In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 % des Kaufpreises, für Erwerbe seit dem 1. Januar 2023. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 22.000 €.[F-GRE-15]
Steuersatz und Rechtsgrundlage
Den Satz der Grunderwerbsteuer legt jedes Land selbst fest.[F-KNBY-02] Grunderwerbsteuer in Sachsen: 5,5 %.
Der Satz ist am Gesetzestext geprüft.[F-GRE-15]
Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.[F-KNBY-04] Käufer und Verkäufer schulden sie gemeinsam; das Finanzamt hält sich zuerst an den, der sie im Vertrag übernommen hat, und erst nach Zahlung kommt der Käufer ins Grundbuch.[F-KNBY-06]
Rechenbeispiele
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
Grunderwerbsteuer in Sachsen bei drei Kaufpreisen
- Steuersatz
- 5,5 %
- Bemessungsgrundlage
- Kaufpreis laut Vertrag
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Mehr als bei 3,5 % |
|---|---|---|
| 250.000 € | 13.750 € | +5.000 € |
| 400.000 € | 22.000 € | +8.000 € |
| 600.000 € | 33.000 € | +12.000 € |
Bei 400.000 € Kaufpreis zahlen Sie in Sachsen 22.000 € Grunderwerbsteuer.
Im Grunderwerbsteuer-Rechner mit Ihrem Kaufpreis weiterrechnen (Sachsen und 400.000 € sind schon eingetragen). Was mit Notar und Grundbuch dazukommt, zeigt Kaufnebenkosten in Sachsen.
Nachbarländer im Vergleich
Niedriger ist der Satz in Bayern (3,5 %), in Sachsen-Anhalt (5,0 %) und in Thüringen (5,0 %). Höher ist er in Brandenburg (6,5 %).
| Land | Satz | Steuer | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 14.000 € | −8.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 20.000 € | −2.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 20.000 € | −2.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 26.000 € | +4.000 € |
Alle 16 Länder stehen in der Übersicht Grunderwerbsteuer nach Bundesland.
Die passenden Rechner
- KaufGrunderwerbsteuer-RechnerKaufpreis und Bundesland wählen: Grunderwerbsteuer und der Vergleich mit allen anderen Ländern.
- KaufKaufnebenkosten-RechnerWas zum Kaufpreis dazukommt und wie viel Eigenkapital allein die Nebenkosten binden.
- FinanzierungAnnuitätenrechnerMonatsrate, Restschuld am Ende der Zinsbindung und Tilgungsplan, mit jährlicher Sondertilgung.
Annahmen und Grenzen
- Bemessungsgrundlage ist hier der ganze Kaufpreis; ein Kaufpreisanteil für mitverkauftes Inventar zählt nicht dazu und ist nicht herausgerechnet.
- Keine Befreiungen (etwa unter Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie) und keine Sonderfälle wie Anteilskäufe.
- Der Satz gilt für Erwerbe ab dem genannten Stichtag; für einen früheren Kaufvertrag kann ein anderer Satz gelten.
Rechtsgrundlage und Belege
- F-GRE-15
Grunderwerbsteuer in Sachsen: 5,5 %.
SächsGrEStSatzG v. 20.12.2022 (SächsGVBl. S. 705, 715), § 1–2 („beträgt 5,5 Prozent“; for Rechtsvorgänge „nach dem 31. Dezember 2022“)Primärtext geprüft
- F-KNBY-02
Den Steuersatz der Grunderwerbsteuer darf jedes Land selbst bestimmen.
Art. 105 Abs. 2a S. 2 GGPrimärtext geprüft
- F-KNBY-04
Die Grunderwerbsteuer wird auf volle Euro abgerundet.
§ 11 Abs. 2 GrEStGPrimärtext geprüft
- F-KNBY-06
Käufer und Verkäufer schulden die Grunderwerbsteuer gemeinsam; fällig ist sie einen Monat nach dem Bescheid, und erst nach Zahlung werden Sie im Grundbuch eingetragen.
§ 13 Nr. 1, § 15, § 22 Abs. 1–2 GrEStG,; gesetze-im-internet.de; gesetze-im-internet.de; Bayerisches Landesamt für Steuern, Häufig gestellte Fragen Grunderwerbsteuer, Nr. 4, 5, 7Primärtext geprüft
- F-GRE-04
Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %.
§ 11 Abs. 1 GrEStG; absence of a Bavarian rate law secondaryteils Primärtext, teils Sekundärbeleg
- F-GRE-16
Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt: 5,0 %.
GrEStFestG ST, official consolidated version as of 12.03.2013 (archived), web.archive.org snapshot 20130312063006 of landesrecht.sachsen-anhalt.de (search GrEStFestG ST) (read 2026–09–28, see F-GRST-01); no later change checked, the current portal is a JS appteils Primärtext, teils Sekundärbeleg
- F-GRE-18
Grunderwerbsteuer in Thüringen: 5,0 %.
Thüringer Landtag, Drucksache 7/8722 (adopted committee text, see F-GRTH-01); promulgated GVBl. text not reachable (2026–09–28); earlier Wikipedia rate tableSekundärbeleg, Primärtext ausstehend
- F-GRE-06
Grunderwerbsteuer in Brandenburg: 6,5 %.
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, § 1–2 („beträgt 6,5 Prozent“; for Rechtsvorgänge „ab dem 1. Juli 2015“)Primärtext geprüft
Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik
Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.