Denkmal-Steuerrechner Bochum
Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch die Denkmal-AfA in Bochum. Mit unserem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie bei einer denkmalgeschützten Immobilie in Nordrhein-Westfalen sparen können.
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Denkmalimmobilien in Bochum
Steuerliche Vorteile in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6.5%. Diese Nebenkosten können Sie bei der Berechnung Ihrer Rendite berücksichtigen. Durch die Denkmal-AfA nach §7i EStG können Sie Sanierungskosten zu 100% über 12 Jahre abschreiben.
Denkmalschutz in Bochum
Bochum bietet als mittelgroße Stadt zahlreiche denkmalgeschützte Immobilien. Die Denkmalschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen prüft und genehmigt Sanierungsmaßnahmen, die dann für die steuerliche Förderung nach §7i bzw. §10f EStG qualifizieren.
Berechnungsmethodik ansehenHäufige Fragen zur Denkmal-AfA in Bochum
Was ist die Denkmal-AfA in Bochum und wie funktioniert sie?▼
Die Denkmal-AfA ermöglicht es Käufern von denkmalgeschützten Immobilien in Bochum, die Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Bei Vermietung können nach §7i EStG 9% der Sanierungskosten über 8 Jahre und 7% über weitere 4 Jahre abgeschrieben werden. Bei Eigennutzung gilt §10f EStG mit 9% über 10 Jahre.
Welche Steuerersparnis ist in Bochum bei Denkmalimmobilien möglich?▼
Die Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und den Sanierungskosten ab. Bei einem Sanierungsanteil von 200.000 € und einem Grenzsteuersatz von 42% können Sie bis zu 84.000 € über 12 Jahre sparen. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6.5%.
Welche Voraussetzungen müssen für die Denkmal-AfA erfüllt sein?▼
Die Immobilie muss unter Denkmalschutz stehen und die Sanierungsmaßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen abgestimmt und von ihr bescheinigt werden. Die Bescheinigung nach §7i oder §10f EStG ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung.
Kann ich die Denkmal-AfA auch bei Eigennutzung nutzen?▼
Ja, auch bei Eigennutzung können Sie von der Denkmal-AfA profitieren. Nach §10f EStG können Sie 9% der Sanierungskosten über 10 Jahre als Sonderausgaben absetzen. Dies ist einer der wenigen Fälle, in denen selbstgenutzte Immobilien steuerlich gefördert werden.
Lohnt sich das für mich?
In 60 Sekunden erfahren Sie, ob eine Immobilie als Kapitalanlage für Ihre Steuersituation passt.