Steuerrechner

Berechnungsmethodik

Wir legen offen, wie wir rechnen. Alle Formeln und Parameter sind hier dokumentiert, damit Sie unsere Ergebnisse nachvollziehen können.

1. Einkommensteuerberechnung

Die Einkommensteuer wird nach den offiziellen BMF-Tarifformeln berechnet. Der Tarif besteht aus vier Zonen:

ZoneBereich (2025)Steuersatz
Grundfreibetrag0 - 12.084 EUR0%
Progressionszone 112.085 - 17.005 EUR14% - ca. 24%
Progressionszone 217.006 - 66.760 EURca. 24% - 42%
Proportionalzone66.761 - 277.825 EUR42%
Reichensteuerab 277.826 EUR45%

Bei Zusammenveranlagung (Splittingtabelle) wird das zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer berechnet und anschließend verdoppelt.

2. Denkmal-AfA nach §7i/§10f EStG

Die Denkmal-Absetzung für Abnutzung erlaubt die steuerliche Geltendmachung von Sanierungskosten bei denkmalgeschützten Gebäuden.

§7i EStG - Vermietung

  • Jahre 1-8: je 9% der Sanierungskosten
  • Jahre 9-12: je 7% der Sanierungskosten
  • Gesamt: 100% über 12 Jahre

§10f EStG - Eigennutzung

  • Jahre 1-10: je 9% der Sanierungskosten
  • Gesamt: 90% über 10 Jahre
  • Absetzung als Sonderausgaben

Voraussetzung: Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde über die denkmalrechtlich notwendigen Sanierungsmaßnahmen.

3. Altbau-AfA

Zusätzlich zur Denkmal-AfA kann der Gebäudewert (Kaufpreis abzüglich Grundstücksanteil) linear abgeschrieben werden:

  • Baujahr vor 1925: 2,5% pro Jahr (40 Jahre Nutzungsdauer)
  • Baujahr ab 1925: 2% pro Jahr (50 Jahre Nutzungsdauer)

4. Finanzierungskosten

Bei Vermietung sind Darlehenszinsen als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Der Rechner berücksichtigt die jährlich sinkenden Zinsen bei einem Annuitätendarlehen.

Bei Eigennutzung sind Darlehenszinsen nicht absetzbar und werden daher in der Berechnung nicht berücksichtigt.

5. Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz auf die Einkommensteuer erhoben und erhöht dadurch den effektiven Grenzsteuersatz:

  • Bayern und Baden-Württemberg: 8%
  • Alle übrigen Bundesländer: 9%
  • Ohne Konfession: 0%

Die Kirchensteuer wird bei der Berechnung der Steuerersparnis multiplikativ berücksichtigt (Grenzsteuersatz x Kirchensteuerfaktor).

6. Grenzen dieser Berechnung

Unser Rechner liefert eine fundierte Schätzung, ist aber kein Ersatz für eine individuelle Steuerberatung. Folgende Vereinfachungen gelten:

  • Solidaritätszuschlag wird nicht berechnet (seit 2021 für die Mehrheit entfallen)
  • Weitere Werbungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Fahrtkosten) sind nicht berücksichtigt
  • Mieteinnahmen und deren Versteuerung sind nicht modelliert
  • Grundsteuer und Versicherungen sind nicht einbezogen
  • Die Berechnung geht von konstanten Einkommensverhältnissen aus

Berechnen Sie Ihre individuelle Steuerersparnis

Kostenlos, ohne Registrierung, basierend auf den hier beschriebenen Formeln.

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