Denkmal-Steuerrechner
Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch die Denkmal-AfA nach §7i EStG (Vermietung) oder §10f EStG (Eigennutzung).
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Baden-Württemberg(5% GrESt)
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Häufige Fragen zur Denkmal-AfA
Was ist die Denkmal-AfA und wie funktioniert sie?+
Die Denkmal-AfA ermöglicht es Käufern von denkmalgeschützten Immobilien , die Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Bei Vermietung können nach §7i EStG 9% der Sanierungskosten über 8 Jahre und 7% über weitere 4 Jahre abgeschrieben werden. Bei Eigennutzung gilt §10f EStG mit 9% über 10 Jahre.
Welche Steuerersparnis ist bei Denkmalimmobilien möglich?+
Die Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und den Sanierungskosten ab. Bei einem Sanierungsanteil von 200.000 € und einem Grenzsteuersatz von 42% können Sie bis zu 84.000 € über 12 Jahre sparen. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.
Kann ich die Denkmal-AfA auch bei Eigennutzung nutzen?+
Ja, auch bei Eigennutzung können Sie von der Denkmal-AfA profitieren. Nach §10f EStG können Sie 9% der Sanierungskosten über 10 Jahre als Sonderausgaben absetzen. Dies ist einer der wenigen Fälle, in denen selbstgenutzte Immobilien steuerlich gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Denkmal-AfA erfüllt sein?+
Die Immobilie muss unter Denkmalschutz stehen und die Sanierungsmaßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr bescheinigt werden. Die Bescheinigung nach §7i oder §10f EStG ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung.
Wie berechne ich meine Steuerersparnis durch Denkmal-AfA?+
Nutzen Sie unseren kostenlosen Denkmal-Steuerrechner. Geben Sie Kaufpreis, Sanierungskosten, Ihr Einkommen und die Steuerklasse ein. Der Rechner zeigt Ihnen die jährliche und kumulierte Steuerersparnis über 12 Jahre sowie den effektiven Netto-Kaufpreis nach Steuern.
Steuervorteil-Atlas: Wie hoch ist die Ersparnis nach Einkommen?
Berechneter Datensatz für 50.000–150.000 EUR Jahreseinkommen – kumulierte Steuerersparnis über 12 Jahre.