Tarif 2024 bis 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Rechnet nur in Ihrem Browser
Immobilien-Steuerrechner34 kostenlose RechnerAlle Rechner
TV-Ärzte TdL · gültig ab 1. April 2026

TV-Ärzte TdL Ä2 Stufe 4 (Fachärztin/Facharzt): Netto 2026

9.165,95 € brutto im Monat laut Entgelttabelle TV-Ärzte TdL, gültig ab 1. April 2026, Stufe 4 ab dem 9. Jahr. Netto für jede Steuerklasse, berechnet mit dem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht: Von: Redaktion Immobilien-SteuerrechnerVerantwortlich: Max Caramann

In TV-Ärzte TdL Ä 2 Stufe 4 bleiben von 9.165,95 € brutto im Monat 2026 in Steuerklasse I 5.269,95 € netto, gesetzlich versichert und ohne Kirchensteuer. Das sind 57,5 % des Bruttos; in Steuerklasse III sind es 6.101,33 €, in Steuerklasse V 4.625,69 €.[F-TARIF-05][F-PAP-01]

1.

Netto nach Steuerklasse

TV-Ärzte TdL Ä 2 Stufe 4: 9.165,95 € brutto im Monat, Werte 2026 in Euro
SteuerklasseLohnsteuerSoliSozialabgabenNetto im MonatNetto im Jahr
I (ledig)2.282,41 €69,80 €1.543,79 €5.269,95 €63.239 €
II (alleinerziehend, ein Kind)2.148,00 €33,48 €1.508,92 €5.475,55 €65.707 €
III (verheiratet, Partner in V)1.520,83 €0,00 €1.543,79 €6.101,33 €73.216 €
IV (verheiratet, beide IV)2.282,41 €69,80 €1.543,79 €5.269,95 €63.239 €
V (verheiratet, Partner in III)2.858,16 €138,31 €1.543,79 €4.625,69 €55.508 €
VI (Zweitjob)2.902,50 €143,59 €1.543,79 €4.576,07 €54.913 €

Steuerklasse IV ergibt ohne Faktor dasselbe Netto wie Steuerklasse I. Zwischen III und V liegen 1.476 € im Monat; was ein Ehepaar für das Jahr zahlt, legt erst die Einkommensteuerveranlagung fest; die einbehaltene Lohnsteuer wird darauf angerechnet.[F-BN-04][F-BONS-04] Das Jahresnetto sind zwölf Monatsnetto.

2.

Abzüge in Steuerklasse I

Steuerklasse I, gesetzlich versichert, Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos, ohne Kirchensteuer
PostenMonatJahr
Brutto9.165,95 €109.991 €
− Lohnsteuer2.282,41 €27.389 €
− Solidaritätszuschlag69,80 €838 €
− Rentenversicherung785,85 €9.430 €
− Arbeitslosenversicherung109,85 €1.318 €
− Krankenversicherung508,59 €6.103 €
− Pflegeversicherung139,50 €1.674 €
Netto5.269,95 €63.239 €

Von jedem Euro Brutto gehen 25,7 % an Lohnsteuer und Soli und 16,8 % an die Sozialversicherung.[F-SVR-01][F-SVR-02][F-SVR-03][F-SVR-05][F-SVR-06] Der Solidaritätszuschlag beträgt 69,80 € im Monat.[F-PAP-10] Mit Kirchensteuer von 9 % sinkt das Netto um 205,41 € auf 5.064,54 € im Monat; in Bayern und Baden-Württemberg gelten 8 %.[F-NET-05]

3.

Jahressonderzahlung

§ 20 TV-Ärzte regelt nur, dass bis zum 31. Dezember 2009 keine Jahressonderzahlung gewährt wurde; eine Jahressonderzahlung für 2026 sieht der Tarifvertrag nicht vor, das Jahresbrutto sind zwölf Monatsentgelte.[F-TARIF-10]

4.

