Steuerrechner
Steueroptimierung

Denkmalimmobilie steuerlich richtig absetzen: So nutzen Sie die Denkmal-AfA optimal

Erfahren Sie, wie Sie mit der Denkmal-AfA nach §7i und §10f EStG bis zu 100% der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Konkrete Beispielrechnungen und Fallstricke.

Aktualisiert: März 2026
4 Min. Lesezeit

Was ist die Denkmal-AfA und warum ist sie so attraktiv?

Die Denkmal-AfA ist eines der letzten großen Steuersparmodelle in Deutschland. Während normale Immobilienabschreibungen bei 2-3% pro Jahr liegen, erlaubt die Denkmal-AfA nach §7i EStG Vermietern, die gesamten Sanierungskosten über nur 12 Jahre abzusetzen - das sind über 8% jährlich.

Für Kapitalanleger mit einem Grenzsteuersatz von 42% bedeutet das: Bei 200.000 EUR Sanierungskosten fließen im Laufe der Abschreibungsphase rund 84.000 EUR als Steuererstattung zurück. Das ist kein theoretischer Wert, sondern lässt sich mit dem Denkmal-Steuerrechner auf den Cent genau berechnen.

Unterschied zwischen §7i und §10f EStG

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob Sie die Denkmalimmobilie vermieten oder selbst nutzen:

  • §7i EStG (Vermietung): 9% der Sanierungskosten pro Jahr über 8 Jahre, dann 7% über 4 Jahre = 100% in 12 Jahren
  • §10f EStG (Eigennutzung): 9% der Sanierungskosten pro Jahr über 10 Jahre = 90% in 10 Jahren

Der Unterschied von 10 Prozentpunkten macht bei 300.000 EUR Sanierungskosten bereits 30.000 EUR weniger absetzbare Kosten aus - ein Argument, das klar für die Vermietungsvariante spricht.

Welche Kosten sind absetzbar - und welche nicht?

Ein häufiger Irrtum: Die Denkmal-AfA gilt nicht für den gesamten Kaufpreis. Absetzbar sind ausschließlich die denkmalrechtlich genehmigten Sanierungskosten. Der Kaufpreis des Gebäudes, der Grundstücksanteil und nicht genehmigte Modernisierungen bleiben außen vor.

Absetzbare Kosten (Beispiele)

  • Dachsanierung mit historischer Dacheindeckung
  • Fassadenrestaurierung und Putzarbeiten
  • Fensteraustausch nach denkmalrechtlichen Vorgaben
  • Sanierung der Haustechnik (Elektrik, Sanitär, Heizung)
  • Statische Ertüchtigung des Tragwerks

Nicht absetzbare Kosten

  • Grundstückspreis
  • Maklergebühren und Notarkosten
  • Grunderwerbsteuer
  • Nicht genehmigte Umbauten oder Anbauten
  • Möblierung und Einrichtung

Konkrete Beispielrechnung: Denkmal-AfA bei 350.000 EUR Kaufpreis

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Eine denkmalgeschützte Altbauwohnung in Leipzig für 350.000 EUR.

Kaufpreisaufteilung:

  • Grundstücksanteil: 50.000 EUR (nicht absetzbar)
  • Gebäudealtsubstanz: 80.000 EUR (normale AfA: 2,5% p.a.)
  • Sanierungskosten: 220.000 EUR (Denkmal-AfA: §7i EStG)

Jährliche Abschreibung bei Vermietung:

  • Jahre 1-8: 220.000 EUR × 9% = 19.800 EUR/Jahr
  • Jahre 9-12: 220.000 EUR × 7% = 15.400 EUR/Jahr
  • Zusätzlich Altbau-AfA: 80.000 EUR × 2,5% = 2.000 EUR/Jahr

Steuerersparnis bei 42% Grenzsteuersatz:

  • Jahre 1-8: (19.800 + 2.000) × 42% = 9.156 EUR/Jahr
  • Jahre 9-12: (15.400 + 2.000) × 42% = 7.308 EUR/Jahr

Über die gesamten 12 Jahre summiert sich die Steuerersparnis auf rund 102.480 EUR - das entspricht 29% des Kaufpreises.

