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Progressionsvorbehalt: Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld

Wie steuerfreie Leistungen den Steuersatz auf das übrige Einkommen heben, warum der Lohnsteuerabzug davon nichts weiß und wie hoch die Nachzahlung ausfällt.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Ein Ehepaar mit 60.000 € zu versteuerndem Einkommen und 14.000 € Elterngeld zahlt dadurch 1.741,00 € mehr Einkommensteuer; der Satz steigt von 14,06 % auf 16,96 %.[F-PVB-01][F-PVB-03]

So rechnet der Progressionsvorbehalt

Das Finanzamt rechnet zunächst so, als wären die Leistungen steuerpflichtig: Es nimmt Ihr zu versteuerndes Einkommen, zählt die Leistungen dazu und ermittelt nach dem Tarif den Durchschnittssteuersatz für diese Summe. Diesen besonderen Steuersatz wendet es dann nur auf Ihr zu versteuerndes Einkommen an.[F-PVB-01] Die Leistung selbst bleibt steuerfrei, sie hebt nur den Satz. Paare rechnen mit dem Splittingtarif.[F-TAX-01][F-GDSB-02]

Erfasst sind unter anderem Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld.[F-PVB-01][F-PVB-03] Für Elterngeld gilt das ausdrücklich.[F-ELG-07]

Wie hoch die Mehrsteuer ausfällt

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

14.000 € Elterngeld, zusammen veranlagt, nach übrigem Einkommen

Arbeitslohn der Person mit Elterngeld
30.000 €, Pauschbetrag damit verbraucht
Kirchensteuer
keine
Steuersatz und Mehrsteuer durch den Progressionsvorbehalt
Zu versteuerndes EinkommenSatz ohneSatz mitMehrsteuer
40.000 €7,85 %12,54 %1.876,00 €
60.000 €14,06 %16,96 %1.741,00 €
90.000 €19,63 %21,65 %1.813,00 €
150.000 €27,15 %28,42 %2.127,22 €
300.000 €34,58 %34,91 %1.047,61 €

Im Beispiel kostet das Elterngeld bei 150.000 € übrigem Einkommen am meisten. Bei sehr hohen Einkommen liegt der Durchschnittssatz schon nahe am Spitzensatz und steigt kaum noch; dort wirkt der Vorbehalt am schwächsten.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Von den Leistungen wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € abgezogen, soweit Ihr Arbeitslohn ihn nicht schon verbraucht.[F-PVB-02] Wer das ganze Jahr Elterngeld bezieht und keinen Arbeitslohn hat, setzt so im Beispiel 12.770 € statt 14.000 € an. Haben Sie höhere Werbungskosten als den Pauschbetrag abgesetzt, bleibt nach unserer Lesart nichts übrig, das die Leistung mindert.[F-PVB-04]

Warum eine Nachzahlung kommt

Der Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer nur aus dem Arbeitslohn; die Leistungen kennt er nicht. Den höheren Satz setzt erst das Finanzamt in der Veranlagung an, auf die einbehaltene Lohnsteuer angerechnet wird.[F-BONS-04] Liegen die Leistungen im Jahr über 410 €, ist die Steuererklärung Pflicht; Elterngeldstelle, Krankenkasse und Arbeitsagentur melden die Beträge dem Finanzamt.[F-PVB-06] Eine Nachzahlung ist einen Monat nach dem Bescheid fällig.[F-NACHZ-04] Die Mehrsteuer gehört zum Jahr, in dem die Leistung fließt. Wer Elterngeld über einen Jahreswechsel bezieht, verteilt es deshalb auf zwei Veranlagungen mit zwei eigenen Steuersätzen; im Jahr mit dem geringeren übrigen Einkommen wirkt der Vorbehalt anders als im Jahr mit vollem Gehalt.

Paare mit Elterngeld haben oft ohnehin eine Pflicht zur Erklärung, etwa mit Steuerklasse V. Weil das Elterngeld vom Netto abhängt, spielt die Steuerklasse dort eine eigene Rolle: Es zählt die Klasse, die in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums galt.[F-SKW-03] Was die Kombination im Monat und im Jahr bedeutet, zeigt der Steuerklassen-Rechner.

Krankengeld und Arbeitslosengeld

Dieselbe Rechnung gilt für Krankengeld und Arbeitslosengeld. Eine ledige Person mit 45.000 € zu versteuerndem Einkommen und 8.000 € Krankengeld zahlt 1.028,00 € mehr; ihr Satz steigt von 19,63 % auf 21,92 %. Wer nach einem Jobverlust 18.000 € Arbeitslosengeld und keinen Arbeitslohn hat, bekommt von der Leistung den Pauschbetrag von 1.230 € abgezogen; bei 20.000 € übrigem Einkommen, etwa aus Vermietung, kostet der Vorbehalt dann 1.805,00 €.[F-PVB-01][F-PVB-02]

Fallen Arbeitslosengeld und eine Abfindung in dasselbe Jahr, rechnet der Abfindungsrechner beide zusammen, mit der Fünftelregelung.

Mit dem Rechner

Der Progressionsvorbehalt-Rechner nimmt die Leistung, Ihren Arbeitslohn im selben Jahr und das übrige zu versteuernde Einkommen und zeigt den besonderen Steuersatz, die Mehrsteuer und was jeder weitere Tausender Leistung kostet. Ob Ihr Haushalt überhaupt Anspruch auf Elterngeld hat, prüft der Elterngeld-Grenze-Rechner anhand der Einkommensgrenze.

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Die passenden Rechner

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Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-PVB-01

    Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt).

    § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-PVB-02

    Von den Leistungen wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen, soweit ihn Ihr Arbeitslohn nicht schon verbraucht.

    § 32b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-PVB-03

    Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld sind steuerfrei.

    § 3 Nr. 1 a, d, Nr. 2 a und Nr. 67 b EStGPrimärtext geprüft

  4. F-PVB-04

    Haben Sie höhere Werbungskosten als den Pauschbetrag abgesetzt, mindert der Pauschbetrag die Leistungen nach unserer Lesart nicht.

    § 32b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG; § 9a EStGAuslegung, steuerlich prüfen lassen

  5. F-PVB-06

    Mehr als 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Die Leistungsträger melden die Beträge dem Finanzamt.

    § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG; § 32b Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  6. F-ELG-07

    Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

    § 3 Nr. 67 Buchst. b EStG; § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. j und Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft

  7. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  8. F-GDSB-02

    Bei Zusammenveranlagung beträgt die Einkommensteuer das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens (Splitting).

    § 32a Abs. 5 EStGPrimärtext geprüft

  9. F-BONS-04

    Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.

    § 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft

  10. F-NACHZ-04

    Eine Nachzahlung ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

    § 36 Abs. 4 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  11. F-SKW-03

    Fürs Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in den meisten Monaten vor der Geburt galt.

    § 2c Abs. 3 BEEGPrimärtext geprüft

Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.