Was an Ihrer Situation zählt
Für Lohnsteuer kann auch ein verbundener Dritter Arbeitgeberleistungen erbringen. Maßgeblich ist der Zufluss des geldwerten Vorteils; ein im Depot angezeigter Kursgewinn nach dem Zufluss wird damit nicht automatisch ein zweites Mal Arbeitslohn.[F-RSU-01][F-RSU-02][F-INC-04]
Die Fünftelregelung für mehrjährige Vergütung verlangt mehr als einen langen Vesting-Plan. Bei RSU-Tranchen ist anhand der Planbedingungen zu prüfen, ob die einzelne Leistung mehrere Veranlagungszeiträume vergütet und geballt zufließt. Der Arbeitgeber wendet die Regel seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug an.[F-RSU-03][F-RSU-04][F-RSU-06]
Drei Einkommen im Vergleich
Die Chips sind zvE-Beispiele für unterschiedlich hohe Zuflussjahre, keine Aussage über typische RSU-Pakete. Verwenden Sie für Ihr Jahr das zvE einschließlich des tatsächlich zugeflossenen Arbeitslohns.[F-RSU-02][F-ZVEB-01]
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer + Soli | Grenzsteuersatz inkl. Soli | Soli-Zone | Steuerminderung bei 10.000 € Abzug | Wohnung: Steuereffekt erste 12 Kalenderjahre | Wohnung: eigene Mittel bis zur ersten Miete |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 100.000 € | 32.115 € | 47,0 % | Soli-Milderungszone | 4.700 € | 187.524 € | 47.136 € |
| 150.000 € | 54.717 € | 44,3 % | voller Soli | 4.431 € | 188.807 € | 47.136 € |
| 250.000 € | 99.027 € | 44,3 % | voller Soli | 4.431 € | 186.687 € | 47.136 € |
Der Abzug in Spalte fünf ist eine hypothetische Minderung des zvE, keine zugesagte Ausgabe oder Erstattung. Der Wohnungseffekt enthält zusätzlich die Vermietung und gilt nur für das gezeigte Projektmodell. Der Tarif 2026 und das eingegebene zvE bleiben darin über die Projektjahre konstant.[F-GEN-02][F-LOSS-01][F-PENQ-06]
Welche Hebel Sie prüfen können
Zuflussjahr und Plan prüfen
Erfassen Sie die tatsächlich zugeflossenen Tranchen je Kalenderjahr. Die Fünftelregelung ist eine Einzelfallfrage der Vergütungsbedingungen und darf nicht für jedes Vesting pauschal unterstellt werden.[F-RSU-02][F-RSU-06]
Lohnsteuer mit Veranlagung abgleichen
Ein sonstiger Bezug kann zunächst hohe Lohnsteuer auslösen. Die einbehaltene Steuer wird auf die festgesetzte Jahressteuer angerechnet; eine begünstigte mehrjährige Vergütung wirkt gegebenenfalls erst dort.[F-RSU-04][F-BONS-04]
Denkmal-Verlust getrennt bewerten
Ein echter Verlust aus Vermietung kann im Zuflussjahr mit Arbeitslohn verrechnet werden. Das ist kein Ersatz für die Prüfung von Kaufpreis, Finanzierung und Leerstandsrisiko.[F-LOSS-01][F-PENQ-05][F-PENQ-07]
Grenze der Denkmal-AfA: Nur bescheinigte Sanierungskosten sind erhöht abschreibbar. Grundstück und Altbausubstanz gehören nicht dazu. Ein hoher Grenzsteuersatz ersetzt weder die Bescheinigung noch tragbare Finanzierung.[F-7I-02][F-7I-05][F-PENQ-05]
Für Ihre Entscheidung: Die Steuertabelle behandelt das gesamte zvE, nicht die steuerliche Einordnung einzelner RSU-Tranchen. Lassen Sie Planbedingungen und Auslandstage bei Bedarf individuell prüfen; die Karte gibt keine Steuerberatung.[F-RSU-06][F-ZVEB-01]
Häufige Fragen
Bekomme ich für jede RSU-Tranche die Fünftelregelung?
