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Kaufnebenkosten · Bundesland

Kaufnebenkosten im Saarland

Was beim Wohnungskauf im Saarland zum Kaufpreis dazukommt: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch nach den Gebührentabellen, bei drei Kaufpreisen, und wie die Nachbarländer liegen.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

Im Saarland kommen zum Kaufpreis 6,5 % Grunderwerbsteuer und die Gebühren für Notar und Grundbuch. Bei 400.000 € sind das 26.000 € Steuer, 2.802 € Notar mit Umsatzsteuer und 1.178 € Grundbuch: zusammen 29.980 € oder 7,5 % des Kaufpreises, ohne Makler.[F-GRE-14][F-GNOT-01][F-KNBY-10]

Grunderwerbsteuer im Saarland

Den Satz legt jedes Land selbst fest;[F-KNBY-02] im Saarland sind es 6,5 % des Kaufpreises.[F-GRE-14] Stichtag, Rechtsgrundlage und Nachbarländer stehen auf der Seite Grunderwerbsteuer im Saarland.

Notar und Grundbuch: feste Gebühren

Notar und Grundbuchamt rechnen in ganz Deutschland nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, mit Gebührensätzen auf den Kaufpreis; der Satz je Gebühr steigt in Stufen.[F-GNOT-01][F-KNBY-10] Auf die Notargebühren kommt Umsatzsteuer.[F-GNOT-02] Bei 400.000 €:

Gebühren bei 400.000 € Kaufpreis nach Tabelle B des GNotKG
GebührNr.SatzBetrag
Notar: Beurkundung des Kaufvertrags211002,01.570,00 €
Notar: Vollzug221100,5392,50 €
Notar: Betreuung (Fälligkeitsmitteilung)222000,5392,50 €
Umsatzsteuer auf die Notargebühren32014–447,45 €
Grundbuch: Auflassungsvormerkung141500,5392,50 €
Grundbuch: Eintragung als Eigentümer141101,0785,00 €
Notar und Grundbuch3.979,95 €

Das sind 0,99 % des Kaufpreises. Ohne Tabelle rechnet man für Notar und Grundbuch grob mit 1,5 bis 2 % des Kaufpreises; das ist eine Schätzung, die auch eine Grundschuld abdecken soll.[F-GRE-02]

Rechenbeispiele

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

Kaufnebenkosten im Saarland bei drei Kaufpreisen, ohne Makler

Grunderwerbsteuer
6,5 %
Notar und Grundbuch
Gebühren nach GNotKG, ohne Auslagen und Grundschuld
Makler
nicht enthalten
Kaufnebenkosten im Saarland
KaufpreisGrunderwerbsteuerNotar und GrundbuchZusammenAnteil
250.000 €16.250 €2.712 €18.962 €7,6 %
400.000 €26.000 €3.980 €29.980 €7,5 %
600.000 €39.000 €5.552 €44.552 €7,4 %

Bei 400.000 € Kaufpreis kommen im Saarland 29.980 € dazu. Mit einer Maklerprovision von 3,57 % wären es 44.260 €.

Beim Kauf einer Wohnung zahlen Sie als Verbraucher höchstens so viel Maklerprovision wie der Verkäufer.[F-KNBY-08] 3,57 % entsprechen 3 % plus Umsatzsteuer.[F-KNBY-09]

Im Kaufnebenkosten-Rechner mit Ihren Zahlen weiterrechnen (Saarland, 400.000 € und die Notar- und Grundbuchgebühren als 0,99 % sind eingetragen; Makler und Eigenkapital ändern Sie dort).

Nachbarländer im Vergleich

Notar und Grundbuch kosten überall gleich viel; den Unterschied macht die Grunderwerbsteuer. Günstiger ist es in Rheinland-Pfalz.

Kaufnebenkosten ohne Makler bei 400.000 € Kaufpreis im Saarland und in den Nachbarländern
LandGrunderwerbsteuerZusammenUnterschied
Rheinland-Pfalz5,0 %23.980 €−6.000 €

Alle 16 Länder stehen in der Übersicht Kaufnebenkosten nach Bundesland.

1.

Die passenden Rechner

2.

Annahmen und Grenzen

  • Notar und Grundbuch: die Gebühren eines einfachen Wohnungskaufs (Beurkundung, Vollzug, Betreuung, Auflassungsvormerkung, Eigentümereintragung) nach Tabelle B. Nicht enthalten sind Auslagen wie Post, Abschriften und Grundbuchauszüge sowie die Kosten einer Grundschuld für die Finanzierung.
  • Grunderwerbsteuer auf den ganzen Kaufpreis, ohne Befreiungen und ohne Abzug für mitverkauftes Inventar.
  • Die Maklerprovision hängt vom Vertrag ab; 3,57 % ist ein Beispielwert (3 % plus Umsatzsteuer), kein üblicher Satz.
3.

Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-GRE-14

    Grunderwerbsteuer in Saarland: 6,5 %.

    Wikipedia „Grunderwerbsteuer (Deutschland)“ rate table cross-checked with prior research; state portal is a JS app not readable without a browser (2026–09–26)Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  2. F-KNBY-02

    Den Steuersatz der Grunderwerbsteuer darf jedes Land selbst bestimmen.

    Art. 105 Abs. 2a S. 2 GGPrimärtext geprüft

  3. F-GNOT-01

    Notar und Grundbuchamt berechnen ihre Gebühren nach der Gebührentabelle B des GNotKG, die mit dem Kaufpreis in Stufen steigt.

    § 34 Abs. 1–5 GNotKG; Anlage 2 GNotKGPrimärtext geprüft

  4. F-GNOT-02

    Auf die Notargebühren kommt die Umsatzsteuer; für die Gebühren des Grundbuchamts sieht das Kostenverzeichnis keine Umsatzsteuer vor.

    Anlage 1 GNotKG (Kostenverzeichnis), Nr. 14110, 14150, 21100, 32014Primärtext geprüft

  5. F-KNBY-10

    Notar und Grundbuchamt rechnen nach festen Gebührensätzen des GNotKG; der Kaufvertrag kostet eine 2,0-Gebühr, die Eintragung als Eigentümer eine 1,0-Gebühr.

    § 34, § 97 Abs. 3 GNotKG und Anlage 1 (Kostenverzeichnis),; gesetze-im-internet.de; gesetze-im-internet.dePrimärtext geprüft

  6. F-KNBY-09

    3 % Provision netto sind mit 19 % Umsatzsteuer 3,57 %.

    § 12 Abs. 1 UStG; Rechnung:Rechnung auf Basis geprüfter Normen

  7. F-KNBY-08

    Beim Kauf einer Wohnung zahlen Sie als Verbraucher höchstens so viel Maklerprovision wie der Verkäufer.

    §§ 656a, 656b, 656c Abs. 1, 656d Abs. 1 BGB,; gesetze-im-internet.de; gesetze-im-internet.dePrimärtext geprüft

  8. F-GRE-02

    Rechnen Sie für Notar und Grundbuch grob mit 1,5 bis 2 %.

    GNotKG-Gebührentabellen, nicht nachgerechnetSchätzung

  9. F-GRE-13

    Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz: 5,0 %.

    Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Fragen und Antworten; state law portal not reachable (2026–09–28)Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend

Der Prüfstatus steht an jedem Beleg; ein Sekundärbeleg ist noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Zur Methodik

Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.