Was an Ihrer Situation zählt
Der Lohnsteuerabzug auf einen Bonus vergleicht die voraussichtliche Jahreslohnsteuer mit und ohne Sonderzahlung. Dadurch kann die Abrechnung ungewöhnlich belastet aussehen, obwohl die Einkommensteuer nach dem Jahresbescheid mit allen Einkünften und Abzügen neu bestimmt wird.[F-BONS-02][F-BONS-04]
Ein normaler Jahresbonus ist nicht allein deshalb eine mehrjährige Vergütung. Die Fünftelregelung setzt einen gesetzlich begünstigten Tatbestand voraus; ein Bonus für ein vergangenes Geschäftsjahr genügt nicht.[F-RSU-03][F-RSU-05]
Drei Einkommen im Vergleich
Die zvE-Werte sind neutrale Beispiele für ein Jahr mit variabler Vergütung, keine Statistik für Führungskräfte. Fixgehalt, Tantieme und Bonus können in der tatsächlichen Abrechnung anders verteilt sein.[F-FKAT-01][F-ZVEB-01]
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer + Soli | Grenzsteuersatz inkl. Soli | Soli-Zone | Steuerminderung bei 10.000 € Abzug | Wohnung: Steuereffekt erste 12 Kalenderjahre | Wohnung: eigene Mittel bis zur ersten Miete |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 120.000 € | 41.424 € | 44,3 % | voller Soli | 4.609 € | 196.666 € | 47.136 € |
| 150.000 € | 54.717 € | 44,3 % | voller Soli | 4.431 € | 188.807 € | 47.136 € |
| 200.000 € | 76.872 € | 44,3 % | voller Soli | 4.431 € | 186.687 € | 47.136 € |
Der Abzug in Spalte fünf ist eine hypothetische Minderung des zvE, keine zugesagte Ausgabe oder Erstattung. Der Wohnungseffekt enthält zusätzlich die Vermietung und gilt nur für das gezeigte Projektmodell. Der Tarif 2026 und das eingegebene zvE bleiben darin über die Projektjahre konstant.[F-GEN-02][F-LOSS-01][F-PENQ-06]
Welche Hebel Sie prüfen können
bAV mit späterer Steuer vergleichen
Eine steuerfreie Entgeltumwandlung ist gesetzlich begrenzt. Die spätere bAV-Leistung aus steuerfreien Beiträgen ist grundsätzlich voll steuerpflichtig; über der Sozialversicherungsgrenze kann der Arbeitgeberzuschuss anders ausfallen.[F-BAV-01][F-BAV-03][F-BAV-04]
Werbungskosten und Spenden
Berufliche Kosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag können das zvE mindern. Begünstigte Spenden sind bis zur gesetzlichen Grenze Sonderausgaben, keine Steuererstattung in Spendenhöhe.[F-PAP-14][F-EST-01]
Denkmal-AfA im Bonusjahr
Eine vermietete Denkmalwohnung kann bei bescheinigten Arbeiten einen Verlust erzeugen, der mit Arbeitslohn verrechnet wird. Der Wohnungskauf darf trotzdem nicht nur auf einen einmaligen Bonus zugeschnitten werden.[F-7I-02][F-7I-05][F-LOSS-01][F-PENQ-05]
Grenze der Denkmal-AfA: Nur bescheinigte Sanierungskosten sind erhöht abschreibbar. Grundstück und Altbausubstanz gehören nicht dazu. Ein hoher Grenzsteuersatz ersetzt weder die Bescheinigung noch tragbare Finanzierung.[F-7I-02][F-7I-05][F-PENQ-05]
Für Ihre Entscheidung: Die Projekttabelle setzt für alle Modelljahre denselben Steuertarif und dasselbe zvE an. Bei schwankenden Boni ist sie deshalb eine Sensitivität zum gewählten Jahr, keine persönliche Langfristprognose.[F-BONS-01][F-PENQ-06]
Häufige Fragen
Wird der Bonus mit einem besonderen Steuersatz besteuert?