Nein. Es kommt unter anderem darauf an, welcher Zeitraum vergütet wird und ob eine begünstigte Zusammenballung vorliegt. Wiederkehrendes jährliches Vesting spricht nicht schon für die Begünstigung.[F-RSU-03][F-RSU-05][F-RSU-06]
Warum steht die Ermäßigung nicht auf meiner Gehaltsabrechnung?
Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung bei sonstigen Bezügen nicht mehr im Lohnsteuerabzug anwenden. Ein berechtigter Anspruch wird in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.[F-RSU-04]
Kann Denkmal-AfA das Vesting steuerfrei machen?
Nein. Die Abzüge aus einer vermieteten Denkmalwohnung können die Jahressteuer senken, aber der RSU-Zufluss bleibt Arbeitslohn und die Wohnung kostet eigenes Kapital.[F-RSU-01][F-LOSS-01][F-GEN-02]
Rechtsgrundlagen und Belege
- F-TAX-01
2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.
§ 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft
- F-TAX-02
Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).
SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft
- F-7I-01
Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-02
Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft
- F-7I-05
Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.
§ 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft
- F-LOSS-01
Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.
§ 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-GEN-02
Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.
§ 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft
- F-PENQ-05
Der Modellzins von 3,85 % ist keine Finanzierungszusage.
Deutsche Bundesbank, Zeitreihe BBIM1.M.DE.B.A2C.P.R.A.2250.EUR.NSchätzung
- F-PENQ-06
Der Denkmal-AfA-Anteil von 75 % stammt aus der Musterrechnung; für eine konkrete Wohnung ist die Bescheinigung maßgeblich.
§ 7i EStGSchätzung
- F-PENQ-07
Null Mietausfall ist eine günstige Modellannahme; Leerstand und Zahlungsausfälle sind möglich.
- F-RSU-01
Auch Aktien, die Sie als Arbeitnehmer erhalten, sind Arbeitslohn; angesetzt wird ihr üblicher Wert.
§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 8 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-02
Aktien der Konzernmutter sind Arbeitslohn, von dem der deutsche Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält; besteuert wird im Jahr des Zuflusses.
§ 38 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2 EStG; § 38a Abs. 1 S. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-INC-04
Nach dem RSU-Zufluss ist ein späterer Aktienverkauf ein eigener steuerlicher Vorgang; besteuert wird dabei der Veräußerungsgewinn.
§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 4 S. 1 EStG; § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-06
Ob die Fünftelregelung für RSUs gilt, hängt vom Plan ab; das sollte ein Steuerberater anhand der Planbedingungen prüfen.
abgeleitet aus § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG und BFH VI R 53/14Auslegung, steuerlich prüfen lassen
- F-ZVEB-01
Einkünfte sind der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten; ihre Summe, gemindert um wenige Entlastungsbeträge, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
§ 2 Abs. 2–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-03
Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der begünstigten Einkünfte zum übrigen Einkommen addiert und die Mehrsteuer darauf verfünffacht.
§ 34 Abs. 1 S. 1–2, Abs. 2 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-04
Seit 2025 rechnet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr in der Lohnabrechnung; sie wirkt nur noch über die Einkommensteuererklärung.
Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, BGBl. 2024 I Nr. 108, Art. 5 Nr. 2 und Art. 35 Abs. 6; § 39b Abs. 3 EStG; § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-04
Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.
§ 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-05
Nach dem BFH sind Vorteile aus Aktienoptionen in der Regel Lohn für mehrere Jahre, wenn zwischen Zusage und Ausübung mehr als zwölf Monate liegen; zusätzlich muss der Lohn gebündelt in einem Jahr zufließen.
BFH, Urteil vom 31.08.2016, VI R 53/14, II.1.a-b und II.3.cPrimärtext geprüft
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