Die Steuerklasse verteilt die Steuer eines Ehepaares nur über das Jahr; festgesetzt wird sie in der gemeinsamen Veranlagung, gleich welche Klassen eingetragen waren. Bei 95.000 € und 45.000 € Gehalt zahlt III/V im Monat 259,76 € mehr aus als IV/IV, dafür kommen mit dem Bescheid 1.540,16 € Nachzahlung.[F-SKW-02][F-GDSB-02]
Was die Steuerklasse bestimmt
Verheiratete Arbeitnehmer stehen automatisch beide in Steuerklasse IV. Auf gemeinsamen Antrag kommt einer in III und der andere in V; ebenfalls auf Antrag gilt IV mit Faktor.[F-SKW-01][F-DOPV-02][F-DOPV-03] Die Klasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat einbehält. In der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider addiert und nach dem Splittingtarif besteuert: das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens.[F-SKW-02][F-GDSB-02] Diese Jahressteuer ist bei jeder Kombination gleich.
Drei Paare im Vergleich
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
Netto im Monat und Ausgleich mit dem Bescheid, ohne Kinder und Kirchensteuer
- Gehälter
- zwölf gleiche Monate, keine Einmalzahlungen
- Krankenversicherung
- beide gesetzlich
| Gehälter A + B | III/V | IV/IV | IV/IV mit Faktor |
|---|---|---|---|
| 70.000 € + 70.000 € | 6.994,00 € / −1.212 € | 7.097,16 € / +26 € | 7.097,16 € / +26 € |
| 95.000 € + 45.000 € | 7.370,96 € / +1.540 € | 7.111,20 € / −1.577 € | 7.246,71 € / +49 € |
| 140.000 € + 0 € | 7.694,72 € / 0 € | 6.606,83 € / −13.055 € | 7.609,82 € / −1.019 € |
Bei gleichen Gehältern passt IV/IV am besten; III/V zahlt dort sogar weniger aus und behält 1.211,84 € zu viel ein. Bei ungleichen Gehältern trifft der Faktor 0,944 die Jahressteuer bis auf 49 €. Verdient nur einer, trifft III die Jahressteuer; IV/IV behält 13.054,60 € zu viel ein.
III/V: passt nur bei sehr ungleichen Gehältern
III/V trifft die Jahressteuer, wenn ein Partner allein oder fast allein verdient. Bei 95.000 € und 45.000 € zahlt es im Monat mehr aus, am Jahresende fehlen aber 1.540,16 €. Bei gleich hohen Gehältern kehrt sich das um: III/V zahlt im Monat 103,16 € weniger aus als IV/IV und behält 1.211,84 € zu viel ein, die erst mit dem Bescheid zurückkommen. Wer III/V wählt, muss eine Steuererklärung abgeben, sobald beide Arbeitslohn beziehen.[F-NACHZ-01] Eine Nachzahlung ist einen Monat nach dem Bescheid fällig.[F-NACHZ-04] Die Klassenwahl ist damit eine Frage der Liquidität: Was Sie im Jahr mehr ausgezahlt bekommen, zahlen Sie später zurück, und was zu viel einbehalten wird, bekommen Sie später erstattet.
Der Faktor: der genaueste Abzug
Mit dem Faktorverfahren bleiben beide in Klasse IV, die Lohnsteuer wird aber mit einem Faktor unter 1 gemindert. Das Finanzamt rechnet ihn aus der voraussichtlichen gemeinsamen Steuer nach dem Splittingverfahren, geteilt durch die Summe der Lohnsteuer beider in Klasse IV, auf drei Nachkommastellen ohne Rundung.[F-DOPV-03][F-NZR-10] Der Arbeitgeber wendet ihn auf Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer an.[F-PAP-18] Am Jahresende bleibt deshalb wenig auszugleichen. Auch mit Faktor ist die Erklärung Pflicht.[F-NACHZ-01]
Wo die Klasse doch Geld kostet: Elterngeld
Anders als die Einkommensteuer hängt das Elterngeld vom Netto ab, und das Netto von der Steuerklasse. Maßgeblich sind die Abzüge laut der letzten Gehaltsabrechnung im Bemessungszeitraum; eine andere Steuerklasse zählt, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Monate galt.[F-SKW-03] Ein Wechsel kurz vor der Geburt wirkt deshalb nicht. Ob Ihr Haushalt überhaupt unter der Einkommensgrenze liegt, prüft der Elterngeld-Grenze-Rechner.
So rechnen Sie Ihre Kombination
Der Steuerklassen-Rechner nimmt beide Gehälter, Kinder und Kirchensteuer und zeigt für jede Kombination das Netto im Monat, die einbehaltene Steuer im Jahr und den Ausgleich mit dem Bescheid. Grundlage ist das amtliche Lohnsteuerprogramm 2026.[F-PAP-01] Haben Sie weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung, oder einen Bonus, rechnet der Steuernachzahlungs-Rechner die Veranlagung mit.
Die passenden Rechner
- EinkommensteuerSteuerklassen-RechnerDie Steuerklasse ändert nur den monatlichen Abzug, nicht die gemeinsame Jahressteuer. Der Rechner zeigt beides für jede Kombination.
- EinkommensteuerSteuernachzahlung-RechnerEine Nachzahlung entsteht, wenn der Lohnsteuerabzug unter der Jahressteuer bleibt: typisch bei III/V mit ungleichen Gehältern, Nebeneinkünften über 410 € oder einem Bonus in der Soli-Milderungszone.
- EinkommensteuerElterngeld-Grenze-RechnerWelches Einkommen für die Elterngeld-Grenze zählt, wie weit Sie davon entfernt sind und wie viel Basiselterngeld die Elterngeldstelle rechnet.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-SKW-01
Ehepaare sind automatisch in Steuerklasse IV; III und V gibt es nur auf gemeinsamen Antrag.
§ 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 a, 4, 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-SKW-02
Bei der Zusammenveranlagung zählt das gemeinsame Einkommen; die Steuerklasse ändert daran nichts.
§ 26b EStGPrimärtext geprüft
- F-GDSB-02
Bei Zusammenveranlagung beträgt die Einkommensteuer das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens (Splitting).
§ 32a Abs. 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-DOPV-02
Verheiratete haben Steuerklasse IV; auf gemeinsamen Antrag wechselt einer in III, der andere in V.
§ 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Buchst. a, Nr. 4 und Nr. 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-DOPV-03
Mit dem Faktorverfahren verteilt der Lohnsteuerabzug den Splittingvorteil nach dem Verhältnis der Gehälter.
§ 39f Abs. 1 S. 1–4 und 6 EStGPrimärtext geprüft
- F-NZR-10
Der Faktor hat drei Nachkommastellen und wird nur eingetragen, wenn er unter 1 liegt.
§ 39f Abs. 1 S. 1–2 und Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-PAP-18
Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuer in Steuerklasse IV mit Ihrem Faktor multipliziert.
§ 39f EStG; PAP 2026 inputs af, f; MBERECHPrimärtext geprüft
- F-NACHZ-01
Wer neben dem Gehalt mehr als 410 € andere Einkünfte hat, zwei Arbeitgeber, Steuerklasse V oder einen Faktor oder einen Freibetrag, muss eine Steuererklärung abgeben.
§ 46 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3a und 4 EStG; § 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-NACHZ-04
Eine Nachzahlung ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
§ 36 Abs. 4 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-SKW-03
Fürs Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in den meisten Monaten vor der Geburt galt.
§ 2c Abs. 3 BEEGPrimärtext geprüft
- F-PAP-01
Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.
BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft
Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.