Berlin
| Gemeinde | Hebesatz | Jahr |
|---|---|---|
| Berlin | 470 % | 2025 |
Belege
- F-GSH-10
In Berlin beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B seit 2025 470 %.
Senatsverwaltung für Finanzen, Grundsteuer ab 2025; FAQPrimärtext geprüft
- F-GST-02
Grundsteuer ist Messbetrag mal Hebesatz; den Hebesatz bestimmt die Gemeinde.
§ 25 Abs. 1 und 3 GrStGPrimärtext geprüft
- F-GST-09
Die Miete ist gesetzlich pauschaliert: nach Land, Gebäudeart, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe der Gemeinde.
§ 254 BewG und Anlage 39; gesetze-im-internet.dePrimärtext geprüft
- F-GST-10
Für die Bewirtschaftungskosten zieht das Gesetz pauschal 18 bis 31 % der Miete ab.
§ 255 BewG und Anlage 40Primärtext geprüft
- F-GST-05
Für eine Eigentumswohnung gilt ein Liegenschaftszins von 3 %, für ein Einfamilienhaus von 2,5 %.
§ 256 Abs. 1–3 BewGPrimärtext geprüft
- F-GST-07
Die Restnutzungsdauer beträgt mindestens 30 % der Gesamtnutzungsdauer, bei Wohngebäuden also 24 Jahre.
§ 253 Abs. 1–2 BewGPrimärtext geprüft
- F-GST-11
Der Grundsteuerwert beträgt mindestens 75 % des Bodenwerts.
§§ 251, 252, 257 Abs. 2 BewG; gesetze-im-internet.dePrimärtext geprüft
- F-GST-04
Der Grundsteuerwert wird auf volle 100 € abgerundet.
§ 230 BewGPrimärtext geprüft
- F-GST-12
Im Bundesmodell beträgt die Steuermesszahl für Wohngrundstücke 0,31 Promille.
§ 15 Abs. 1 GrStGPrimärtext geprüft
- F-GST-17
Welche Mietniveaustufe für Ihre Gemeinde gilt, steht in der Mietniveau-Einstufungsverordnung.
MietNEinV § 1 und Anlage; Anlage 39 Teil II BewGPrimärtext geprüft
- F-GST-15
In Berlin bleibt die Messzahl für Wohngrundstücke bei 0,31 Promille; für Gewerbe gelten 0,45 Promille.
§ 1 BlnGrStMG vom 27.06.2024 (GVBl. 2024, 422)Primärtext geprüft