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Grunderwerbsteuer · Bundesland

Grunderwerbsteuer in Sachsen: 5,5 %

Wie hoch die Grunderwerbsteuer in Sachsen ist, seit wann der Satz gilt, was sie bei drei Kaufpreisen kostet und wie die Nachbarländer liegen.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 % des Kaufpreises, für Erwerbe seit dem 1. Januar 2023. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 22.000 €.[F-GRE-15]

Steuersatz und Rechtsgrundlage

Den Satz der Grunderwerbsteuer legt jedes Land selbst fest.[F-KNBY-02] Grunderwerbsteuer in Sachsen: 5,5 %.

Der Satz ist am Gesetzestext geprüft.[F-GRE-15]

Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.[F-KNBY-04] Käufer und Verkäufer schulden sie gemeinsam; das Finanzamt hält sich zuerst an den, der sie im Vertrag übernommen hat, und erst nach Zahlung kommt der Käufer ins Grundbuch.[F-KNBY-06]

Rechenbeispiele

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

Grunderwerbsteuer in Sachsen bei drei Kaufpreisen

Steuersatz
5,5 %
Bemessungsgrundlage
Kaufpreis laut Vertrag
Grunderwerbsteuer in Sachsen, verglichen mit dem niedrigsten Satz (3,5 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuerMehr als bei 3,5 %
250.000 €13.750 €+5.000 €
400.000 €22.000 €+8.000 €
600.000 €33.000 €+12.000 €

Bei 400.000 € Kaufpreis zahlen Sie in Sachsen 22.000 € Grunderwerbsteuer.

Im Grunderwerbsteuer-Rechner mit Ihrem Kaufpreis weiterrechnen (Sachsen und 400.000 € sind schon eingetragen). Was mit Notar und Grundbuch dazukommt, zeigt Kaufnebenkosten in Sachsen.

Nachbarländer im Vergleich

Niedriger ist der Satz in Bayern (3,5 %), in Sachsen-Anhalt (5,0 %) und in Thüringen (5,0 %). Höher ist er in Brandenburg (6,5 %).

Grunderwerbsteuer bei 400.000 € Kaufpreis in Sachsen und in den Nachbarländern
LandSatzSteuerUnterschied
Bayern3,5 %14.000 €−8.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 €−2.000 €
Thüringen5,0 %20.000 €−2.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €+4.000 €

Alle 16 Länder stehen in der Übersicht Grunderwerbsteuer nach Bundesland.

1.

Die passenden Rechner

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Annahmen und Grenzen

  • Bemessungsgrundlage ist hier der ganze Kaufpreis; ein Kaufpreisanteil für mitverkauftes Inventar zählt nicht dazu und ist nicht herausgerechnet.
  • Keine Befreiungen (etwa unter Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie) und keine Sonderfälle wie Anteilskäufe.
  • Der Satz gilt für Erwerbe ab dem genannten Stichtag; für einen früheren Kaufvertrag kann ein anderer Satz gelten.
3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-GRE-15

    Grunderwerbsteuer in Sachsen: 5,5 %.

    SächsGrEStSatzG v. 20.12.2022 (SächsGVBl. S. 705, 715), § 1–2 („beträgt 5,5 Prozent“; for Rechtsvorgänge „nach dem 31. Dezember 2022“)Primärtext geprüft

  2. F-KNBY-02

    Den Steuersatz der Grunderwerbsteuer darf jedes Land selbst bestimmen.

    Art. 105 Abs. 2a S. 2 GGPrimärtext geprüft

  3. F-KNBY-04

    Die Grunderwerbsteuer wird auf volle Euro abgerundet.

    § 11 Abs. 2 GrEStGPrimärtext geprüft

  4. F-KNBY-06

    Käufer und Verkäufer schulden die Grunderwerbsteuer gemeinsam; fällig ist sie einen Monat nach dem Bescheid, und erst nach Zahlung werden Sie im Grundbuch eingetragen.

    § 13 Nr. 1, § 15, § 22 Abs. 1–2 GrEStG,; gesetze-im-internet.de; gesetze-im-internet.de; Bayerisches Landesamt für Steuern, Häufig gestellte Fragen Grunderwerbsteuer, Nr. 4, 5, 7Primärtext geprüft

  5. F-GRE-04

    Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %.

    § 11 Abs. 1 GrEStG; absence of a Bavarian rate law secondaryteils Primärtext, teils Sekundärbeleg

  6. F-GRE-16

    Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt: 5,0 %.

    GrEStFestG ST, official consolidated version as of 12.03.2013 (archived), web.archive.org snapshot 20130312063006 of landesrecht.sachsen-anhalt.de (search GrEStFestG ST) (read 2026–09–28, see F-GRST-01); no later change checked, the current portal is a JS appteils Primärtext, teils Sekundärbeleg

  7. F-GRE-18

    Grunderwerbsteuer in Thüringen: 5,0 %.

    Thüringer Landtag, Drucksache 7/8722 (adopted committee text, see F-GRTH-01); promulgated GVBl. text not reachable (2026–09–28); earlier Wikipedia rate tableSekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  8. F-GRE-06

    Grunderwerbsteuer in Brandenburg: 6,5 %.

    Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, § 1–2 („beträgt 6,5 Prozent“; for Rechtsvorgänge „ab dem 1. Juli 2015“)Primärtext geprüft

Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.