Was an Ihrer Situation zählt
Viele Arbeitstage zu Hause rechtfertigen nicht automatisch den Abzug eines Arbeitszimmers. Für die Tagespauschale zählen die gesetzlichen Tagesbedingungen; für ein Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dort liegen.[F-WKO-03][F-WKO-04]
Wenn Aktienvergütung dazukommt, kann der Zufluss das zvE eines Jahres stark verändern. Die Lohnsteuer auf einen sonstigen Bezug wird vorab einbehalten; die Jahressteuer wird erst in der Veranlagung endgültig sichtbar.[F-RSU-02][F-BONS-02][F-BONS-04]
Drei Einkommen im Vergleich
Die Chips sind neutrale Beispiele für zvE, keine Gehaltsumfrage der IT-Branche. Bonus und Aktienvergütung müssen bei der eigenen Prognose mit berücksichtigt werden.[F-ZVEB-01][F-RSU-01][F-BONS-01]
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer + Soli | Grenzsteuersatz inkl. Soli | Soli-Zone | Steuerminderung bei 10.000 € Abzug | Wohnung: Steuereffekt erste 12 Kalenderjahre | Wohnung: eigene Mittel bis zur ersten Miete |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 80.000 € | 22.716 € | 47,0 % | Soli-Milderungszone | 4.452 € | 163.009 € | 47.136 € |
| 100.000 € | 32.115 € | 47,0 % | Soli-Milderungszone | 4.700 € | 187.524 € | 47.136 € |
| 120.000 € | 41.424 € | 44,3 % | voller Soli | 4.609 € | 196.666 € | 47.136 € |
Der Abzug in Spalte fünf ist eine hypothetische Minderung des zvE, keine zugesagte Ausgabe oder Erstattung. Der Wohnungseffekt enthält zusätzlich die Vermietung und gilt nur für das gezeigte Projektmodell. Der Tarif 2026 und das eingegebene zvE bleiben darin über die Projektjahre konstant.[F-GEN-02][F-LOSS-01][F-PENQ-06]
Welche Hebel Sie prüfen können
Arbeitsmittel und Weiterbildung
Selbst bezahlte berufliche Arbeitsmittel und Fortbildungen können Werbungskosten sein. Bei Arbeitnehmern wirken sie zusätzlich erst, wenn die nachgewiesenen Kosten den Pauschbetrag übersteigen.[F-PAP-14][F-INC-02]
Homeoffice richtig wählen
Für Homeoffice-Tage kommt die Tagespauschale in Frage. Ein Arbeitszimmer setzt strengere Bedingungen voraus; denselben Tag oder Raum dürfen Sie nicht doppelt berücksichtigen.[F-WKO-03][F-WKO-04]
bAV und vermietete Wohnung
Entgeltumwandlung in eine geförderte bAV kann heute Lohnsteuer sparen, die spätere Leistung wird versteuert. Bei einer Denkmalwohnung sind nur bescheinigte Arbeiten erhöht abschreibbar; die Miete bleibt steuerpflichtig.[F-BAV-01][F-BAV-04][F-7I-02][F-GEN-02]
Grenze der Denkmal-AfA: Nur bescheinigte Sanierungskosten sind erhöht abschreibbar. Grundstück und Altbausubstanz gehören nicht dazu. Ein hoher Grenzsteuersatz ersetzt weder die Bescheinigung noch tragbare Finanzierung.[F-7I-02][F-7I-05][F-PENQ-05]
Für Ihre Entscheidung: Wer ein schwankendes Aktienpaket hat, sollte die Rechnung mit einem realistischen zvE des jeweiligen Jahres wiederholen. Die Wohnungstabelle hält das Einkommen im Projektmodell über die Jahre konstant.[F-RSU-02][F-PENQ-06]
Häufige Fragen
Kann ich Homeoffice und Pendelstrecke für denselben Tag ansetzen?