Grenzsteuersatz und Beitragsgrenzen

Von 1.000 € mehr Brutto im Jahr bleiben in Steuerklasse I 530,06 €. Der Grenzsteuersatz aus Lohnsteuer und Soli liegt bei 47,0 %; Sozialabgaben fallen auf den Zuwachs nicht mehr an.

Das Jahresbrutto von 109.991 € liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung von 69.750 €; auf die 40.241 € darüber fallen keine Kranken- und Pflegebeiträge an.[F-SVR-08] Es übersteigt auch die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 €, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.[F-SVR-10] Auch die Grenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 101.400 € ist überschritten.[F-SVR-09]

5.

Nächste Stufe, nächste Entgeltgruppe

Steuerklasse I, Monatswerte 2026 in Euro
EingruppierungBruttoNettoMehr netto
Ä 2 Stufe 49.165,95 €5.269,95 €–
Ä 2 Stufe 59.338,38 €5.361,34 €+91 €
Ä 3 Stufe 411.265,33 €6.383,44 €+1.113 €

Stufe 5 (ab dem 11. Jahr) bringt 172,43 € mehr brutto und 91,39 € mehr netto im Monat; von der Erhöhung bleiben 53,0 %. In Ä 3 Stufe 4 wären es 2.099,38 € mehr brutto und 1.113,49 € mehr netto. Alle Stufen und Gruppen zeigt die Entgelttabelle TV-Ärzte TdL mit Netto.

Mit Kindern, Kirchensteuer, privater Krankenversicherung oder einem anderen Zusatzbeitrag rechnet der Brutto-Netto-Rechner mit diesem Entgelt (Monatsbrutto sind eingetragen). Bei einem Grenzsteuersatz von 47,0 % mindert jeder abziehbare Euro die Steuer entsprechend; was Werbungskosten oder ein Verlust aus Vermietung bei diesem Einkommen an Steuer ändern, rechnet der Steuerersparnis-Rechner.

Annahmen und Grenzen

  • Vollzeit, ganzjährig, nur das Tabellenentgelt: ohne Zulagen, Zuschläge, Überstunden, Bereitschaftsdienste und Leistungsentgelt. Teilzeit verringert das Entgelt anteilig.
  • Gesetzlich versichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, 23 Jahre oder älter und kinderlos (Pflege-Zuschlag), nicht in Sachsen.[F-SVR-04][F-SVR-06] Steuerklasse II mit einem Kind (Kinderfreibetrag 0,5); Steuerklasse VI als zweites Arbeitsverhältnis mit dem ganzen Entgelt.[F-PAP-12]
  • Beiträge zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sind nicht abgezogen; sie hängen von der Zusatzversorgungskasse ab und verringern das Netto.
  • Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, auf den Cent mit den Prüftabellen des Bundesfinanzministeriums abgeglichen; Vorsorgepauschale für Rente und Krankenversicherung wie in der Lohnabrechnung.[F-PAP-19][F-PAP-03][F-PAP-06]
6.

Tariftabelle, Rechtsgrundlage und Belege

  1. F-TARIF-05

    Die Entgelttabelle TV-Ärzte für Universitätskliniken gilt vom 1. April 2026 bis 31. August 2027.

    TdL, Anlage A zum TV-Ärzte; TdL, TV-Ärzte i.d.F. des Änderungstarifvertrags Nr. 10, § 12Primärtext geprüft

  2. F-TARIF-10

    Der TV-Ärzte für Universitätskliniken sieht für 2026 keine Jahressonderzahlung vor.

    TdL, TV-Ärzte i.d.F. des Änderungstarifvertrags Nr. 10, § 20Primärtext geprüft

  3. F-PAP-01

    Die Lohnsteuer 2026 berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.

    BMF-Schreiben 12.11.2025; Anlage 1; XMLPrimärtext geprüft

  4. F-PAP-19

    Unser Rechner stimmt mit den Prüftabellen des Bundesfinanzministeriums auf den Cent überein.

