Steuerrechner

Denkmal-Steuerrechner Köln

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch die Denkmal-AfA in Köln. Mit unserem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie bei einer denkmalgeschützten Immobilie in Nordrhein-Westfalen sparen können.

Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen:6.5%

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Denkmalimmobilien in Köln

Steuerliche Vorteile in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6.5%. Diese Nebenkosten können Sie bei der Berechnung Ihrer Rendite berücksichtigen. Durch die Denkmal-AfA nach §7i EStG können Sie Sanierungskosten zu 100% über 12 Jahre abschreiben.

Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen: 6.5%

Denkmalschutz in Köln

Köln bietet als Großstadt zahlreiche denkmalgeschützte Immobilien. Die Denkmalschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen prüft und genehmigt Sanierungsmaßnahmen, die dann für die steuerliche Förderung nach §7i bzw. §10f EStG qualifizieren.

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Häufige Fragen zur Denkmal-AfA in Köln

Was ist die Denkmal-AfA in Köln und wie funktioniert sie?

Die Denkmal-AfA ermöglicht es Käufern von denkmalgeschützten Immobilien in Köln, die Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Bei Vermietung können nach §7i EStG 9% der Sanierungskosten über 8 Jahre und 7% über weitere 4 Jahre abgeschrieben werden. Bei Eigennutzung gilt §10f EStG mit 9% über 10 Jahre.

Welche Steuerersparnis ist in Köln bei Denkmalimmobilien möglich?

Die Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und den Sanierungskosten ab. Bei einem Sanierungsanteil von 200.000 € und einem Grenzsteuersatz von 42% können Sie bis zu 84.000 € über 12 Jahre sparen. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6.5%.

Welche Voraussetzungen müssen für die Denkmal-AfA erfüllt sein?

Die Immobilie muss unter Denkmalschutz stehen und die Sanierungsmaßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen abgestimmt und von ihr bescheinigt werden. Die Bescheinigung nach §7i oder §10f EStG ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung.

Kann ich die Denkmal-AfA auch bei Eigennutzung nutzen?

Ja, auch bei Eigennutzung können Sie von der Denkmal-AfA profitieren. Nach §10f EStG können Sie 9% der Sanierungskosten über 10 Jahre als Sonderausgaben absetzen. Dies ist einer der wenigen Fälle, in denen selbstgenutzte Immobilien steuerlich gefördert werden.

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