Was an Ihrer Situation zählt
Eine echte Entschädigung für entgehende Einnahmen kann nach § 34 begünstigt sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der Zusammenballung erfüllt sind. Seit 2025 erscheint die Begünstigung nicht mehr im Lohnsteuerabzug, sondern gegebenenfalls in der Veranlagung.[F-ABF-02][F-ABF-03][F-RSU-04]
Ein Kauf im Abfindungsjahr und eine Fertigstellung in einem späteren Jahr verschieben die erhöhte AfA in spätere Kalenderjahre. Sie kann dann nicht rückwirkend gegen die einmalige Abfindung des Kaufjahres gestellt werden.[F-7I-14][F-LOSS-03]
Drei Einkommen im Vergleich
Die Chips sind zvE-Beispiele für ein Abfindungsjahr, keine typischen Abfindungsbeträge. Die dargestellte Einkommensteuer enthält keine gesonderte Fünftelrechnung; dafür ist der Abfindungs-Rechner verlinkt.[F-ABF-01][F-ZVEB-01]
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer + Soli | Grenzsteuersatz inkl. Soli | Soli-Zone | Steuerminderung bei 10.000 € Abzug | Wohnung: Steuereffekt erste 12 Kalenderjahre | Wohnung: eigene Mittel bis zur ersten Miete |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 80.000 € | 22.716 € | 47,0 % | Soli-Milderungszone | 4.452 € | 163.009 € | 47.136 € |
| 120.000 € | 41.424 € | 44,3 % | voller Soli | 4.609 € | 196.666 € | 47.136 € |
| 180.000 € | 68.010 € | 44,3 % | voller Soli | 4.431 € | 186.687 € | 47.136 € |
Der Abzug in Spalte fünf ist eine hypothetische Minderung des zvE, keine zugesagte Ausgabe oder Erstattung. Der Wohnungseffekt enthält zusätzlich die Vermietung und gilt nur für das gezeigte Projektmodell. Der Tarif 2026 und das eingegebene zvE bleiben darin über die Projektjahre konstant.[F-GEN-02][F-LOSS-01][F-PENQ-06]
Welche Hebel Sie prüfen können
Fünftelregelung zuerst prüfen
Die Ermäßigung setzt außerordentliche Einkünfte und die jeweilige gesetzliche Einordnung voraus. Eine Verteilung in mehrere Jahre kann die nötige Zusammenballung gefährden.[F-ABF-01][F-ABF-02][F-ABF-03]
Lohnersatz mitdenken
Arbeitslosengeld und andere dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen können den Steuersatz im Abfindungsjahr verändern. Die gemeinsame Rechnung gehört in den Abfindungs-Rechner, nicht in die einfache zvE-Tabelle hier.[F-PVB-05][F-ABF-01]
AfA-Zeitpunkt nicht vorziehen
Für § 7i zählen bescheinigte Arbeiten nach dem wirksamen Kaufvertrag. Der erhöhte Abzug beginnt erst im Fertigstellungsjahr; bis dahin sind Eigenmittel und Bauzeitzinsen zu tragen.[F-7I-03][F-7I-05][F-7I-14]
Grenze der Denkmal-AfA: Nur bescheinigte Sanierungskosten sind erhöht abschreibbar. Grundstück und Altbausubstanz gehören nicht dazu. Ein hoher Grenzsteuersatz ersetzt weder die Bescheinigung noch tragbare Finanzierung.[F-7I-02][F-7I-05][F-PENQ-05]
Für Ihre Entscheidung: Die Tabelle zeigt normale Tarifsteuer auf ein zvE und einen gewöhnlichen Abzug. Sie behauptet keine konkrete Abfindungsersparnis unter § 34 und rechnet eine spätere Denkmal-AfA nicht ins Abfindungsjahr zurück.[F-ABF-01][F-7I-14]
Häufige Fragen
Kann ich die Denkmal-AfA gegen meine Abfindung im Kaufjahr setzen?