Die drei häufigsten Fehler bei der Denkmal-AfA

Fehler 1: Keine Vorab-Bescheinigung eingeholt

Die Denkmalschutzbehörde muss die Sanierungsmaßnahmen vor Baubeginn genehmigen. Nachträgliche Anträge werden fast immer abgelehnt. Wer ohne Bescheinigung saniert, verliert den gesamten steuerlichen Vorteil.

Fehler 2: Falsche Kaufpreisaufteilung

Das Finanzamt prüft die Aufteilung zwischen Grund und Boden, Gebäudealtsubstanz und Sanierungskosten genau. Eine unrealistische Zuordnung zugunsten der Sanierungskosten wird korrigiert - oft mit Nachzahlungsforderungen.

Fehler 3: Eigennutzung statt Vermietung geplant

Wer eine Denkmalimmobilie kauft und erst vermietet, dann selbst einzieht, muss aufpassen: Der Wechsel der Nutzungsart kann den AfA-Anspruch verändern. Steuerlich ist eine konsequente Vermietung über mindestens 12 Jahre die optimale Strategie.

Für wen lohnt sich die Denkmal-AfA?

Die Denkmal-AfA entfaltet ihre volle Wirkung bei Investoren mit hohem Grenzsteuersatz. Als Faustregel gilt:

Grenzsteuersatz Steuerersparnis bei 200.000 EUR Sanierung Bewertung
25% ca. 50.000 EUR Moderat
35% ca. 70.000 EUR Gut
42% ca. 84.000 EUR Sehr gut
45% (Reichensteuer) ca. 90.000 EUR Optimal

Besonders interessant ist das Modell für Gutverdiener ab 80.000 EUR Jahresbruttoeinkommen, die langfristig Vermögen aufbauen wollen und gleichzeitig ihre Steuerlast senken möchten.

So berechnen Sie Ihren persönlichen Steuervorteil

Jede Denkmalimmobilie ist anders - Kaufpreis, Sanierungsanteil, Ihr persönlicher Steuersatz und die Finanzierungsstruktur bestimmen das Ergebnis. Statt sich auf pauschale Aussagen zu verlassen, sollten Sie Ihre individuelle Situation durchrechnen.

Mit dem Denkmal-Steuerrechner können Sie Ihre Eingaben in wenigen Minuten eingeben und erhalten eine detaillierte 12-Jahres-Projektion Ihrer Steuerersparnis, inklusive PDF-Export für Ihren Steuerberater.

Häufige Fragen

Kann ich die Denkmal-AfA auch als Selbstnutzer in Anspruch nehmen?

Ja, nach §10f EStG können Selbstnutzer 90% der Sanierungskosten über 10 Jahre absetzen. Allerdings als Sonderausgaben, nicht als Werbungskosten - das macht steuerlich einen Unterschied, weil Sonderausgaben nicht zu Verlusten führen können.

Brauche ich eine denkmalrechtliche Bescheinigung?

Unbedingt. Die Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde ist zwingende Voraussetzung. Ohne diese Bescheinigung erkennt das Finanzamt keine erhöhte Abschreibung an. Die Bescheinigung muss vor Baubeginn beantragt werden.

Wie wirkt sich eine Finanzierung auf die Denkmal-AfA aus?

Die Finanzierung beeinflusst die AfA selbst nicht - Sie können die vollen Sanierungskosten absetzen, unabhängig ob eigen- oder fremdfinanziert. Bei Vermietung sind die Darlehenszinsen allerdings zusätzlich als Werbungskosten absetzbar, was den Steuervorteil weiter erhöht.

Gibt es eine Mindesthaltedauer für Denkmalimmobilien?

Steuerlich nicht direkt, aber: Verkaufen Sie innerhalb von 10 Jahren (Spekulationsfrist), fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an. Außerdem gehen bei vorzeitigem Verkauf noch nicht realisierte AfA-Vorteile verloren. Eine Haltedauer von mindestens 12 Jahren ist empfehlenswert.

Was passiert, wenn die Sanierung teurer wird als geplant?

Mehrkosten sind absetzbar, sofern sie von der Denkmalschutzbehörde nachträglich genehmigt und bescheinigt werden. Wichtig: Änderungen am Sanierungskonzept müssen immer vorab mit der Behörde abgestimmt werden.

MK

M. Kaufmann

Redaktion Immobilien & Steuerrecht

Berechnen Sie Ihren Steuervorteil

Nutzen Sie unsere kostenlosen Steuerrechner für eine individuelle Berechnung.

Zu den Rechnern