Nein. Der Arbeitgeber berechnet Lohnsteuer als Unterschied der Jahreslohnsteuer mit und ohne Bonus. Im Einkommensteuerbescheid wird das gesamte Jahr veranlagt.[F-BONS-02][F-BONS-04]
Gilt für einen Jahresbonus die Fünftelregelung?
Ein gewöhnlicher Bonus für das vergangene Geschäftsjahr ist nicht schon wegen der Auszahlung in einer Summe mehrjährige Vergütung. Entscheidend sind Anlass und Zeitraum der Leistung.[F-RSU-03][F-RSU-05]
Was zeigt die Denkmal-Karte bei schwankendem Bonus?
Sie zeigt eine Modellrechnung für das von Ihnen eingestellte zvE. Wenn der Bonus in späteren Jahren wegfällt, ändern sich auch Grenzsteuer und Steuereffekt; passen Sie den Wert dafür gedanklich oder mit einer zweiten Rechnung an.[F-TAX-01][F-GEN-02]
Rechtsgrundlagen und Belege
- F-TAX-01
2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.
§ 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft
- F-TAX-02
Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).
SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft
- F-7I-01
Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-02
Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft
- F-7I-05
Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.
§ 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft
- F-LOSS-01
Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.
§ 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-GEN-02
Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.
§ 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft
- F-PENQ-05
Der Modellzins von 3,85 % ist keine Finanzierungszusage.
Deutsche Bundesbank, Zeitreihe BBIM1.M.DE.B.A2C.P.R.A.2250.EUR.NSchätzung
- F-PENQ-06
Der Denkmal-AfA-Anteil von 75 % stammt aus der Musterrechnung; für eine konkrete Wohnung ist die Bescheinigung maßgeblich.
§ 7i EStGSchätzung
- F-PENQ-07
Null Mietausfall ist eine günstige Modellannahme; Leerstand und Zahlungsausfälle sind möglich.
- F-BONS-01
Ein Bonus zählt zum Jahr, in dem er ausgezahlt wird; die Lohnsteuer soll am Ende der Einkommensteuer entsprechen.
§ 38a Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-02
Vom Bonus wird die Steuer einbehalten, die er zusätzlich zur Jahreslohnsteuer verursacht; ein eingetragener Freibetrag senkt sie.
§ 39b Abs. 3 S. 1, 3–5 und 8 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-04
Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.
§ 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-FKAT-01
Gehalt, Bonus und Tantieme sind Arbeitslohn und werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-ZVEB-01
Einkünfte sind der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten; ihre Summe, gemindert um wenige Entlastungsbeträge, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
§ 2 Abs. 2–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-03
Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der begünstigten Einkünfte zum übrigen Einkommen addiert und die Mehrsteuer darauf verfünffacht.
§ 34 Abs. 1 S. 1–2, Abs. 2 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-05
Nach dem BFH sind Vorteile aus Aktienoptionen in der Regel Lohn für mehrere Jahre, wenn zwischen Zusage und Ausübung mehr als zwölf Monate liegen; zusätzlich muss der Lohn gebündelt in einem Jahr zufließen.
BFH, Urteil vom 31.08.2016, VI R 53/14, II.1.a-b und II.3.cPrimärtext geprüft
- F-BAV-01
Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung im Jahr steuerfrei.
§ 3 Nr. 63 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-BAV-03
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze; der Arbeitgeber gibt 15 % dazu, soweit er Sozialbeiträge spart.
§ 1a Abs. 1 S. 1, Abs. 1a BetrAVGPrimärtext geprüft
- F-BAV-04
Die Betriebsrente aus steuerfreien Beiträgen ist im Alter voll steuerpflichtig.
§ 22 Nr. 5 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft
- F-PAP-14
Vom Gehalt werden mindestens 1.230 € Werbungskosten abgezogen.
§ 9a S. 1 Nr. 1 a und b EStG; PAP 2026 MZTABFBPrimärtext geprüft
- F-EST-01
Spenden setzen Sie als Sonderausgaben ab, bis 20 % Ihrer Einkünfte; die ersten 36 € deckt schon der Pauschbetrag.
§ 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 10c S. 1 EStGPrimärtext geprüft
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