Nur wenn die begünstigten Arbeiten in diesem Jahr tatsächlich abgeschlossen sind und die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Ein Kauf allein startet die erhöhte AfA nicht.[F-7I-03][F-7I-14]
Wieso zeigt die Lohnabrechnung keine Fünftelregelung?
Der Arbeitgeber wendet die Fünftelregelung seit 2025 bei sonstigen Bezügen nicht mehr an. Wenn sie greift, wird sie in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.[F-RSU-04]
Ist jede Abfindung automatisch begünstigt?
Nein. Es muss sich um eine begünstigte Entschädigung handeln und regelmäßig eine Zusammenballung in einem Veranlagungsjahr vorliegen. Die Voraussetzungen hängen vom Vertrag und tatsächlichen Zufluss ab.[F-ABF-02][F-ABF-03]
Rechtsgrundlagen und Belege
- F-TAX-01
2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.
§ 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft
- F-TAX-02
Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).
SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft
- F-7I-01
Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-02
Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft
- F-7I-05
Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.
§ 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft
- F-LOSS-01
Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.
§ 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-GEN-02
Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.
§ 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft
- F-PENQ-05
Der Modellzins von 3,85 % ist keine Finanzierungszusage.
Deutsche Bundesbank, Zeitreihe BBIM1.M.DE.B.A2C.P.R.A.2250.EUR.NSchätzung
- F-PENQ-06
Der Denkmal-AfA-Anteil von 75 % stammt aus der Musterrechnung; für eine konkrete Wohnung ist die Bescheinigung maßgeblich.
§ 7i EStGSchätzung
- F-PENQ-07
Null Mietausfall ist eine günstige Modellannahme; Leerstand und Zahlungsausfälle sind möglich.
- F-ABF-01
Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen gerechnet; die Mehrsteuer darauf zählt fünffach.
§ 34 Abs. 1 S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-ABF-03
Die Fünftelregelung gibt es nur, wenn die Abfindung in einem Jahr zufließt; eine Ratenzahlung über mehrere Jahre schadet in der Regel.
BFH, Urteil vom 13.10.2015, IX R 46/14, Leitsätze 1–2; BMF-Schreiben vom 01.11.2013 (BStBl I S. 1326), Rz. 8 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 04.03.2016 (IV C 4 - S 2290/07/10007:031)teils Primärtext, teils Sekundärbeleg
- F-7I-14
Die Abschreibung beginnt erst im Jahr der Fertigstellung der Sanierung.
§ 7i Abs. 1 S. 1 und S. 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-ZVEB-01
Einkünfte sind der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten; ihre Summe, gemindert um wenige Entlastungsbeträge, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
§ 2 Abs. 2–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-ABF-02
Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Entschädigung und kann nach der Fünftelregelung besteuert werden.
§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 24 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-04
Seit 2025 rechnet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr in der Lohnabrechnung; sie wirkt nur noch über die Einkommensteuererklärung.
Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, BGBl. 2024 I Nr. 108, Art. 5 Nr. 2 und Art. 35 Abs. 6; § 39b Abs. 3 EStG; § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStGPrimärtext geprüft
- F-LOSS-03
Im ersten Jahr kommt die Steuerersparnis erst mit der Steuererklärung, ab dem Folgejahr über Freibetrag bzw. niedrigere Vorauszahlungen.
§ 37 Abs. 3 S. 8–10 EStGPrimärtext geprüft
- F-PVB-05
Treffen Abfindung und Arbeitslosengeld in einem Jahr zusammen, rechnet der Rechner beide Schritte der Fünftelregelung mit dem Progressionsvorbehalt; das ist unsere Lesart.
§ 32b Abs. 1, 2 EStG; § 34 Abs. 1 EStGAuslegung, steuerlich prüfen lassen
- F-7I-03
Nur Bauarbeiten, die nach Ihrem Notartermin ausgeführt werden, sind für Sie als Käufer begünstigt. Deshalb kauft man Denkmalwohnungen vor oder während der Sanierung.
§ 7i Abs. 1 S. 5 EStGPrimärtext geprüft
Allgemeine Erklärung und Modellrechnung, keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Wir erhalten bei einem Kauf eine Provision vom Projektentwickler. Offenlegung.