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Spekulationssteuer bei Eigennutzung: die Drei-Jahres-Regel gerechnet

Welche Jahre Sie selbst in der Wohnung gewohnt haben müssen, warum schon gut ein Jahr reichen kann und was passiert, wenn Sie vor dem Verkauf vermieten.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

Keine Spekulationssteuer zahlen Sie, wenn Sie die Wohnung seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt haben oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor. Dafür genügt ein zusammenhängender Zeitraum, der das mittlere Jahr ganz und die beiden anderen nur teilweise abdeckt. Wer dagegen schon im Jahr vor dem Verkauf auszieht und vermietet, verliert die Befreiung; im Beispiel kostet das 26.455 €.

Die Regel im Gesetz

Den Gewinn aus einem Wohnungsverkauf innerhalb von zehn Jahren versteuern Sie, außer die Wohnung wurde zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren.[F-23-01] Die zehn Jahre zählen vom bindenden Kaufvertrag bis zum bindenden Verkaufsvertrag.[F-SPKB-01] Die Befreiung hat also zwei Wege:

  • Ausschließlich selbst genutzt: vom Kauf bis zum Verkauf, ohne vermietete Zeit dazwischen.
  • Drei-Jahres-Regel: Sie wohnen im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor selbst darin, auch wenn vorher vermietet war.

Drei Kalenderjahre, nicht drei volle Jahre

Der Bundesfinanzhof verlangt keinen Zeitraum von 36 Monaten. Es genügt eine zusammenhängende Nutzung, die sich über drei Kalenderjahre erstreckt; nur das mittlere Jahr muss ganz ausgefüllt sein.[F-SPKE-01] Wer im Dezember einzieht, das folgende Jahr durchgehend dort wohnt und im Januar des übernächsten Jahres verkauft, erfüllt die Regel mit gut einem Jahr Eigennutzung. Umgekehrt reicht auch eine längere Eigennutzung nicht, wenn sie nur zwei Kalenderjahre berührt, wie im dritten Verlauf unten.

Eigene Wohnzwecke setzen nicht voraus, dass die Wohnung Ihr Hauptwohnsitz ist. Eine Zweitwohnung, eine nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnung oder eine Wohnung der doppelten Haushaltsführung kann genügen, wenn sie Ihnen in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht.[F-SPKE-02]

Rechenbeispiel · beim Erstellen der Seite berechnet

Kauf im März 2021, Verkauf am 15.10.2026, 150.000 € Einkommen

Kaufpreis und Nebenkosten (Bayern, geschätzt)
450.000 € + 38.565 €
Verkaufspreis, Verkaufskosten
540.000 €, 1.500 €
Gebäudeanteil, Baujahr
75 %, fertiggestellt 1925 bis 2022
Vier Nutzungsverläufe derselben Wohnung
VerlaufSelbst bewohntSteuerfrei?Steuer
Immer selbst bewohntMärz 2021 bis Oktober 2026ja0 €
Erst vermietet, dann eingezogenDezember 2024 bis Oktober 2026ja0 €
Später eingezogen, Verkauf im selben JahrFebruar 2025 bis Oktober 2026nein34.845 €
Erst selbst bewohnt, dann vermietetMärz 2021 bis Juni 2025nein26.455 €

Im dritten Verlauf fehlt die Eigennutzung im Jahr 2024: Der Gewinn von 78.638 € kostet 34.845 € Steuer. Verkauft dieselbe Person, ohne auszuziehen, erst am 15.01.2027, ist der Verkauf steuerfrei, weil 2025 dann das volle mittlere Jahr ist. Im vierten Verlauf wird nur die AfA der vermieteten Monate hinzugerechnet, 9.771 €.

Vermietung nach Eigennutzung

Wer auszieht, vermietet und später verkauft, erfüllt die Drei-Jahres-Regel nicht mehr, sobald die Eigennutzung nicht bis ins Verkaufsjahr reicht; dann greift wieder die Zehn-Jahres-Frist.[F-23-01] Im vierten Verlauf endet die Eigennutzung im Juni 2025, verkauft wird 2026: steuerpflichtig. Ob eine kurze Vermietung im Verkaufsjahr selbst nach dem Auszug schadet, beantwortet das Urteil zur Drei-Jahres-Regel nicht; das lassen Sie im Einzelfall steuerlich prüfen.

Die abgesetzte AfA erhöht den steuerpflichtigen Gewinn, aber nur soweit sie bei der Vermietung abgezogen wurde.[F-23-02][F-WEV-03] Für die Jahre der Eigennutzung gibt es keine AfA und also auch nichts hinzuzurechnen. Jeder Euro Gewinn kostet Ihren Grenzsteuersatz.[F-GEN-02]

So rechnen Sie es im Spekulationsfrist-Rechner

  1. Kaufvertrag und Verkaufsvertrag: die Beurkundungsdaten.
  2. Nutzung: „Selbst genutzt“ nur, wenn einer der beiden Wege erfüllt ist; der Rechner prüft die Jahre nicht selbst. Sonst „Vermietet“.
  3. Gebäudeanteil: Bei gemischter Nutzung null Prozent eintragen, weil der Rechner sonst AfA für die ganze Haltedauer schätzt.
  4. Weitere AfA: die Summe der AfA aus den vermieteten Jahren laut Ihren Steuerbescheiden.
  5. Einkommen ohne den Verkauf. Der Rechner zeigt Frist, Gewinn und Steuer.

Wie der Gewinn bei einer durchgehend vermieteten Wohnung entsteht, zeigt die Anleitung Spekulationssteuer berechnen; die Frist selbst erklärt das Lexikon unter Spekulationsfrist. Zum Spekulationsfrist-Rechner.

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Die passenden Rechner

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Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-23-01

    Wer eine vermietete Wohnung vor Ablauf von 10 Jahren verkauft, zahlt Steuer auf den Gewinn.

    § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-SPKE-01

    Es reicht ein zusammenhängender Zeitraum über drei Kalenderjahre: das mittlere Jahr voll, im ersten und im Verkaufsjahr genügen Teile.

    BFH 27.06.2017, IX R 37/16, Leitsatz 2Primärtext geprüft

  3. F-SPKE-02

    Auch eine Zweitwohnung oder eine nicht vermietete Ferienwohnung kann als selbst genutzt gelten.

    BFH 27.06.2017, IX R 37/16, Leitsatz 1Primärtext geprüft

  4. F-SPKB-01

    Die zehn Jahre laufen vom bindenden Kaufvertrag bis zum bindenden Verkaufsvertrag, nicht von Grundbucheintrag zu Grundbucheintrag.

    BFH 10.02.2015, IX R 23/13, Leitsatz 1 und II.1.aPrimärtext geprüft

  5. F-23-02

    Verkaufen Sie innerhalb von 10 Jahren, wird die abgesetzte Denkmal-AfA beim Gewinn wieder hinzugerechnet.

    § 23 Abs. 3 S. 4 EStGPrimärtext geprüft

  6. F-WEV-03

    Beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren wird nur die AfA hinzugerechnet, die bei den Einkünften abgezogen wurde.

    § 23 Abs. 3 S. 4 EStGPrimärtext geprüft

  7. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.