Die Homeoffice-Tagespauschale setzt grundsätzlich voraus, dass an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb der Wohnung aufgesucht wurde. Für Bürotage kommt die Entfernungspauschale in Betracht.[F-WKO-01][F-WKO-03]
Spart eine bAV dauerhaft Einkommensteuer?
Die geförderten Beiträge sind im gesetzlichen Rahmen heute steuerfrei. Die Leistungen aus diesen Beiträgen werden später besteuert; ein Vergleich braucht deshalb beide Zeitpunkte.[F-BAV-01][F-BAV-04]
Muss ich für Denkmal-AfA die Wohnung selbst bewohnen?
Die hier gezeigte § 7i-Rechnung betrifft Vermietung. Bei Selbstnutzung gilt eine andere Regel für begünstigte Kosten (§ 10f).[F-7I-01][F-10F-01]
Rechtsgrundlagen und Belege
- F-TAX-01
2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.
§ 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft
- F-TAX-02
Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).
SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft
- F-7I-01
Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-02
Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft
- F-7I-05
Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.
§ 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft
- F-LOSS-01
Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.
§ 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-GEN-02
Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.
§ 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft
- F-PENQ-05
Der Modellzins von 3,85 % ist keine Finanzierungszusage.
Deutsche Bundesbank, Zeitreihe BBIM1.M.DE.B.A2C.P.R.A.2250.EUR.NSchätzung
- F-PENQ-06
Der Denkmal-AfA-Anteil von 75 % stammt aus der Musterrechnung; für eine konkrete Wohnung ist die Bescheinigung maßgeblich.
§ 7i EStGSchätzung
- F-PENQ-07
Null Mietausfall ist eine günstige Modellannahme; Leerstand und Zahlungsausfälle sind möglich.
- F-WKO-03
Für jeden Homeoffice-Tag ohne Fahrt ins Büro 6 €, höchstens 1.260 € im Jahr.
§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG; § 9 Abs. 5 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-WKO-04
Ein Arbeitszimmer zählt nur, wenn es der Mittelpunkt Ihrer gesamten Arbeit ist: dann die tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 €.
§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG; § 9 Abs. 5 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-PAP-14
Vom Gehalt werden mindestens 1.230 € Werbungskosten abgezogen.
§ 9a S. 1 Nr. 1 a und b EStG; PAP 2026 MZTABFBPrimärtext geprüft
- F-ZVEB-01
Einkünfte sind der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten; ihre Summe, gemindert um wenige Entlastungsbeträge, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
§ 2 Abs. 2–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-01
Auch Aktien, die Sie als Arbeitnehmer erhalten, sind Arbeitslohn; angesetzt wird ihr üblicher Wert.
§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 8 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-01
Ein Bonus zählt zum Jahr, in dem er ausgezahlt wird; die Lohnsteuer soll am Ende der Einkommensteuer entsprechen.
§ 38a Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-02
Aktien der Konzernmutter sind Arbeitslohn, von dem der deutsche Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält; besteuert wird im Jahr des Zuflusses.
§ 38 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2 EStG; § 38a Abs. 1 S. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-02
Vom Bonus wird die Steuer einbehalten, die er zusätzlich zur Jahreslohnsteuer verursacht; ein eingetragener Freibetrag senkt sie.
§ 39b Abs. 3 S. 1, 3–5 und 8 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-04
Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.
§ 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-INC-02
Selbst bezahlte berufliche Arbeitsmittel und Weiterbildung können Werbungskosten sein.
§ 9 Abs. 1 S. 1–2, S. 3 Nr. 6 und Abs. 6 EStGPrimärtext geprüft
- F-BAV-01
Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung im Jahr steuerfrei.
§ 3 Nr. 63 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-BAV-04
Die Betriebsrente aus steuerfreien Beiträgen ist im Alter voll steuerpflichtig.
§ 22 Nr. 5 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft
- F-WKO-01
Für jeden Tag im Büro setzen Sie 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke an.
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft
- F-10F-01
Selbstnutzer setzen 10 Jahre je 9 % als Sonderausgaben ab, insgesamt 90 %.
§ 10f Abs. 1 EStGPrimärtext geprüft
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