So wird die Grundsteuer berechnet
Die Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag mal dem Hebesatz: bei 450 % also Messbetrag mal 4,5.[F-GST-02] Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest; in Bayern gilt das Flächenmodell Bayern. Seit 2025 wird nach den neuen Werten erhoben.[F-GST-01]
Rechenbeispiel: Eigentumswohnung in Erding
Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet
- Annahmen
- 70 m² Wohnfläche, Baujahr 1995, Grundstück der Wohnanlage 1.000 m² mit Miteigentumsanteil 80/1000
- Hebesatz
- 450 %
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Fläche Grund und Boden | 80 m² |
| Äquivalenzbetrag Grund und Boden | 3,20 € |
| Wohnfläche | 70 m² |
| Äquivalenzbetrag Wohnfläche | 35 € |
| Messzahl Wohnfläche | 70 % |
| Grundsteuermessbetrag | 27,70 € |
| Grundsteuer im Jahr | 124,65 € |
Für diese Wohnung ergibt sich in Erding eine Grundsteuer von 124,65 € im Jahr, fällig in vier Raten von 31,16 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.[F-GSD-04][F-GST-20][F-GST-22][F-GST-18]
Mit Ihren eigenen Werten (Wohnfläche, Baujahr, Bodenrichtwert, Haus statt Wohnung) rechnet der Grundsteuer-Rechner, vorausgefüllt mit Bayern und 450 %. Er rechnet in Ihrem Browser; die Werte stehen im Link nur hinter dem Zeichen #, das der Browser nicht an den Server sendet. Maßgeblich bleiben Ihr Bescheid vom Finanzamt und der Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Hebesätze in Erding
| Gemeinde | Hebesatz | Jahr |
|---|---|---|
| Dorfen | 380 % | 2025 |
| Taufkirchen (Vils) | 380 % | 2025 |
| Oberding | 250 % | 2025 |
| Moosinning | 370 % | 2025 |
| Isen | 510 % | 2025 |
| Wartenberg | 390 % | 2025 |
| Finsing | 400 % | 2025 |
| Sankt Wolfgang | 300 % | 2025 |
Rechtsgrundlage und Belege
- F-GSH-01
Hebesatz laut Bayerischem Landesamt für Statistik, Jahr 2025.
Bayerisches Landesamt für Statistik, Realsteuerhebesätze der Gemeinden in Bayern seit 2016Primärtext geprüft
- F-GST-02
Grundsteuer ist Messbetrag mal Hebesatz; den Hebesatz bestimmt die Gemeinde.
§ 25 Abs. 1 und 3 GrStGPrimärtext geprüft
- F-GST-01
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Messbeträgen erhoben.
§ 36 Abs. 1–2 GrStGPrimärtext geprüft
- F-GSD-04
In Bayern zählt die Fläche: 4 Cent je Quadratmeter Grund, 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche, Wohnflächen mit 70 % Messzahl.
Art. 1 Abs. 1–3, Art. 3 Abs. 1–2, Art. 4 Abs. 1 BayGrStGPrimärtext geprüft
- F-GST-20
In Bayern zählt Grund und Boden über dem Zehnfachen der Wohnfläche nur zur Hälfte.
Art. 3 Abs. 1 BayGrStGPrimärtext geprüft
- F-GST-22
In Bayern wird die Grundsteuer auf volle Cent abgerundet.
Art. 1 Abs. 1–3 BayGrStGPrimärtext geprüft
- F-GST-18
Die Grundsteuer ist vierteljährlich fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
§ 28 Abs. 1 und 3 GrStGPrimärtext geprüft
Beleg zum Hebesatz: Bayerisches Landesamt für Statistik, Realsteuerhebesätze der Gemeinden in Bayern seit 2016 (Jahr 2025), abgerufen und geprüft am 28. September 2026. Amtlicher Gemeindeschlüssel 09177117 (Erding, GKSt). Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.