPrimärtext geprüft

Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.