    PAP 2026 Anlage 1, S. 39–40; bmf-steuerrechner.dePrimärtext geprüft

  5. F-PAP-03

    Für die Rente zieht der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer 9,3 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab.

    § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 a EStG; PAP 2026 Anlage 1, S. 2 und input KRV, MPARA (RVSATZAN)Primärtext geprüft

  6. F-PAP-06

    Für die Krankenversicherung setzt die Lohnsteuer 7,0 % plus den halben Zusatzbeitrag Ihrer Kasse an.

    § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 b EStG; § 243 SGB V; PAP 2026 Anlage 1, S. 2 und 2.4, MPARA (KVSATZAN)Primärtext geprüft

  7. F-PAP-10

    Den Soli zahlen Sie erst, wenn Ihre Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr liegt; darüber steigt er gleitend auf 5,5 %.

    SolZG § 3 Abs. 3 und § 4; gesetze-im-internet.de; PAP 2026 MSOLZPrimärtext geprüft

  8. F-PAP-12

    Alleinerziehende in Steuerklasse II erhalten 4.260 € Entlastungsbetrag.

    § 24b Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft

  9. F-SVR-01

    Rentenversicherung 2026: 18,6 %, je zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber.

    RVBeitrSBek 2026; § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIPrimärtext geprüft

  10. F-SVR-02

    Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, je zur Hälfte.

    § 341 Abs. 2 und 4 SGB III; § 346 SGB IIIPrimärtext geprüft

  11. F-SVR-03

    Krankenversicherung: 14,6 % plus Zusatzbeitrag, je zur Hälfte.

    § 241 SGB V; § 249 Abs. 1 SGB VPrimärtext geprüft

  12. F-SVR-04

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 %; Ihre Kasse kann mehr oder weniger verlangen.

    § 242a SGB V; BAnz AT 10.11.2025 B7Primärtext geprüft

  13. F-SVR-05

    Pflegeversicherung: 3,6 %, je 1,8 %; in Sachsen zahlen Beschäftigte 2,3 %, der Arbeitgeber 1,3 %.

    § 55 Abs. 1 SGB XI; PBAV 2025; § 58 Abs. 1 und 3 SGB XI; PAP 2026 Anlage 1, S. 2Primärtext geprüft

  14. F-SVR-06

    Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Pflege-Zuschlag allein.

    § 55 Abs. 3 SGB XI; § 58 Abs. 1 S. 3 SGB XIPrimärtext geprüft

  15. F-SVR-08

    Kranken- und Pflegebeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 5.812,50 € im Monat an.

    § 2 Abs. 2 SVBezGrV 2026; § 223 SGB V; § 55 Abs. 2 SGB XIPrimärtext geprüft

  16. F-SVR-09

    Renten- und Arbeitslosenbeiträge fallen 2026 nur auf Gehalt bis 8.450 € im Monat an.

    § 4 Abs. 1 Nr. 1 SVBezGrV 2026; § 341 Abs. 4 SGB IIIPrimärtext geprüft

  17. F-SVR-10

    Privat versichern können sich Angestellte 2026 ab mehr als 77.400 € Jahresgehalt.

    § 2 Abs. 1 SVBezGrV 2026; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 SGB VPrimärtext geprüft

  18. F-NET-05

    Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer.

    § 51a EStG; Landeskirchensteuergesetze (rate set by the churches)Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  19. F-BN-04

    Die Lohnsteuer eines Jahres soll der Einkommensteuer entsprechen; statt der tatsächlichen Versicherungsbeiträge rechnet der Arbeitgeber mit einer Vorsorgepauschale.

    § 38a Abs. 2 EStG; § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStGPrimärtext geprüft

  20. F-BONS-04

    Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.

    § 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft

Verantwortlich: Max Caramann. Rechenergebnisse, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.