In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises, für Erwerbe seit dem 1. Januar 1997. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 14.000 €.[F-GRE-04][F-KNBY-03]
Steuersatz und Rechtsgrundlage
Den Satz der Grunderwerbsteuer legt jedes Land selbst fest.[F-KNBY-02] Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %. Der Satz von 3,5 % gilt für Erwerbe seit dem 1. Januar 1997.
Der Satz ist am Gesetzestext geprüft.[F-KNBY-03]
Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.[F-KNBY-04] Käufer und Verkäufer schulden sie gemeinsam; das Finanzamt hält sich zuerst an den, der sie im Vertrag übernommen hat, und erst nach Zahlung kommt der Käufer ins Grundbuch.[F-KNBY-06]
Rechenbeispiele
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
Grunderwerbsteuer in Bayern bei drei Kaufpreisen
- Steuersatz
- 3,5 %
- Bemessungsgrundlage
- Kaufpreis laut Vertrag
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Mehr als bei 3,5 % |
|---|---|---|
| 250.000 € | 8.750 € | – |
| 400.000 € | 14.000 € | – |
| 600.000 € | 21.000 € | – |
Bei 400.000 € Kaufpreis zahlen Sie in Bayern 14.000 € Grunderwerbsteuer.
Im Grunderwerbsteuer-Rechner mit Ihrem Kaufpreis weiterrechnen (Bayern und 400.000 € sind schon eingetragen). Was mit Notar und Grundbuch dazukommt, zeigt Kaufnebenkosten in Bayern.
Nachbarländer im Vergleich
Höher ist er in Baden-Württemberg (5,0 %), in Thüringen (5,0 %), in Sachsen (5,5 %) und in Hessen (6,0 %).
| Land | Satz | Steuer | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 20.000 € | +6.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 20.000 € | +6.000 € |
| Sachsen | 5,5 % | 22.000 € | +8.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 24.000 € | +10.000 € |
Alle 16 Länder stehen in der Übersicht Grunderwerbsteuer nach Bundesland.
Die passenden Rechner
- KaufGrunderwerbsteuer-RechnerKaufpreis und Bundesland wählen: Grunderwerbsteuer und der Vergleich mit allen anderen Ländern.
- KaufKaufnebenkosten-RechnerWas zum Kaufpreis dazukommt und wie viel Eigenkapital allein die Nebenkosten binden.
- FinanzierungAnnuitätenrechnerMonatsrate, Restschuld am Ende der Zinsbindung und Tilgungsplan, mit jährlicher Sondertilgung.
Annahmen und Grenzen
- Bemessungsgrundlage ist hier der ganze Kaufpreis; ein Kaufpreisanteil für mitverkauftes Inventar zählt nicht dazu und ist nicht herausgerechnet.
- Keine Befreiungen (etwa unter Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie) und keine Sonderfälle wie Anteilskäufe.
- Der Satz gilt für Erwerbe ab dem genannten Stichtag; für einen früheren Kaufvertrag kann ein anderer Satz gelten.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-GRE-04
Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %.
§ 11 Abs. 1 GrEStG; absence of a Bavarian rate law secondaryteils Primärtext, teils Sekundärbeleg
- F-KNBY-03
Der Satz von 3,5 % gilt für Erwerbe seit dem 1. Januar 1997.
§ 23 Abs. 4 S. 1 GrEStGPrimärtext geprüft
- F-KNBY-02
Den Steuersatz der Grunderwerbsteuer darf jedes Land selbst bestimmen.
Art. 105 Abs. 2a S. 2 GGPrimärtext geprüft
- F-KNBY-04
Die Grunderwerbsteuer wird auf volle Euro abgerundet.
§ 11 Abs. 2 GrEStGPrimärtext geprüft
- F-KNBY-06
Käufer und Verkäufer schulden die Grunderwerbsteuer gemeinsam; fällig ist sie einen Monat nach dem Bescheid, und erst nach Zahlung werden Sie im Grundbuch eingetragen.
§ 13 Nr. 1, § 15, § 22 Abs. 1–2 GrEStG,; gesetze-im-internet.de; gesetze-im-internet.de; Bayerisches Landesamt für Steuern, Häufig gestellte Fragen Grunderwerbsteuer, Nr. 4, 5, 7Primärtext geprüft
- F-GRE-03
Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg: 5,0 %.
Landesrecht BW, GrEStFestG BW §§ 1–3, , (state law read 2026–09–27, see F-GRBW-01); landesrecht-bw.de; landesrecht-bw.dePrimärtext geprüft
- F-GRE-18
Grunderwerbsteuer in Thüringen: 5,0 %.
Thüringer Landtag, Drucksache 7/8722 (adopted committee text, see F-GRTH-01); promulgated GVBl. text not reachable (2026–09–28); earlier Wikipedia rate tableSekundärbeleg, Primärtext ausstehend
- F-GRE-15
Grunderwerbsteuer in Sachsen: 5,5 %.
SächsGrEStSatzG v. 20.12.2022 (SächsGVBl. S. 705, 715), § 1–2 („beträgt 5,5 Prozent“; for Rechtsvorgänge „nach dem 31. Dezember 2022“)Primärtext geprüft
- F-GRE-09
Grunderwerbsteuer in Hessen: 6,0 %.
Rechts- und Verwaltungsvorschriften Hessen, GrEStFestG HE § 1 (current); § 1 (2012 version); § 2; § 3 (state law read 2026–09–27, see F-GRHE-01)Primärtext geprüft
Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik
Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.