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Grunderwerbsteuer · Bundesland

Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %

Wie hoch die Grunderwerbsteuer in Bayern ist, seit wann der Satz gilt, was sie bei drei Kaufpreisen kostet und wie die Nachbarländer liegen.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises, für Erwerbe seit dem 1. Januar 1997. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 14.000 €.[F-GRE-04][F-KNBY-03]

Steuersatz und Rechtsgrundlage

Den Satz der Grunderwerbsteuer legt jedes Land selbst fest.[F-KNBY-02] Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %. Der Satz von 3,5 % gilt für Erwerbe seit dem 1. Januar 1997.

Der Satz ist am Gesetzestext geprüft.[F-KNBY-03]

Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.[F-KNBY-04] Käufer und Verkäufer schulden sie gemeinsam; das Finanzamt hält sich zuerst an den, der sie im Vertrag übernommen hat, und erst nach Zahlung kommt der Käufer ins Grundbuch.[F-KNBY-06]

Rechenbeispiele

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

Grunderwerbsteuer in Bayern bei drei Kaufpreisen

Steuersatz
3,5 %
Bemessungsgrundlage
Kaufpreis laut Vertrag
Grunderwerbsteuer in Bayern, verglichen mit dem niedrigsten Satz (3,5 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuerMehr als bei 3,5 %
250.000 €8.750 €–
400.000 €14.000 €–
600.000 €21.000 €–

Bei 400.000 € Kaufpreis zahlen Sie in Bayern 14.000 € Grunderwerbsteuer.

Im Grunderwerbsteuer-Rechner mit Ihrem Kaufpreis weiterrechnen (Bayern und 400.000 € sind schon eingetragen). Was mit Notar und Grundbuch dazukommt, zeigt Kaufnebenkosten in Bayern.

Nachbarländer im Vergleich

Höher ist er in Baden-Württemberg (5,0 %), in Thüringen (5,0 %), in Sachsen (5,5 %) und in Hessen (6,0 %).

Grunderwerbsteuer bei 400.000 € Kaufpreis in Bayern und in den Nachbarländern
LandSatzSteuerUnterschied
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €+6.000 €
Thüringen5,0 %20.000 €+6.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €+8.000 €
Hessen6,0 %24.000 €+10.000 €

Alle 16 Länder stehen in der Übersicht Grunderwerbsteuer nach Bundesland.

1.

Die passenden Rechner

2.

Annahmen und Grenzen

  • Bemessungsgrundlage ist hier der ganze Kaufpreis; ein Kaufpreisanteil für mitverkauftes Inventar zählt nicht dazu und ist nicht herausgerechnet.
  • Keine Befreiungen (etwa unter Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie) und keine Sonderfälle wie Anteilskäufe.
  • Der Satz gilt für Erwerbe ab dem genannten Stichtag; für einen früheren Kaufvertrag kann ein anderer Satz gelten.
3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-GRE-04

    Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %.

    § 11 Abs. 1 GrEStG; absence of a Bavarian rate law secondaryteils Primärtext, teils Sekundärbeleg

  2. F-KNBY-03

    Der Satz von 3,5 % gilt für Erwerbe seit dem 1. Januar 1997.

    § 23 Abs. 4 S. 1 GrEStGPrimärtext geprüft

  3. F-KNBY-02

    Den Steuersatz der Grunderwerbsteuer darf jedes Land selbst bestimmen.

    Art. 105 Abs. 2a S. 2 GGPrimärtext geprüft

  4. F-KNBY-04

    Die Grunderwerbsteuer wird auf volle Euro abgerundet.

    § 11 Abs. 2 GrEStGPrimärtext geprüft

  5. F-KNBY-06

    Käufer und Verkäufer schulden die Grunderwerbsteuer gemeinsam; fällig ist sie einen Monat nach dem Bescheid, und erst nach Zahlung werden Sie im Grundbuch eingetragen.

    § 13 Nr. 1, § 15, § 22 Abs. 1–2 GrEStG,; gesetze-im-internet.de; gesetze-im-internet.de; Bayerisches Landesamt für Steuern, Häufig gestellte Fragen Grunderwerbsteuer, Nr. 4, 5, 7Primärtext geprüft

  6. F-GRE-03
  7. F-GRE-18

    Grunderwerbsteuer in Thüringen: 5,0 %.

    Thüringer Landtag, Drucksache 7/8722 (adopted committee text, see F-GRTH-01); promulgated GVBl. text not reachable (2026–09–28); earlier Wikipedia rate tableSekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  8. F-GRE-15

    Grunderwerbsteuer in Sachsen: 5,5 %.

    SächsGrEStSatzG v. 20.12.2022 (SächsGVBl. S. 705, 715), § 1–2 („beträgt 5,5 Prozent“; for Rechtsvorgänge „nach dem 31. Dezember 2022“)Primärtext geprüft

  9. F-GRE-09

Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.