Steuerrechner

Denkmal-Steuerrechner Würzburg

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch die Denkmal-AfA in Würzburg. Mit unserem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie bei einer denkmalgeschützten Immobilie in Bayern sparen können.

Grunderwerbsteuer Bayern:3.5%

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Denkmalimmobilien in Würzburg

Steuerliche Vorteile in Bayern

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3.5%. Diese Nebenkosten können Sie bei der Berechnung Ihrer Rendite berücksichtigen. Durch die Denkmal-AfA nach §7i EStG können Sie Sanierungskosten zu 100% über 12 Jahre abschreiben.

Grunderwerbsteuer Bayern: 3.5%

Denkmalschutz in Würzburg

Würzburg bietet als mittelgroße Stadt zahlreiche denkmalgeschützte Immobilien. Die Denkmalschutzbehörde von Bayern prüft und genehmigt Sanierungsmaßnahmen, die dann für die steuerliche Förderung nach §7i bzw. §10f EStG qualifizieren.

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Häufige Fragen zur Denkmal-AfA in Würzburg

Was ist die Denkmal-AfA in Würzburg und wie funktioniert sie?

Die Denkmal-AfA ermöglicht es Käufern von denkmalgeschützten Immobilien in Würzburg, die Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Bei Vermietung können nach §7i EStG 9% der Sanierungskosten über 8 Jahre und 7% über weitere 4 Jahre abgeschrieben werden. Bei Eigennutzung gilt §10f EStG mit 9% über 10 Jahre.

Welche Steuerersparnis ist in Würzburg bei Denkmalimmobilien möglich?

Die Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und den Sanierungskosten ab. Bei einem Sanierungsanteil von 200.000 € und einem Grenzsteuersatz von 42% können Sie bis zu 84.000 € über 12 Jahre sparen. In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3.5%.

Welche Voraussetzungen müssen für die Denkmal-AfA erfüllt sein?

Die Immobilie muss unter Denkmalschutz stehen und die Sanierungsmaßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde von Bayern abgestimmt und von ihr bescheinigt werden. Die Bescheinigung nach §7i oder §10f EStG ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung.

Kann ich die Denkmal-AfA auch bei Eigennutzung nutzen?

Ja, auch bei Eigennutzung können Sie von der Denkmal-AfA profitieren. Nach §10f EStG können Sie 9% der Sanierungskosten über 10 Jahre als Sonderausgaben absetzen. Dies ist einer der wenigen Fälle, in denen selbstgenutzte Immobilien steuerlich gefördert werden.

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